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Medizinische Erklärungen

14. Apr 2013

Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation)

Viele medizinische Maßnahmen können sowohl Leiden lindern als auch das Leben verlängern. Das hängt von der jeweiligen Krankheitssituation ab. Maßnahmen zur Wiederbelebung  nach eingetretenem Herzstill­stand sind nie leidensmindernd, sondern dienen ausschließlich dem Versuch der Lebensrettung. Wiederbelebung absolut zu untersagen, kommt für einen hochbetagten oder sehr schwer kranken Menschen in Frage, der sich auch unter keinen Umständen mehr operieren lassen will. Ansonsten kann es im Rahmen von (noch) geplanten medizinischen Eingriffen gelegentlich zu kurzfristigen Problemen kommen, die sich durch sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen.

Wenn hingegen der Herz-Kreislaufstillstand länger als 5 Minuten zurück­liegt, muss nach jeder weiteren Minute mit immer schwer­wiegen­deren Dauerschädigungen des Gehirns gerechnet werden. Diese können bis zum bleibenden Bewusstseinsverlust (Überleben im Koma) führen. Denn das besonders empfindliche Gehirngewebe ist bei Sauerstoffmangel eher irreparabel geschädigt als andere Organe.

Gehirnschädigungen: Dauerhafte Bewusstlosigkeit

Betrifft schwere Gehirnschädigungen (z. B. nach Unfall, Schlaganfall oder Sauerstoffmangel im Gehirn), die mit einem vollständigen oder weitgehen­dem Ausfall der Großhirnfunktionen, dem Sitz des Bewusstseins, ein­her­gehen. Dies gilt für direkte Gehirnschädigungen z. B. durch Kopf­ver­letzung ebenso wie für indirekte z. B. nach Wiederbelebung. In seltenen Fällen können sich auch bei Patienten mit Bewusstseinsverlust (im Koma) auch nach Jahren noch günstige Entwicklungen einstellen. Niemand kann voraussagen, ob die betroffene Person zu diesen sehr wenigen gehören wird oder zur weit überwiegenden Mehrzahl derer, die ohne entsprechende frühere Willensbekundung ihr Leben lang künstlich zu ernähren sind, nie mehr reagieren oder gezielte Bewegungen aus­führen können. Lebenswichtige Körperfunktionen wie Atmung, Darm- oder Nierentätigkeit bleiben meist erhalten sowie möglicherweise auch noch ein Empfindungsvermögen.

Schwerste Demenz

Betrifft das Spätstadium von schwerer Demenzerkrankung. Es handelt sich dabei um nicht rückführbare Gehirnschädigungen infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses, wie sie am häufigsten bei Demenz­erkrankungen (z. B. Alzheimersche Erkrankung) eintreten. Im Endstadium um welches es hier geht kann der Kranke selbst nahe Angehörige gar nicht mehr erkennen und schließlich auch trotz Hilfe­stellung keine Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise mehr sich zu nehmen. Neben allen anderen Funktionen hat er dann selbst das Schlucken verlernt.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

Das Stillen von Hunger und Durst als subjektive Empfindungen gehört zu jeder lindernden Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben aller­dings kein Hungergefühl; dies gilt praktisch ausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch für Patienten im Dauerkoma. Das Durstgefühl ist bei Schwerkranken zwar länger vorhanden, Beschwerden können aber am besten durch Anfeuchten der Atemluft gelindert und durch fach­ge­rechte Mundbefeuchtung und -pflege beseitigt werden. Die künstliche Zufuhr insbesondere größerer Flüssigkeitsmengen im Sterben gilt sogar als schädlich, weil sie zu Beschwerden infolge von Wasser­ansammlung führen (v. a. zu quälenden Atemnotzuständen). Nicht die Unterlassung, sondern im Gegenteil der Gebrauch einer PEG-Magensonde bei Ster­ben­den und final Erkrankten bedürfte einer besonderen medizinischen Indi­kation und ethischen Rechtfertigung.

Schmerz- und Beschwerdelinderung

Nur in Extremsituationen ist gelegentlich die zur Symptomkontrolle not­wendige Dosis von Schmerzund Beruhigungsmitteln so hoch, dass eine damit verbundene geringe Lebenszeitverkürzung (als indirekte Sterbe­hilfe) strafrechtlich erlaubt oder eine beabsichtigte Bewusst­seins­aus­schaltung (als sog. tiefe palliative Sedierung) medizinethisch zulässig ist. Es geht dabei um mit herkömmlichen Mitteln nicht mehr herrschbare Schmerzen, Atemnot, auch um Delir (Angst, Halluzinationen) und sonstige quälende Beschwerden am Lebensende. Die Wirkung sedierenden Mittel kann in der palliativen (= ausschließlich lindernden) Medizin reicht von starker Beruhigung über kurzzeitige Bewusstseinstrübung bis hin zu längerem künstlicher Tiefschlaf (Langzeitnarkose). Zu diesen Maß­nahmen bedarf es einer Zustimmung (auch bei weniger gravierenden Nebenwirkungen).

Eine fachgerechte lindernde Behandlung einschließlich der Gabe von Morphin als hochwirksamem Opioid  führt in der Regel jedoch nicht zu solchen unerwünschten Folgen. Meist werden z. B. bei Krebspatienten durch die Beschwerdefreiheit vielmehr neue Lebensgeister geweckt.

Diese Erklärungen im Sinne der Hospiz- und Palliativberatung sind weit­gehend übernommen aus der Broschüre Patentenverfügung des BMJ (2012): Die Fußnoten, S. 4041.