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Fundierte Berichterstattung contra vorschnelle Meldung zur Rechtsausschuss-Sitzung

5. Mrz 2009

Dass es „um Angst geht, sowohl bei Patienten wie bei Ärzte", damit eröffnete der Palliativmediziner Prof. Dr. G. D. Borasio die fünfstündige Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch. Ärzte hätten Angst, wegen unterlassener Hilfeleistung am Lebensende juristisch belangt zu werden. Daher würden oft noch Behandlungen durchgeführt, die medizinisch nicht mehr indiziert wären. Dem soll durch gesetzliche Klarstellung entgegengewirkt werden.
Die neun Experten – alle männlich (!) – waren paritätisch von den drei Gruppen, welche die drei unterschiedlichen Gesetzentwürfe vertreten, benannt worden. Einigkeit bestand in zwei Punkten:

1. dass eine ärztliche Beratung vor Abfassung einer Patientenverfügung von großem Vorteil und daher wünschenswert sei,

2. dass eine notarielle Beurkundung überflüssig und verfassungsrechtlich nicht haltbar sein (da sie keinen sachgerechten Nutzen habe, sogar hinderlich sei und damit zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes nicht zumutbar sei).

Aus Gründen des Lebenschutzes den in Patientenverfügungen klar geäußerten Willen des Betroffenen zu missachten, wurde mehrheitlich ebenfalls als grundgesetzwidriger Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht zurückgewiesen. Ebenso deutlich fiel das Plädoyer der Experten für den Dialog zwischen Ärzten, Bevollmächtigtem bzw. Betreuer sowie Angehörigen aus sowie für die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Ausdrücklich riefen mehrere Sachverständige die Abgeordneten auf, einen Konsens der Entwürfe Stünker und Zöller zu suchen. Eine qualifizierte medizinische Beratung vor einer Patientenverfügung sollte ins Gesetzt aufgenommen werden, aber nur als »Soll«-Vorschrift, weil eine Pflicht dazu kontraproduktiv sei.

Fundierte Berichterstattung: Chance auf Verständigung

Wer eine fundierte Berichterstattung lesen möchten, sei verwiesen auf Matthias Kamann von der Welt: „Union bei Patientenverfügungen gespalten"
Von Matthias Kamann:
Bundestagsanhörung: Mehrheit der Fachleute gegen Einschränkung des Patientenwillens Liberalere Gruppen wollen Verständigung suchen
Berlin – Die Kanzlerin hat sich festgelegt … " Siehe: www.welt.de/welt_

Vorschnelle Meldungen: Keine Einigung möglich

Wer selbst nicht vor Ort war und nur von Meldungen informiert wurde, die schon am Morgen vor dem Ereignis (!) in die Welt gesetzt wurden, musste einen falschen Eindruck erhalten.

Der Deutschlandfunk meldete am 4.3. zur Expertenanhörung über das Thema Patientenverfügungsgesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages:
„Zypries: Derzeit keine Einigung bei Patientenverfügung möglich … Dazu seien die Differenzen der drei interfraktionellen Vorschläge in der Frage des Selbstbestimmungsrechts zu groß. …" Quelle: dradio.de

Ärzteblatt sowie Ärztezeitung nahmen die Meldung auf:
„Für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ist keine baldige Entscheidung in Sicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht kaum Chancen …" Quelle: www.aerztezeitung.de/politik

Etliche haben ins gleiche Horn gestoßen. So meint auch openpr.de:
„… Die ersten Pressemeldung nach der Sitzung verheißen allerdings nichts Gutes: Allen voran unsere Bundesjustizministerin ist eher skeptisch …" http://www.openpr.de/news/288162/Patientenverfuegungsgesetz-Ist-des-Volkes-Wille-unbeachtlich.html

Also weitere heillose Zerstrittenheit und Unmöglichkeit einer Einigung nach der Sitzung im Rechtsausschuss? Redaktionsmitglieder des Patientenverfügung-Newsletters gewannen einen anderen Eindruck – auch in Gesprächen am Rande mit einigen Experten und Abgeordneten.

Das Zustandekommens dieser Tendenz lässt sich zurückverfolgen: Festzustellen ist zunächst, dass das Zypries-Interview im Deutschlandfunk am Morgen  v o r  der Anhörung stattfand und sich zudem der entsprechende Wortlaut anders anhört: Zwar dämpft Zypries zu große Hoffnungen auf eine baldige Fusionslösung der beiden liberalen Ansätze von Stünker und Zöller. Die Unmöglichkeit einer Einigung bezieht sie aber – was niemanden verwundern kann – eindeutig auf ein Zusammengehen mit der Bosbach-Gruppe.

Hintergrund der verfehlten „Zypries-Meldung" ist die folgende Passage des Interviews mit Silvia Engels im Deutschlandradio am Morgen (!) des 04.03.:

„… Engels: Schauen wir auf den Hauptkonflikt: Es gibt den Entwurf des SPD-Rechtspolitikers Stünker, den auch Sie wie viele Parlamentarier von SPD, FDP, Linken und Grünen unterstützen. … Im wohl schärfsten Gegensatz dazu steht der Entwurf um den Unionspolitiker Bosbach, der sieht verbindliche Patientenverfügungen nur vor, wenn eine unheilbare, tödliche Erkrankung bereits in einem Endstadium vorliegt oder aber, wenn die Patientenverfügung nach umfassender ärztlicher und rechtlicher Beratung notariell beglaubigt wird. Sehen Sie Einigungschancen zwischen diesen Entwürfen?

Zypries: Ehrlich gesagt, nein, weil die Differenz zwischen der Frage des Geltungsbereichs der Patientenverfügung doch sehr, sehr groß ist. Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ich sage, der Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht, und dieses Selbstbestimmungsrecht erkennt der Staat an in jeder Phase seines Lebens. Das ist unser Entwurf, der Stünker-Entwurf. Oder ob ich wie Herr Bosbach sage, der Mensch kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Solange er sprechen kann und sich äußern kann … Und dann gibt es eine bestimmte Phase seines Lebens, in dem ich ihm das Selbstbestimmungsrecht aberkenne, und dann, wenn die Krankheit einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat, dann darf er wieder entscheiden. Da kann ich mir, ehrlich gesagt, keinen Kompromiss vorstellen. …."
Quelle: www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/928728/

Wenn Sie sich selbst ein Bild von der Expertenanhörung (4½ Stunden) machen möchten: www.bundestag.de/aktuell/tv