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2015 Neukriminalisierung organisierter Suizidhilfe so gut wie sicher

21. Dez 2014

Nachtrag zum letzten Patientenverfügung-newsletter und Ausblick auf 2015:

Zweifel kann es jetzt auf der politischen Ebene kaum noch geben: Bis Ende 2015 wird es in Deutschland nicht weiter erlaubt sein, wiederholt anderen Menschen bei einer freiwillensfähig verübten Selbsttötung zu helfen.

Die Welt titelt: Die Sterbehilfe-Debatte ist faktisch schon vorbei es gehe allenfalls noch um Details. Hintergrund: Für eine entsprechende neue Kriminalisierung hat sich im Einklang mit der herrschenden Abgeordneten-Meinung im Bundestag nun auch der Deutsche Ethikrat ausgesprochen. Dieser ist das oberste ethische Beratergremium der Politik in dieser als heikel geltenden Frage, wobei zögerliche Abgeordnete diese Empfehlung wohl gern aufgreifen und befolgen werden.

Der 26-köpfige Ethikrat plädiert in seiner Stellungnahme kurz vor Weihnachten dafür, dass “Suizidhilfe sowie ausdrückliche Angebote dafür untersagt werden, wenn sie auf Wiederholung angelegt sind, öffentlich erfolgen und damit den Anschein einer sozialen Normalität ihrer Praxis hervorrufen könnten”.

Betreffen soll das Verbot nach Meinung des Gremiums nicht nur Organisationen (wie den Verein SterbehilfeDeutschland e. V., dessen Praxis wird hier erstmalig in dieser Sachlichkeit und Ausführlichkeit – im Beitrag “Ich will dass jetzt Schluss ist” von Matthias Kamann vorgestellt). Untersagt wäre ein solches  selbst unentgeltliches Tun auch bei einzelnen Ärzten, wenn sie es dabei auf Wiederholungen angelegt hätten. Nur in Einzelfällen von Gewissensnot (von Angehörigen, einer nahestehenden Person oder auch dem behandelnden Arzt) soll das Strafrecht wie bisher nicht greifen. D. h. im Intimbereich und in einem vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnis soll keine gesetzliche Regelung erfolgen, somit auch keine gesonderte strafrechtliche Absicherung für Ärzte von sterbewilligen Todkranken.

Es müsse durch Verbote verhindert werden, so der Ethikrat, dass Suizide den Anschein einer sozialen Normalität erhielten. Dies diene dem Schutz sozialer Normen und Überzeugungen, in denen sich der gebotene besondere Respekt vor dem menschlichen Leben widerspiegelt.Diese Postion wird scharf kritisiert von Erwin Kress vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD): Mit Normen und Überzeugungen sind hier offensichtlich christlich-dogmatische Vorstellungen gemeint, die eine Selbstbestimmung über das eigene Leben nicht zulassen wollen. Da im Deutschen Ethikrat viele Vertreter des organisierten Christentums einen Platz haben, wundert diese Mehrheitshaltung nicht, meint Kress in einer Pressemitteilung des HVD. Hingegen sieht sich Thomas Sitte von der PalliativStiftung durch die Stellungnahme des Ethikrates bestätigt: Sterben ist nicht normierbar. […] Wir Ärzte stehen in einer besonderen Verpflichtung und Verantwortung dem Leben gegenüber.

Derweil trifft die Suizidhilfe-Szene bereits Vorbereitungen für die Zeit nach einem Verbot: Sie reichen von Vorstellungen von schwer oder kaum zu erfassenden Selbsthilfe-Netzwerken – mit oder ohne Beteiligung von Ärzten oder ehrenamtlichen Berater/innen – bis hin zur Verlagerungen des Vereinssitzes in die Schweiz, wie es auf der Internetseite von www.SterbehilfeDeutschland.de (StHD) unter “Aktuelles” nachzulesen ist: >>Für dieses Szenario hat StHD bereits seit langem vorgesorgt: Neben der deutschen Organisation “Sterbehilfe Deutschland e.V.” (deren Tätigkeit vielleicht gesetzlich eingeschränkt werden mag) gibt es die schweizerische Parallel-Organisation “Verein StHD”. Der Verein StHD hat seinen Sitz in Zürich, ist rechtlich, politisch und gesellschaftlich in der Stadt und im Kanton Zürich anerkannt und organisatorisch jederzeit in der Lage, alle Aufgaben des Vereins Sterbehilfe Deutschland e.V. mitzuerledigen. In einem deutschen Gesetz kann stehen was will; jedenfalls gilt es nicht in der Schweiz.<<