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Geschäft mit dem Sterben und Übertherapie – welche PV taugt wirklich dagegen?

15. Jan 2017

 

Wenn Patientenverfügungen rechtswidrig missachtet werden, geschieht dies so der frühere Intensivmediziner Dr. Matthias Thöns, der heute in der Palliativversorgung tätig ist – in der Regel aus Geschäftsinteressen. Diese können als kriminell bezeichnet werden. Aber häufig sind dafür, dass im Konfliktfall gerade nicht im Sinne des Vorsorgenden entschieden wird, auch untaugliche bzw. vage oder lückenhafte Verfügungen verantwortlich.  Dies gilt leider auch für die Textvorlagen aus dem Bundesjustiziministeriums,  welche etliche Regelungslücken aufweisen, sowohl bei den Situationsbeschreibungen als auch den zu treffenden Behandlungsmaßnahmen (siehe unten) . Sie sind immerhin schon 15 Jahre alt und die – aus heutiger Sicht deutlich werdenden  – Unzulänglichkeiten sind seither von allen Justizminister/innen unverändert in den Broschürenauflagen  fortgeschrieben worden.

Von einem Fall eindeutig rechtswidriger Missachten des Patientenwillens berichtete Stern-TV am 12. Januar: Quelle http://www.stern.de/tv/das-geschaeft-mit-dem-sterben–warum-in-kliniken-patientenverfuegungen-missachtet-werden-7274018.html

>> Siegfried T. hatte eine Patientenverfügung: Er wollte nicht pflegebedürftig werden – und keine unnötigen Intensivmaßnahmen. Doch ungeachtet seines ausdrücklichen Willens hielt man den 79-Jährigen nach einem Herzstillstand noch sechs Wochen am Leben. Warum wird in Kliniken ignoriert, was Patienten verfügen?  “Mein Vater wollte nicht reanimiert werden. Er wollte nicht an Maschinen hängen, wie Beatmungsmaschinen. Er wollte nicht künstlich ernährt werden. Das war klar formuliert”, sagt Anke Weilhammer. Die Tochter von Siegfried T. hat lange dafür gekämpft, dass der ausdrückliche Wille ihres Vaters geachtet wird. Zu lange. Denn der 79-Jährige wurde noch sechs Wochen am Leben gehalten, bevor man seiner Verfügung entsprach.

Es war ein Kampf gegen die Ärzte

er hat gesagt: `Wenn mir mal etwas passiert, würde ich es mir so wünschen, dass ich einfach umfalle und weg bin.` Aus diesem Grund hatte Siegfried T. schon vor Jahren eine Patientenverfügung verfasst. Er erklärte schriftlich, dass er im Falle irreversibler Bewusstlosigkeit, wahrscheinlicher schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder des dauernden Ausfalls wichtiger Körperfunktionen mit einer Intensivtherapie oder Wiederbelebung nicht einverstanden ist. Für den Fall, dass er diesen Willen nicht mehr äußern könnte, bevollmächtigte er in einer Vorsorgevollmacht seine Frau und seine Töchter, diesen Willen für ihn zu vertreten. Doch es kam anders: Kurz vor seinem 80. Geburtstag, am 1. September 2016, blieb sein Herz einfach stehen. Nach mehr als zehn Minuten wurde Siegfried T. durch den Rettungsarzt wiederbelebt und im Krankenhaus an lebenserhaltende Geräte angeschlossen bis zu diesem Zeitpunkt ist das Routine. Dennoch: Die Chancen, dass ein Mensch in diesem Alter von einem so langen Herzstillstand keinen bleibenden neurologischen Schaden erleidet liegen bei unter einem Prozent. Siegfried T. wachte gar nicht wieder auf.

Die Familie legte der Klinik sofort die Patientenverfügung vor, um den Willen des Vaters zu achten. “In dem Moment, als wir geäußert haben, die Patientenverfügung unseres Vaters umsetzen zu wollen ab da begann ein Kampf gegen die Ärzte”, so Anke Weilhammer. Die Klinikärzte setzten den Willen von Siegfried T. nicht um. Die Familie war ratlos und drängte auf verlässliche Informationen und Begründungen, doch die Ärzte argumentierten, man solle der Situation Zeit geben. Man sehe Potenzial zur Verbesserung, habe es geheißen. Anke Weilhammer fühlte sich machtlos gegen die Mediziner. Da man ihr eine Einsicht in die Patientenakte verweigerte, fotografierte sie die Tagesberichte zu ihrem Vater. Darin wurde von den Ärzten ein wahrscheinlicher Hirnschaden mehrmals schriftlich vermerkt verursacht durch den Sauerstoffmangel während der Bewusstlosigkeit.

Für den Palliativmediziner und Anästhesist Dr. Matthias Thöns aus Witten ist die Geschichte von Siegfried T. kein Einzelfall. Das Vorgehen der Klinik folge einem Kalkül, sagt er: Solange der Patient am Leben bleibt und in der Klinik intensivmedizinisch behandelt werden kann, ist er äußerst lukrativ. “Man sieht in den Akten, dass die Ärzte am 5. September schon einen schweren Hirnschaden beschreiben das den Angehörigen aber so nicht mitteilen. Stattdessen wird davon gesprochen, dass man glaubt, dass alles wieder besser werde. Und das ist schlicht eine Lüge”, so Matthias Thöns, der inzwischen als Gutachter für den Fall Siegfried T. fungiert. “99 Prozent der Patienten, die in solch einen Zustand kommen, wachen nicht mehr vernünftig und gesund auf, sondern haben schwerste neurologische Schädigungen.” <<

Buchvorstellung und Veranstaltung mit Dr. Thöns

Patient ohne Verfügung: Das Geschäft mit dem Lebensende
Autor: Matthias Thöns
Piper Verlag 2016, Preis 22 Euro

Kliniken und Ärzte stünden unter einem enormen Kostendruck, sagt Thöns, der jahrelang als Anästhesist auf Intensivstationen gearbeitet hat. In seinem Buch berichtet er von zahlreichen Fällen, in denen alte, schwer kranke Menschen mit den Mitteln der Apparatemedizin behandelt wurden, obwohl kein Therapieerfolg mehr zu erwarten war  Thöns betont, dass er mit seiner These nicht alle Ärzte und Gesundheitsbetriebe unter Verdacht stellen will, jedoch würden einige Mediziner aus wirtschaftlichem Druck von oben ihren Berufsethos hinten anstellen. Dem Palliativmediziner ist ein würdiges Sterben eine Herzensangelegenheit, doch das sei in Industrienationen heutzutage oft unwürdiger, als noch vor 50 Jahren. Auch aus diesem Grund schrieb er sein Buch “Patient ohne Verfügung”.

Die Zentralstelle Patientenverfügung (Zentralstelle Patientenverfügung des HVD) hat Dr. Thöns zusammen mit dem Humanistischen Pressedienst, am 24. Januar nach Berlin eingeladen:

Zeit: 18 Uhr, Ort: Urania Berlin, großer Saal

Eintritt 8 Euro – für Förderer und Spender der Zentralstelle Patientenverfügung stehen Freikarten zur Verfügung, bitte unter mail@patientenverfuegung.de anfordern.

Das Phänomen der Übertherapie ist keinesfalls eins von Dr. Thöns entdecktes. Es ist vielmehr – ohne bisher an die Öffentlichkeit vorgedrungen zu sein – lange schon in Fachgremien und wissenschaftlichen  Stellungnahmen analysiert, diskutiert und beklagt worden, siehe: www.uebertherapie.de

 

75.000 Euro für 6 Wochen aussichtslose künstliche Beatmung

>> Die Familie von Siegfried T. wollte sich mit den Argumenten der Ärzte nicht zufrieden geben, sie fürchtete, dass der Vater sollte er je wieder aufwachen nie wieder ein selbstbestimmtes Leben würde führen können. Genau das, was er nicht wollte! Schließlich entschied das Dresdener Betreuungsgericht am 10. Oktober im Sinne der Familie und dem von Siegfried T. niedergelegten Willen: Der Patientenverfügung sei hinreichend konkret und klar der Wille des Patienten [zu] entnehmen, einerseits bereits Wiederbelebungsmaßnahmen abzulehnen und andererseits allen Maßnahmen, die zu einer Verlängerung des Sterbevorgang führen, die Zustimmung zu versagen, so das Gericht. Am 13.10.2016 mehr als sechs Wochen nach dem Infarkt wurde Siegfried T. auf die Palliativstation des Klinikums verlegt und verstarb dort drei Tage später. Das Klinikum stellte der Krankenkasse für künstliche Beatmung und Intensivmaßnahmen  bei 75.237,74 Euro in Rechnung. <<

Auf der Internetseite von stern TV werden anschließend die Broschüre Patientenverfügung des Bundesjustizministeriums und die Materialien und Vorlagen der Zentralstelle Patientenverfügung (Zentralstelle Patientenverfügung) wie folgt empfohlen:

Kostenlose Broschüre
>> Eine ausführliche, kostenlose Broschüre mit Antworten auf alle Fragen zur Patientenverfügung und einer Anleitung inklusive Formulierungen hat das Justiz- und Verbraucherschutz-Ministerium zusammengestellt: Patientenverfügung  Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Zentralstelle Patientenverfügung
Weitere Informationen, kostenlose Vorlagen zum Herunterladen und auch die Möglichkeit, gegen Entgeld eine Patientenverfügung aufsetzen zu lassen, erhalten Sie bei der:
Zentralstelle Patientenverfügung
Wallstraße 65, 10179 Berlin, mail@patientenverfuegung.de
Info-Telefon (Mo., Di., Do. und Fr. 10 – 17 Uhr):
030 / 613904-11 und 030 / 613904-874

Die Zentralstelle Patientenverfügung weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:

Bei den meisten Entscheidungsfälle bei schwerer Gehirnschädigung weisen diese (anders als im Fall des Siegfried T. nach über 8 minütigem Herz- und Atemstillstand) durchaus noch Potential zur Besserung auf. Dies wird  von Ärzten  – anders als in diesem Fall dann auch zu Recht so mitgeteilt.  Aber auch bei einer (ggf. nur geringfügigen) Besserung ist mit Dauerschädigungen bei bleibender Einwillungsunfähigkeit und (ggf. schwerer) Pflegebedürftigkeit zu rechnen. Dies ist im Modell der STANDARD-Patientenverfügung der Zentralstelle Patientenverfügung, die sich auf die ursprünglichen Textbausteine des Bundesjustiziministeriums bezieht, berücksichtigt worden. Das Modell der Zentralstelle Patientenverfügung ist längst gemäß der Gesetzgebung zu Patientenverfügung (2009) entsprechend erweitert worden.

Es ist ein unausrottbarer, weitverbreiteter Irrtum zu meinen: entweder der Patient mit akuten Gehirnschädigungen würde wieder weitgehend gesund (und bliebe kein Pflegefall) oder aber er bliebe irreversibel bewusstlos und auf künstliche Lebenserhaltung bei Schwerstpflegebedürftigkeit angewiesen. Die weitaus häufigsten Fällen auch ohne die Notwendigkeit künstlicher Beatmung –  liegen irgendwo dazwischen! Dies ist nur in dem aktuellen Modell der Zentralstelle Patientenverfügung mit abgedeckt, wo auch eine zeitliche Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen bei Einwilligungsunfähigkeit vorgesehen ist. Die meisten herkömmlichen Patientenverfügung nach dem Modell des Bundesjustizministeriums und dieses selbst sind eben in Konfliktfällen und den häufigen Zwischenstadien nicht hinreichend präzise.

Wenngleich derzeit von Justizminister Heiko Maas herausgegeben, muss daran erinnert werden, dass die dortigen Textbausteine von einer AG Patientenautonomie am Lebensende formuliert wurden, die von Justizministerin Brigitte Zypries einberufen worden war. Die Broschüre Patientenverfügung des Justizministeriums verdankt seine Autorität dem Bedürfnis nach einem vermeintlich auf der sicheren Seite sein wollen in einem Meer von Verunsicherung nicht aber der Qualität ihrer inzwischen 15 Jahre alten Textbausteine. Immerhin fehlt dort bei den zu unterlassenden Maßnahmen jeglicher Hinweis auf operative Eingriffe nur Dialyse und künstliche Beatmung sind genannt. Auch schwere Gehirnschädigungen werden dort noch undifferenziert mit Dauerkoma oder komaähnliche Zuständen gleichgesetzt, wobei ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen wäre – siehe S.21 der Broschüre des Justizministeriums.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2016 an einem konkreten Fall beschlossen, dass die Formulierung “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” in einer Patientenverfügung nicht ausreicht. Die Maßnahmen müssen für jede mögliche Situation konkret benannt werden und der Betroffene konkret formulieren, was er möchte und was eben nicht. Darauf weist die aktuelle Broschüre des Bundesjustizministerium auch hin geändert, konkretisiert oder aktualisiert wurde an ihren Textbausteinen aber kein einziges Wort. Hier ist Misstrauen angezeigt, denn die Auswirkungen auf die Patient/innen scheinen unsere offiziellen Volksvertreter nicht sonderlich zu interessieren (ganz zu schweigen von den sonst keinesfalls so großzügigen Krankenkassen, die aber gern und ungeprüft zahlen, wenn es um die Geschäfte mit der Sterbeverlängerung geht). Der Textbaustein des Justizministeriums zu Gehirnschädigungen nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen und Ärzte (ebd. S. 21) ist jedenfalls in den meisten Fällen zu unpräzise (Er greift nur, wenn wie im Komafall des Siefried T. die Besserungsaussicht tatsächlich gleich Null ist). Tragischerweise ist die Formulierung nicht hinreichend in den meisten der folgende Fälle, über die an gleicher Stelle im stern TV berichtet wurde:

Riesiges Geschäft mit der künstlichen Beatmung

>> Siegfried T. durfte schließlich sterben. Doch viele bettlägerige schwerkranke Menschen werden anfangs auf Intensivstationen und später außerklinisch in der ambulanten Betreuung von Pflegediensten über Monate oder Jahre beatmet, kritisiert der Intensivpfleger Andreas Herzig, der seit über 30 Jahren in der Pflege tätig ist. Der Bereich der künstlichen Beatmung sei zu einem riesigen Geschäft geworden: “Es ist in diesem System nicht gewünscht, dass sich die Menschen in dieser Beatmungssituation nochmal verändern. Das soll so bleiben. Das hat sicherlich einen finanziellen Hintergrund, weil mit der Einrichtung solcher außerklinischen Beatmungsmöglichkeiten eine große Menge Geld umgesetzt wird.”
Ein ambulant beatmeter Patient bringt einer Pflegeinrichtung jeden Monat 20.000 bis 25.000 Euro ein. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl heimbeatmeter Patienten verdreißigfacht. Inzwischen sind dadurch so genannte Pflege- oder Beatmungs-Wohngemeinschaften entstanden. Auch Andreas Herzig hat solche Beatmungs-WGs kennengelernt und berichtet Unfassbares: Zahlreiche Patienten bräuchten medizinisch ihre Beatmung nicht mehr, behielten die Kanüle dafür jedoch im Hals: Nur so bekommen die Pflegeeinrichtungen dafür das Geld von den Krankenkassen. “Sie werden auf Gedeih und Verderb so positioniert, dass diese Kanüle immer da drin ist. Aber das ist auch das einzige Motiv. Allein diese Kanüle im Halse stecken zu haben, rechtfertigt diese immensen Kosten von den Krankenkassen. Das ist inhuman, das ist unmenschlich”, sagt Andreas Herzig.<<

Quelle: http://www.stern.de/tv/das-geschaeft-mit-dem-sterben–warum-in-kliniken-patientenverfuegungen-missachtet-werden-7274018.html