So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Mythos Hippokratischer Eid, der nie geschworen wurde

11. Jul 2018

Bis heute hält sich der Mythos vom Hippokratischen Eid, obwohl er – wahrscheinlich selbst in der Antike – nie geschworen wurde. Seit siebzig Jahren ist das Genfer Gelöbnis die grundlegende Ethikordnung  für die  Ärzeschaft, die sich jedoch längst eher an Renditevorgaben orientieren muss.

Gita Neumann, Dipl.-Psych.
Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Viele Menschen glauben heute immer noch, dass ihr_e Ärzt_in mit Beginn der Berufausübung den Eid des Hippokrates geschworen hat. Das ist jedoch weit gefehlt. Die meisten Mediziner_innen haben keine Ahnung, was im Eid des Hippokrates eigentlich steht. Und wenn sie es wüßten, würden sie die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Denn er beginnt so: “Ich schwöre bei Apollon, dem Arzt, und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia sowie unter Anrufung aller Götter als Zeugen, dass ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil diesen Eid und diesen Vertrag erfüllen werde.“

Sinn des Hippokratischen Eides in der Antike 

Hippokrates war ein griechischer Arzt, der im 5. und frühen 4. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung lebte. Er war zu seiner Zeit ziemlich berühmt und vermittelte seine Lehrmethoden an seine Schüler. Diesen verlangte er angeblich ein ethisches Versprechen ab, eben jenen Eid. Die auch heute noch gültige Kernbotschaft dahinter lautet: Jede_r Mediziner_in stellt sein Leben und seine Arbeit in den Dienst der Kranken. Gefordert wird von ihm die genaue Beobachtung, die sorgfältige Untersuchung und das gezielte Befragen als Grundlage seiner Tätigkeit. Doch das umfangreiche Werk „Corpus hippocraticum“ stammt nach heutigem Forschungsstand zumindest nicht nur von Hippokrates, sondern von vielen Nachfolgern. Ob der darin enthaltende Eid in der griechischen Antike überhaupt geschworen wurde, gilt als unwahrscheinlich.

Damals stand die Medizin keinesfalls in hohem Ansehen, ihr wurde der Vorwurf des Aberglaubens, der Quacksalberei und des Körperaufschneidens aus finanziellen Interessen gemacht. Mit der Entwicklung ethischer Standards wollte man der damaligen schlechten Meinung über Ärzte entgegentreten. So wurde auch unterstellt, dass sie sich dafür bezahlen ließen, Menschen zu einem gewünschen Tod zu verhelfen. So ist vermutlich die wohl berühmteste Aussage des Eides zu verstehen: Ich werde nicht das Leben eines Menschen beenden, auch nicht, wenn ich von ihm selbst darum gebeten werde.

Dies dürfte dazu beigetragen haben, dass Ärzt_innen sich besonders gern darauf berufen, doch „einen Eid geschworen zu haben“, um Suizidhilfewünsche ihrer Patient_innen im Keim zu ersticken. Richtig ist jedoch, dass „auf Hippokrates“ zumindest seit rund 2000 nie geschworen wurde. Glücklichweise, möchte man sagen, denn im Gelöbnis heißt es auch, dass Medizinern nicht etwa nur die Abtreibung, sondern auch jede chirurgische Tätigkeit strikt verboten ist.

Gibt es denn keine ethische Verpflichtung mehr für Ärzt_innen?

Doch wie ist es möglich, dass sich der Mythos des Hippokratischen Eides entgegen jeder Empirie und historischen Forschung so hartnäckig hält? Die Medien tragen entscheidend dazu bei, dass sich die diesbezügliche Aufklärung nicht durchzusetzen vermag. So wird immer wieder der Eid des Hippokrates angeführt, dieser sei jetzt reformiert worden, heißt es etwa hier in der Anmoderation im Deutschlandfunk: „Mittlerweile wird der Eid nicht mehr gesprochen, da einige Inhalte überholt sind. Quasi abgelöst wurde er durch neuere Dokumente wie dem Genfer Gelöbnis.“

Der Hippokratische Eid reformiert oder wegen einiger Inhalte quasi abgelöst – selbst das stimmt nicht, zumal auch die Verpflichtung auf das Genfer Gelöbnis den angehenden Ärzt_innen nach dem Medizinstudium nicht abverlangt wird. Zwar gibt es mancherorts noch Feierlichkeiten, doch die Approbationsurkunde, also die Zulassung zum Arztberuf, kommt per Post –  wenn die Gebühr dafür eingezahlt ist.

Aber gibt es denn gar keine ethische Verpflichtung der Ärzteschaft mehr? Doch, denn für alle, die zu einer ärztlichen Tätigkeit zugelassen sind, gilt die Zwangsmitgliedschaft in ihrer jeweiligen Landesärztekammer. Dadurch sind sie auf die Berufsordnung verpflichtet, in die unter anderem das Genfer Gelöbnis mit seiner Bedeutung, aber auch vieldeutigen Beliebigkeit Eingang gefunden hat. Auftretende Unzulänglichkeiten oder Unbestimmtheiten ihrer Berufsordnungsschrift korrigierte die Bundesärztekammer meist mit Ergänzungen zu aktuellen ethischen Fragen, etwa mit Empfehlungen zur Sterbebegleitung oder Patientenverfügung.

Renditestreben und Vorgaben machen Ethik weitgehend unwirksam

Nicht ein reformierter Hippokratischer Eid, sondern eine revidierte Fassung des Genfer Gelöbnisses wurde auf dem Ärztetag im Mai 2018 als Grundlage ärztlichen Handelns der Berufsordnung vorangestellt. Darin steht weiterhin das Wohl der Patient_innen an oberster Stelle, ergänzt nunmehr durch die Patientenselbstbestimmung.

Doch müsste sich statt in der Ethikordnung der Ärzteschaft dringend etwas in der Praxis verändern. Starke Worte dazu fand der Berliner Ärztekammerpräsident Günter Jonitz: “Wenn Sie ein Gesundheitssystem haben, das von der Politik durch Vorgaben vollständig pervertiert ist, weil das Wohl des Patienten nichts gilt, der finanzielle Ertrag des Krankenhauses alles ist oder die Rendite der Pharmaindustrie, wenn die Verhältnisse so sind, dann ist solchen Verhältnissen selbst durch eine verstärkte ärztliche Ethik nur bedingt entgegenzuwirken.”

Die Aufnahme des Respekts vor der Autonomie des Patienten hat weltweit in den Ärztekammern beziehungsweise -verbänden ganz unterschiedliche Bedeutung. In Deutschland ist dieses Prinzip ja längst in Gesetzen und anderen Normen verankert.

Was ist das Genfer Gelöbnis – warum keine Halbgötter in Weiß mehr?

Das sehr knappe Genfer Gelöbnis wurde 1948 vom Weltärztebund in Genf beschlossen, spielt mit seinen ethischen Grundsätzen durchaus eine Rolle und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Die ärztliche Suizidhilfe wurde darin nie verurteilt. Die wichtigste Veränderung in der Deklaration ist, dass 2017 von den 113 nationalen Mitgliedsverbänden des Weltärztebund auch der Respekt vor der Selbstbestimmung der Patient_innen aufgenommen wurde. Die Bundesärztekammer legte die Neufassung auf Deutsch vor.

Dazu erklärte Prof. Jochen Vollmann im Interview: „Da verstehe ich drunter, dass neben dem traditionellen ethischen Gebot, dass der Arzt zum gesundheitlichen Wohl des Patienten zu handeln hat, auch hinzutritt, dass er das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten zu achten hat. Das ist in der Praxis wichtig, denn alles medizinisch Mögliche und Indizierte ist nicht unbedingt im Sinne des einzelnen Patienten. … Wie will man denn zum Wohl des Patienten handeln, wenn man ihn nicht miteinbezieht, sprich seinen Willen, seine Werthaltung, seinen Lebensstil respektiert und in die Behandlung einbaut?“

Als Grund für die Veränderung gibt Vollmann an, dass auch das Wort vom „Halbgott in Weiß“  nicht mehr gilt, denn die Patient_innen wären sehr viel selbstbewusster geworden. Zunächst einmal habe der Arzt das Wissensmonopol weitgehend verloren, durch das Internet sowie eine gestiegene Gesundheitsbildung in weiten Teilen der Bevölkerung. Vollmann dazu: „Gesundheit, Wohlbefinden, Lebensstil ist ein Thema für viele Menschen im Alltag geworden, die einfach besser informiert sind, häufiger auch engagierter sind, als das früher der Fall war.“