So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Oeffentlicher Kampf um das Sterben der Komapatientin Eluana

3. Feb 2009

Für Komapatientin Eluana Englaro endlich Ort gefunden, wo sie ärztlich begleitet sterben kann

Jahrelang hatte ihr Vater vor Gericht darum gekämpft, die künstliche Ernährung einstellen zu dürfen. Nach 17 Jahren im Wachkoma darf die 38-jährige Eluana Englaro nun sterben. Der öffentliche und kirchliche Protest gegen die Sterbehilfe allerdings dauert an.


<< Rom – In der Nacht zum Dienstag wurde Eluana Englaro aus einer Klinik im lombardischen Lecco in ein Altersheim in Udine transportiert, wie italienische Medien am Dienstag berichteten. Dort soll sie im Beisein ihres Vaters Sterbehilfe erhalten. …
Vor der Abfahrt des Krankenwagens kam es zu heftigen Protesten von Gegnern der Sterbehilfe … "Ich weiß, dass Eluana nicht sterben will, und weil sie nicht mehr protestieren kann, protestiere ich", erklärte ein Vertreter der "Bewegung für das Leben", Antonella Vian. Einige Demonstranten sollen gerufen haben: "Wach auf, Eluana!" Andere schrien: "Stoppt die Hand des Mörders!" …
Der Vorsitzende des päpstlichen Rates für Gesundheitsfragen des Vatikans, Javier Lozano Barragan, bekräftigte in der Dienstagsausgabe der Zeitung "Repubblica" den Widerstand und sprach von einem geplanten "scheußlichen Mord".
Eluana war 1992 nach einem Unfall ins Koma gefallen. Im vergangenen November hatte das oberste italienische Berufungsgericht in letzter Instanz eine Anordnung des Mailänder Berufungsgerichts bestätigt, wonach die künstliche Ernährung der Italienerin eingestellt werden könne. Zwar erklärte sich die Leitung eines Krankenhauses bereit, die Komapatientin in den Tod zu führen. Dies scheiterte jedoch am italienischen Gesundheitsminister Maurizio Sacconi, der der Klinik mit finanziellen Konsequenzen drohte, sollte sie dem Sterbehilfegesuch stattgeben. … >>
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,605164,00.html

 

Verhältnisse ohne Recht und Anstand- Kommentare aus Deutschland

Ein unglaublicher rechts- und staatspolitischer Skandal, meint Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD): Obwohl der Vater Giuseppe Englaro nach jahrelangem Ringen die oberste gerichtliche Unterstützung dafür erwirkt hatte, seine Tochter sterben lassen zu dürfen, wurde dies von Staat und Kirche in Italien massiv sabotiert."

Kliniken, die Eluana zum Sterben aufnehmen wollten, wurde mit finanziellen Sanktionen und Entzug von Förderung gedroht. Niemand sollte sich darüber täuschen: Auch bei vollbewusstseinsfähigen Patienten in Deutschland", berichtet Neumann, haben wir das Problem einen geeigneten Sterbeort zu finden, wenn diese eine lebensnotwendige Beatmung ablehnen."

Vater klagt Italien an

<< "In einem Land, in dem noch nicht einmal der minimale Anstand herrscht, ein gültiges Rechtsurteil zu akzeptieren, sollte man sich wirklich Sorgen um die Lage der Nation machen" – mit diesen Worten klagt der Vater der seit 17 Jahren im vegetativen Koma liegenden Unfallpatientin Eluana Englaro die Situation seines Landes an. …>>

Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/de

Streit um wirksame Patientenverfügung –
Hospizstiftung gegen Sterbehilfe ohne schriftliche Patientenverfügung


In Italien ist die Forderung nach einem Patientenverfügungsgesetzt neu entbrannt. Eluana soll den Wunsch, im Koma nicht mehr leben zu wollen, vorher mündlich geäußert haben. Nicht eindeutig und sicher genug, meint hierzulande die Deutsche Hospizstiftung.Ihr Vorsitzender Eugen Brysch äußert sich in der Ärztezeitung zur Besonderheit des Falls und spricht sich für den Vorrang des Lebensschutzes aus.

Das Ärzteblatt berichtet:

<< … Der Fall weckte in Italien Erinnerungen an den Sterbehilfe-Vorkämpfer Piergiorgio Welby, der eine heftige Debatte um die Sterbehilfe ausgelöst hatte. Welby, der seit seinem 18. Lebensjahr an einer unheilbaren Krankheit litt und fast zehn Jahre lang durch künstliche Beatmung am Leben gehalten wurde, hatte vor Gericht vergeblich um sein Recht auf Sterbehilfe gekämpft.

Im Dezember 2006 verhalf ihm schließlich ein Arzt zum Tod und schaltete sein Beatmungsgerät ab. Im katholisch geprägten Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten.

Auch in Deutschland regte sich Widerstand gegen die Sterbehilfe. Der Fall Englaros sei mit dem Welbys nicht zu vergleichen, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch. Während Welbys Wunsch klar gewesen sei, sei Englaros Wille nicht eindeutig ermittelt worden.

Ärzte und Pfleger müssten sich darum bemühen, "Leiden zu lindern und Leben zu stützen", solange ein Betroffener nicht in einer Patientenverfügung seinen Wunsch auf Sterbehilfe festgehalten habe.>>
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35296