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Gesetz zur Patientenverfügung voraussichtlich dieses Jahr

10. Nov 2008

München/Berlin (dpa) Die Gültigkeit von Patientenverfügungen soll bis Ende des Jahres gesetzlich geregelt werden die Vorstellungen der Bundestagsparteien sind jedoch weiterhin unterschiedlich. Wie das Magazin «Focus» am 18.04. schreibt, will der SPD- Rechtspolitiker Joachim Stünker Anfang nächster Woche einen Gesetzentwurf vorlegen, der bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) abgestimmt sei. Die Unions-Fraktion plant einen Gegenentwurf für den Bundestag. Nach Stünkers Vorstellungen soll der Wille eines Patienten auch dann befolgt werden, wenn seine Krankheit nicht zwingend zum Tode führt etwa im Fall eines Wachkomas. «Verfassungsrechtlich ist es gar nicht anders möglich», sagte der SPD-Experte dem Magazin.

Deutsches Ärzteblatt vom 18. April 2005:

“Gesetz zur Patientenverfügung voraussichtlich dieses Jahr

MÜNCHEN. Nach Vorabinformationen des Nachrichtenmagazins “Focus” legte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, Anfang der Woche einen Gesetzentwurf vor, der bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) abgestimmt ist. Danach soll der Wille eines Patienten auch dann befolgt werden, wenn seine Krankheit nicht zwingend zum Tode führt etwa im Fall eines Wachkomas.

“Verfassungsrechtlich ist es gar nicht anders möglich”, sagte Stünker dem Blatt. Gerichte sollten aus den Entscheidungen über den Patientenwillen so weit wie möglich herausgehalten werden. Allerdings solle für die Patientenverfügung die Schriftform zwingend vorgeschrieben werden. Die CDU/CSU-Fraktion habe den Abgeordneten Thomas Rachel (CDU) beauftragt, bis Mitte Mai einen Gegenentwurf vorzulegen, so das Magazin.

Rachel ist Obmann der Union in der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”. Nach Ansicht des stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) sollten Patientenverfügungen nur für die Sterbephase gelten oder wenn die Krankheit irreversibel zum Tod führt. “Wenn ein Patient sich nicht mehr äußern kann, hat der Staat die Pflicht, sein Leben zu schützen”, sagte Bosbach. Der Bundestag müsse jetzt möglichst zügig, aber ohne Hektik die notwendigen Regelungen beschließen. /ddp

“Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen vorgelegt

BERLIN. In die Debatte um Patientenverfügungen kommt wieder Bewegung. Nachdem Justizministerin Brigitte Zypries Ende Februar ihren Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfügungen zurückgezogen hatte, verfasste jetzt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, einen neuen Entwurf eines “3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts”, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Der Antrag lehnt sich sehr stark an den Zypries-Entwurf an und soll demnächst in den Bundestag eingebracht werden. “Wir rechnen damit, dass noch vor der Sommerpause die erste Lesung stattfindet”, sagte Stünker gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Ziel sei es, ein In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 1. Januar 2006 zu erreichen.

Ein wesentlicher Unterschied zum Zypries-Entwurf besteht in der Gültigkeit von Patientenverfügungen. Während nach den Vorstellungen der Ministerin auch mündliche Verfügungen uneingeschränkt gelten sollten, sieht der Antrag von Stünker schriftliche Patientenverfügungen vor. Im Zweifelsfalle ist es aber auch ausreichend, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln oder sich auf frühere mündliche Äußerungen von ihm zu beziehen. Zudem wird im Stünker-Entwurf die Kompetenz des Patientenbevollmächtigten enger gefasst. Zwischen ihm und dem behandelnden Arzt soll Einigkeit darüber bestehen, ob eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff medizinisch angezeigt ist oder nicht. Dem Entwurf von Ministerin Zypries zufolge war dies nicht nötig. Bei Uneinigkeit soll jetzt das Vormundschaftsgericht angerufen werden.

Kritik an dem Entwurf des SPD-Abgeordneten kommt sowohl von Hubert Hüppe (CDU) als auch von Rene Röspel (SPD), stellvertretender Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzender der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” des Deutschen Bundestages. “Stünkers Entwurf wirkt zwar anders, ist jedoch nicht viel besser als der von Ministerin Zypries”, sagte Hüppe gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die Formulierung über die Ermittlung des mutmaßlichen Willens öffne der Gültigkeit von mündlichen Verfügungen Tor und Tür. Röspel kritisiert vor allem die ungeklärte Reichweite von Verfügungen. Therapiebegrenzungen seien dem neuen Antrag zufolge immer noch in jeder Krankheitsphase möglich.

Unklar ist derzeit noch, welche Gegenanträge verfasst werden. Möglicherweise könnte es auch um nur einen interfraktionellen Antrag geben, der von den Mitgliedern der Enquête-Kommission getragen wird. Röspel hat es jedoch nicht eilig: “Sorgfalt geht vor Schnelligkeit”, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt. /ER

Yahoo Nachrichten vom 23. März 2005:
“Der Fall Schiavo ist nach Überzeugung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf die Bundesrepublik nicht übertragbar. Zugleich verlangte Zypries erneut die rasche Aufnahme der Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch. “Eine gesetzliche Klarheit ist absolut notwendig und deshalb müssen wir sie jetzt definieren”, bekräftigte die Ministerin am Donnerstag “Jeder, der das will, kann dann deutlich machen, was er als Patient für den Fall verfügen will, in dem er sich nicht mehr selbst artikulieren kann”, erläuterte die Ministerin. Zypries riet zugleich schon jetzt zur Niederlegung einer Patientenverfügung