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Zypries im Interview: Selbstbestimmungsrecht nicht so einschränken, dass

10. Nov 2008

Auszug aus SPIEGEL-ONLINE vom 29.06.:

SPIEGEL ONLINE: Sie lehnen die aktive Sterbehilfe ab, wollen aber erlauben, dass auch dann Schmerzmittel in hohen Dosen verabreicht werden können, wenn diese Vergabe sozusagen als Nebenwirkung zum Tod führt. Werden da nicht Grenzen zur aktiven Sterbehilfe verwischt?

Zypries: Einen Moment bitte: Das ist der Vorschlag einer Arbeitsgruppe, die mir eine entsprechende gesetzliche Änderung empfiehlt. Wir verfolgen dabei dieselbe Absicht, nämlich den Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen und generell ihre Autonomie in der letzten Lebensphase zu stärken. Der Vorschlag zielt letztlich auf Rechtssicherheit, weil offenbar auch viele Ärzte nicht wissen, was heute schon möglich ist: Maßnahmen, die den Schmerz lindern und möglicherweise gleichzeitig das Leben verkürzen, sind nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs schon jetzt möglich. Das Gesetz zwingt also schon heute nicht dazu, verlöschendes Leben um den Preis unerträglicher Schmerzen zu verlängern.

Völlig unabhängig davon ist man sich einig, dass es wichtig ist, vernünftige Schmerztherapien in Deutschland breiter anzuwenden. Es ist zudem nicht generell so, dass die vermehrte Vergabe von Schmerzmitteln das Leben verkürzt. Manche Mediziner meinen, dass mehr Schmerzmittel das Leben verlängern, weil nämlich der Stressfaktor Schmerz wegfällt. Im Übrigen geht es überhaupt nur um Menschen, die sich im Sterbeprozess befinden und mir ist es ganz besonders wichtig, dass die Menschen kurz vor ihrem Tod nicht leiden sollen. In Deutschland ist man im Vergleich zu anderen Ländern extrem zurückhaltend mit der Vergabe starker Schmerzmittel.

SPIEGEL ONLINE: Diese Zurückhaltung ist in Deutschland historisch bedingt. Was ist mit folgender Konstellation: Nach Ihren Vorstellungen soll ein Patient verfügen können, dass er noch nicht einmal Getränke verabreicht bekommen möchte, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, zu trinken. Kommt der Arzt nicht mit dem geltenden Standesrecht ins Gehege, wenn er vor seinen Augen einen Menschen verdursten lässt?

Zypries: Es geht nicht darum, keine Getränke angeboten zu bekommen, wenn ein Mensch diese noch auf natürlichem Wege, gegebenenfalls mit Hilfestellung, zu sich nehmen kann. Das gehört zur Basisversorgung, darauf wird man nicht verzichten. Wenn dieser Mensch nicht mehr schlucken kann, hat die künstliche Flüssigkeitszufuhr übrigens nur begrenzten Einfluss auf das Durstgefühl. Das kann viel besser durch Anfeuchten der Atemluft und eine fachgerechte Mundpflege gelindert werden, und das sind keine Eingriffe, die dem Arzt verboten wären. Erst für die echte Flüssigkeitszufuhr in größeren Mengen müsste der Arzt einen körperlichen Eingriff vornehmen. Hat der Patient eindeutig erklärt, dass er das nicht will, darf der Arzt nicht eingreifen. Sein Handeln könnte unter diesen Voraussetzungen eine Körperverletzung darstellen. Das ist nun einmal die Auswirkung des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen: Sie müssen ja auch einer Operation nicht zustimmen, selbst wenn der Arzt Ihnen sagt, dass diese Ihr Leben entscheidend verlängern würde. Man kann das Selbstbestimmungsrecht nicht so einschränken, dass man den Menschen nur eine Entscheidung gestattet, die medizinisch vernünftig ist dann ist es kein Selbstbestimmungsrecht mehr.”

Das Interview führten Claus Christian Malzahn und Julia Albrecht