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Minister Rösler sieht sich von Roger Kuschs im Internet instrumentalisiert

3. Feb 2010

Übersicht:

Patientenverfügung bei psychischen Erkrankung – Ergebnisse einer Fachtagung vom 7. 7. in Berlin
Umstrittene Wirkung von Suizid-Foren
Humanismus: In eigener Sache
Aktuelles vom Prozess gegen Dr. Mechthild Bach (Hannover)
Weitere Meldungen – bizarr und drastisch

Patientenverfügung bei psychischen Erkrankung und Behandlungsvereinbarung in der Psychiatrie

Am 7. Juli fand in Berlin eine Fachtagung zum Thema “Patientenverfügung und Behandlungsvereinbarung bei psychichen Erkrankungen” statt. Veranstalter der gut besuchten, kostenfreien Fachtagung (unterstützt vom BMG) war die “Aktion Psychisch Kranke e.V.” in Kooperation mit der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheikunde).

Die juristischen und psychiatrischen Experten im Publikum und Referenten wie Prof Dr. Andreas Heinz (Charité Campus Berlin-Mitte), Dr. Rolf Marschner (Rechtsanwalt, München), Prof. Dr. Reinhard Marschner (Fachhochschule Wiesbaden) waren nachdenklich, zuhörend, praxiserfahren und kompetent.  Im Zentrum stand, gemeinsam mit Sibylle Prins (Psychiatieerfahrene) und Gudrun Schliebener (Angehörigen-Vertreterin) das “zweiseitige” Instrument der Behandlungsvereinbarung, welches sich von Bielefeld aus verbreitet und bewährt habe. 
Siehe:

www.psychiatrie-bielefeld.de/ behandlungsvereinbarung

http://www.bipolar-forum.de/read.php?5,374165

Zu Möglichkeiten und Grenzen des “einseitigen” Instrument einer Patientenverfügung bei psychischer Erkrankung referierten Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann (Medizinethik, Uni Bochum) und  Prof. Dr. Dirk Olzen (Bürgerliches Recht und Prozessverfahrensrecht, Uni Düsseldorf).

Je nach Standpunkt können die denkbaren Konsequenzen aus der neuen Rechtslage (“Patientenverfügungs-Gesetz”) zu sehr divergierenden Prognosen und Schlussfolgerungen führen. Diese reichen von der Ausrufung des Endes der angeblichen Zwangspsychiatrie bis zur Schreckensvision einer Krankenhauspsychiatrie, die etwa bei Abwendung einer akuten Selbstgefährdung infolge psychischer Erkrankungen auf die alleinige Anwendung von Zwangsmaßnahmen wie Unterbringung, Fixierung und Isolation zurückgeworfen werden kann, wenn in einer Patientenverfügung jede Psychophamaka-Therapie ausgeschlossen wurde.

Der Medizinethikiker Jochen Vollmann hat insbesondere zur Selbstbestimmungsfähigkeit von psychisch Kranken geforscht. Unterstützt von den Erfahrungsberichten von Frau Prins und Frau Schliebener warb er dafür, die Chance einer Behandlungsvereinbarung zu nutzen. Es bestand weitgehende Einigkeit darin, dass das Instrument der Patientenverfügung überfordert sei, wollten damit psychisch erkrankte Menschen überhaupt jede Untersuchung auch zum Zwecke der Betreuungsbedürftigkeit oder Einwilligungsfähigkeit verhindern. Das Patientenverfügungs-Gesetz können zudem in einem Spannungsverhältnis zu den Landesgesetzen für psychisch Kranke (PsychKG) stehen. Anders sähe es aus mit einer Untersuchung zum Zwecke einer ebenfalls abgelehnten Pharmako-Therapie. Denn eine solche Untersuchung mache dann ja gar keinen Sinn. Umstritten war, ob für die Einwilliungsfähigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Patientenverfügung zumindest etwas wie die Einsicht in Funktionsstörungen (Krankheitseinsicht) voraussetzt. Überwiegend wurde dies eher verneint – schließlich gibt es entsprechend bei körperlichen Erkrankungen ein Abwehrrecht vor unerwünschter Behandlung aller Art verbunden mit dem Recht, definitiv nicht ärztlich aufgeklärt werden zu wollen.

Die Veranstaltung war von Zwischenrufen von “Psychiatriebetroffenen” geprägt, die sich v. a. gegen den juristischen Vortrag von Prof. Dirk Olzen (Universität Düsseldorf) richteten. Wenngleich seine Ausführungen rechtslogisch stringend waren, stießen aber auch dessen allgemeine Ausführungen zum Patientenverfügungsgesetz auf Unverständnis. So beharrte Olzen etwa auf seiner Auffassung, dass laut Patientenverfügung-Gesetz selbst eine eindeutige Patientenverfügung den Arzt nicht direkt zu binden vermag.”Völlig irrelevant”, so Olzen, sei demgegenüber, dass Bundesärztekammer, Bundesministerium der Justiz oder die (anwesende) Patientenvertreterin des Humanistischen Verbandes das Gegenteil verkünden. Im Gegenteil wiederholte er in seinem Referat am 7.7.2010 die (überholt geglaubte!) Empfehlung an Ärzte, lieber eine Behandlung gegen den Patientenwillen aufzunehmen und fortzuführen als sich eines Tötungsdeliktes schuldig wegen Unterlassung schuldig zu machen. Er empfahl die Konsultation seiner jurischen Kollegen, die bei Betreuungsgerichtsbeschlüssen angeblich besten geeignet sind, einen damit verbundenen Aufschub von i.d.R. von 2 – 3 Monaten verkürzen zu können. Vom Dialog zwischen Arzt und Patient bzw. Patientenvertreter zur Klärung, um juristische Interventionen aller Art zu verhindern, hält Olzen demgegenüber offenbar wenig. Die Juristen und Gerichte werden es schon richten (müsse) – so sein Credo. Weder medizin-ethische,  fachlich-qualitative noch verfassungsrechtliche Aspekte scheinen ihn zu tangieren, er setzt vielmehr ausschließlich auf Verfahrensvorschriften und Rechtsformalismus. Auf psychiatrische Erkrankungen bezogen vertrat Olzen wie hier im Gutachten, dass das Gesetz (BGB) “zum Wohl des Betroffenen erlaubt … seinen Willen notfalls durch Zwang zu überwinden”.
Knackpunkt, Tabu und “Totschlagargument”, so zeigte auch wieder die Fachtagung, ist dabei die mögliche Selbstgefährdung des psychisch Kranken durch Suizid. Was in Fachkreisen ebenso wie in Psychiatrie- und Angehörigen-Selbsthilfeinitiativen sorgsam ausgespart bleibt, kommt umso hemmungsloser in unzensierten Internetforen zum Ausbruch.

Umstrittene Wirkung von Suizid-Foren

Es gibt Hunderte von Chatrooms und Internetforen, (z. B. ein scheinbar durch Fachleute moderiertes oder das offene Dignitas-Forum der glechnamigen Schweizer Suizidhilfeorganisation. Dort können Jugendliche und Erwachsene ihren suizidalen Phantasien freien Lauf lassen. Sie teilen sich anonym mit und erhalten viele Reaktionen. Der gemeinsame Suizid einer 17- und eines 20-Jährigen, die sich in einem Internetforum verabredeten, hat vor Jahren in Deutschland ein grosses Medienecho ausgelöst.

Auf dem Internetforum der Schweizer Suizidhilfeorganisation Dignitas tauschen sich auch junge Menschen unbeaufsichtigt aus und verabreden sich zum Suizid. Makaberer Höhepunkt ist der öffentlich nicht bekannte Fall von drei jungen Männern, die sich Ende März in Deutschland umbrachten. Auf der Internetseite von Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli diskutierten sie unbehelligt ihre Todesabsichten. Die Forumsbesucher waren praktisch in Echtzeit dabei, als die 21, 23 und 25 Jahre alten Männer zur Tat schritten und sich in der Wohnung eines Cliquenmitglieds töteten.
Siehe Auszüge in www.sonntagszeitung.ch aus den entsprechenden Forumbeiträgen.

Der Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. von Roger Kusch nimmt dies zum Anlass, sich öffentlich von Dignitas und seinem Chef Minelli zu distanzieren, siehe Presseerklärung www.sterbehilfedeutschland.

Eine Forschungsgruppe sieht dies offenbar nicht so dramatisch und kam u. a. zum Schluss: Suizid-Foren förderten sowohl die mögliche Verabredung zum Suizid und dessen Durchführung als aber auch die Möglichkeit zur emotionalen Entlastung und mit viel Glück zur therapeutischen Kontaktnahme.
Selbst wenn die Forumsbeiträge dramatisch klängen, müssten sie nicht zwangsläufig zum Suizid führen. Und: Verabredungen zum Suizid hätte es auch in der Prä-Internet-Phase gegeben; sie fänden z. B. im klinischen Alltag auch ohne Internetnutzung statt. Obwohl der Bericht ausdrücklich davor warnt, Moderatoren von Foren als «Stützen der Suizidprävention» zu adeln, widerspricht er nicht der Behauptung des Dignitas-Chefs Ludwig A. Minelli, sein Forum habe zumindet auch einen entsprechenden präventiven Nutzen.

Quelle: www.nzz.ch/umstrittene Wirkung von Suizidforen

Die Zeit, wo Suizidprophylaxe und mögliche -begleitung nicht mehr als unüberwindlicher Gegensatz gelten sondern im Sinne einer Suizidkonfliktberatung aufeinander bezogen sind, scheint noch nicht reif.  Dabei scheinen  die Kriterien für richtige und falsche Umgangsformen mit suizidalen Menschen in beiden Fällen weitgehend die gleichen (Häufigster Fehler: Belehrende Ratschläge; sich als Hilfsperson erpressen lassen; Besserung einreden, wo keine besteht).

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Humanismus: In eigener Sache

Trotz exzellenter Einrichtungen im Jugend-, Sozial- und Hospizbereich, trotz hoher moralischer Integrität und gesellschaftlicher Anerkennung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) versuchen Gegner de säkularen Humanismus immer mal wieder, diesen zu diffamieren oder auszugrenzen. Allerdings bisher stets ohne Erfolg. Der HVD plant nun allerdings, seine Öffentlichkeitsarbeit wirksamer zu gestalten. Hintergründe hier


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Aktuelles vom Prozess gegen Dr. Mechthild Bach (Hannover)

Seit 2003 steht Dr. Mechthild Bach aus Hannover-Langenhagen wegen “aktiver” Sterbehilfe bzw. bewusst intendierter Lebensverkürzung unter Anklage. Ihr wird vorgeworfen, 13 ihrer schwer kranken Patienten zwischen 2001 und 2003 durch Verabreichung hoher Morphin- und Diazepamdosen getötet zu haben. Einem Gutachten zufolge sind nicht alle final krank gewesen: Nur vier litten an metastasierenden Karzinomen, andere an Herz- oder Lungenerkrankungen.
Mit dem Fall Dr. Bach wird ein Thema öffentlich behandelt, das viele Ärztinnen und Ärzte beschäftigt: die Grauzone zwischen Palliativmedizin, “aktiver” Sterbe- bzw. Leidensverkürzung und gezielter Tötung. Die hochdosierte Gabe von Morphin ist für sich noch kein Indiz.
Der Prozess gegen die Internistin wurde im Oktober vergangenen Jahres wiederaufgenommen. Nun hat ein Langenhagener Pflegedienst einen weiteren  Vorwurf gegen die angeklagte Ärztin erhoben: Dabei geht es jedoch nicht um Patienten von Bach, sondern um deren Lebensgefährten, mit dem sie 30 Jahre zusammen war. Dem Pflegedienst zufolge habe Bach das Personal anleiten wollen, ihrem Lebensgefährten “nichtindizierte Medikamente” zu verabreichen und Vorkehrungen für seinen Tod zu treffen, obwohl er noch nicht im Sterben lag. Ausgelöst durch die damals erhobenen Vorwürfe des Pflegedienstes hatte das Amtsgericht der Ärztin das Betreuungsrecht für ihren Lebensgefährten entzogen, der danach ins Krankenhaus gekommen und dort verstorben war.

Anders als bei einem Behandlungsabbruch auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten Wunsch, den der Bundesgerichtshof am 25.6.2010 als eindeutig nicht strafbar bewertete, geht es in diesen Fällen um einen schwierigen Schuld- oder Unschuldnachweis. Eine Schwierigkeit besteht darin, ob das Sterben oder ein noch nicht finales Leiden von Patienten verkürzt wurde und ob – was kaum nachweisbar ist  – eine entsprechende Absicht oder nur ein ärztlicher “Kunstfehler” gegen palliativmedizinsiche Standards vorgelegen hat. Ein medizinischer Gutachterstreit bestimmt den Prozessverlauf.

Quelle: www.aerzteblatt.de

Siehe auch: Angeklagte Krebsärztin weint um tote Patienten


Weitere Meldungen – bizarr und drastisch:

Versuchte Sterbehilfe im Hospiz Geldern – Hausverbot

Das neue Patientenverfügung-Gesetz scheint in der Ärzteschaft weitgehend noch nicht angekommen. Das zeigt die unsinnig-drastische Rede von “wir beatmen Menschen nicht wie Würstchen” und einem “Wie – gelähmt -Sein” ärztlicher Teilnehmer auf dem Internistentag [… mehr]

 

 

 

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ist juristisch gegen Roger Kusch vorgegangen – als Betreiber der Internetseite des neu gegründeten Vereins “Sterbehilfe Deutschland“.

Grund war ein Foto des Ministers dort. Darunter hieß es, Rösler halte in bestimmten Situationen “die assistierte Selbsttötung für den richtigen Weg”. Das Foto ist von Kusch inzwischen entfernt und stattdessen auf eine andere Seite eingestellt worden mit der provokativen Überschrift:

Die Meinungsvielfalt des Dr. Philipp Rösler

siehe: http://www.kuschsterbehilfe.de/

Auch in diesem Kontext geht Rösler nach Angaben seines Sprechers “gegen die Verwendung seines Fotos und einer ihm zugeschriebenen Äußerung” vor.

Was hatte Rösler nun 2005 (!) wirklich gesagt? Es geht um die Zeit, als die Schweizer Suizidorganisation Dignitas in Hannover eine Dependance gegründet hatte. Daraufhin gab es eine Gesetzesinitiative von drei (unionsgeführten) Bundesländern, die sich für einen neuen Strafrechtsparagraphen zum Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe ausgesprochen hatten (was freilich im Sande verlief u. a. wegen der FDP)-

Rösler hatte sich in der damaligen Debatte als FDP-Fraktionschef in Niedersachsachsen (und selbst Arzt) liberal, aber sehr abgewogen geäußert eine Position, von der er heute kein Wort zurückzunehmen hat.

In der Welt vom 6.10.2005 hieß es:

… Rösler betonte, es sei der falsche Weg, als Reaktion auf Vereine wie Dignitas voreilig das Strafgesetzbuch zu ändern. Vielmehr sei zunächst eine Diskussion über Wege zu einer besseren Sterbebegleitung und einer besseren Linderung von Schmerzen todkranker Menschen nötig. Erst am Ende einer solchen Debatte könne dann auch über Änderungen des Strafgesetzbuches nachgedacht werden.

Und die TAZ vom 29.11.2005 berichtete über eine Tagung der FDP mit Dignitas:

Selbst der Chef der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Philipp Rösler, wollte nicht ausschließen, dass in bestimmten Situationen die assistierte Selbsttötung der richtige Weg sei: Schließlich gebe es Fälle, in denen Schmerztherapie an ihre Grenzen stoße.

Quellen: Infodatenbank www.patientenverfuegung.de  Rösler und Dignitas eingeben.

Der TAZ-Artikel ist hier in ganzer Länger aufgeführt (es gibt ihn als Link auf den Originalartikel nicht mehr).

Unlängst äußerte Kusch gegenüber der Ärztezeitung, er wäre rigoros gegen aktive Sterbehilfe. Das muss kein Widerspruch sein. Röslers frühe Äußerungen können sich durchaus auf die ärztlich assistierte Suizidhilfe unter bestimmten Bedingungen beschränken unter weiterer strikter Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen. Jedenfalls betonte der Minister über die Jahre durchgängig dasselbe, nämlich dass es vorrangig die Palliativmedizin zu fördern gelte.

Liberale Sympathisanten und potentielle Verbündete, sollten sich also davor hüten, als nicht 100 % Linientreue von Kusch als “Verräter” an den Pranger gestellt werden.