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Im Notfall ist die Patientenverfügung meist nicht griffbereit

12. Jan 2016

Viele ältere Menschen besitzen eine Patientenverfügung, doch die wenigsten haben sie oder einen Hinweis darauf im Notfall bei sich.

” Menschen, die eine Patientenverfügung besitzen, möchten verhindern, dass sie in Situationen, in denen sie ihren Willen nicht mehr bekunden können, eine Behandlung erhalten, die sie bei vollem Bewusstsein ablehnen würden. Am Marienhospital der Ruhr Universität Bochum erklärte jeder vierte Patient, den ein Team um Dr. Martin Christ befragte, dass er im Besitz einer Patientenverfügung sei. Der Anteil stieg mit dem Lebensalter der Patienten und bei den über 80-Jährigen hatte jeder Zweite (51 Prozent) eine Patientenverfügung.

Doch nur die wenigsten Patienten konnten die Patientenverfügung auch vorzeigen. Am höchsten war der Anteil mit etwa vier Prozent bei den Patienten, die durch den Rettungsdienst in die Klinik transportiert wurden, berichtet Christ. Patienten, die notfallmäßig über einen niedergelassenen Arzt eingewiesen wurden, konnten nur zu etwa drei Prozent eine Patientenverfügung vorweisen. …

Andererseits könnte der Inhalt der Patientenverfügungen gerade in diesen Notfallsituationen zur Geltung kommen. Aber Christ sieht nicht nur die Patienten selbst, sondern auch die Ärzte in der Verantwortung. Patienten, die durch einen niedergelassenen Arzt eingewiesen werden, hätten in der Regel noch Zeit, ihre Taschen zu packen. Sie könnten dabei problemlos ihre Patientenverfügung mitnehmen, falls der einweisende Arzt sie darauf hinweist, dass dieses Dokument im Krankenhaus benötigt wird. Auch die Notärzte müssten die Patienten standardmäßig daran erinnern. …“ Quelle: unternehmen-heute.de/Deutsche Medizinische Wochenschrift.news

Jedenfalls ist es falsch zu meinen, das Herbeiholen einer Patientenverfügung habe doch noch Zeit, bis etwa ein Sterbeprozess schon eingesetzt hat oder die Angehörigen meinen, es sei jetzt soweit. Eine Entscheidung für oder gegen eine Reanimation, die Einlieferung auf die Intensivstation oder auch eine hochriskante Operation sind in der Regel davor zu treffen, nämlich wenn plötzlich eine akute Verschlechterung und lebensbedrohliche Situation (z. B. durch Sepsis) im Krankenhaus eintritt.

Dazu bietet sich auch ein Notfallpass des Humanistischen Verbandes an, der einfach immer bei sich getragen werden sollte. Allerdings kann er in Entscheidungssituationen nur dann verbindlich gelten, wenn die zugrundeliegende Patientenverfügung hinreichend differenziert ist. Es wird also verläßlich vermieden, dass lebensverlängerne Maßnahmen gegen bzw. ohne den Patientenwillen entweder zu früh oder zu spät eingestellt werden.