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Ohnmacht von Patienten am Lebensende: Strategien dagegen

4. Sep 2016

Das Buch Patienten ohne Verfügung von Dr. Matthias Thöns zur Übertherapie am Lebensende ist mit dem Ankündigungstext erschienen:

In deutschen Kliniken wird operiert, katheterisiert, bestrahlt und beatmet, was die Gebührenordnung hergibt bei 1.600 Euro Tagespauschale für stationäre Beatmung ein durchaus rentables Geschäft. Der Autor berichtet aus seiner jahrelangen Erfahrung von zahlreichen Fällen, in denen alte, schwer Kranke mit den Mitteln der Apparatemedizin behandelt werden, obwohl kein Therapieerfolg mehr zu erwarten ist.” Das Buch handelt auch von der Wichtigkeit einer guten, d.h. später wirksamen Patientenverfügung.

Weiterhin gibt es viel Resonanz und Aufklärungsbedarf anläßlich des BGH-Beschlusses, was denn in einer Patientenverfügung zu stehen hat, damit sie auch verbindlich befolgt werden muss.

Dr. M. Thöns zur Ohnmacht der Patienten am Lebensende

Beklagt wird schon lange, wie mit Patienten am Lebensende umgegangen wird. Vielen Ärzten ginge es vor allem darum, an ihren Patienten zu verdienen, statt sie human in den Tod zu begleiten. Diese Vorwürfe erhebt der Wittener Palliativmediziner Matthias Thöns in seinem Buch “Patient ohne Verfügung”.

… Todkranke Patienten erhielten qualvolle Chemotherapien, würden wochenlang künstlich beatmet oder unnötig operiert – obwohl sie es in ihrer Patientenverfügung ausdrücklich ablehnten, kritisiert der Wittener Palliativmediziner Matthias Thöns. Er ist seit fast zwanzig Jahren niedergelassen. Diese Thesen hat er in seinem Buch anhand von Beispielen mit Patienten zusammengefasst, die er selbst kennengelernt und  behandelt hat. Außerdem hat er 254 Intensiv-Pflegedienste angeschrieben, um seine Vorwürfe zu belegen. In einem fingierten Brief bat er, einen wohlhabenden Onkel, der im Koma liegt, gegen dessen ausdrückliche Patientenverfügung weiter zu behandeln. Das Ergebnis habe ihn erschreckt, so Thöns. 90 Prozent der Angeschriebenen unterstützten das Anliegen ohne Wenn und Aber. Sie seien streng genommen Straftäter. Dass es einige schwarze Schafe unter den Intensivbetreuungsdiensten gebe, habe er sich schon gedacht, aber dass es eine ganze Herde ist, habe er nicht vermutet. Quelle: http://www1.wdr.de/patientenwuensche-missachtet-100.html

Thöns im Interview: Was bei der Vorsorge zu beachten ist

WDR.de: Die Ohnmacht der Patienten zeigt sich auch oft am Lebensende. Dabei geht es um die Patientenverfügungen. Sie sagen, dass Patientenverfügungen nicht unbedingt immer respektiert werden. Ist das tatsächlich Ihre Erfahrung?

Thöns: Es wird schon nach den Patientenverfügungen geguckt. Aber es gibt Kollegen, die diese weiträumig interpretieren. Und es gibt auch Angehörige, die aus vermeintlicher Liebe nicht loslassen können und den Willen des Patienten nicht respektieren.

WDR.de: Wie kann ich dagegen angehen?

Thöns: Eine Patientenverfügung muss sehr konkret formuliert sein.  [der Vorsorgebevollmächtigte] muss stark genug sein, um einem Chefarzt zu widersprechen, und er muss so unabhängig sein, den Willen des Patienten durchsetzen zu wollen und nicht den eigenen. Quelle: http://www1.wdr.de/geschaeft-mit-todkranken-100.html

Zentralstelle Patientenverfügung vor großer Aufgabe

Die Zentralstelle Patientenverfügung (Zentralstelle Patientenverfügung) des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) sieht sich seit dem BGH-Beschluss zur Patientenverfügung (der Patientenverfügung-newsletter berichtete) einer Anfrageflut gegenüber. In der Sendung SPRECHSTUNDE am 16.8. plädierte die Zentralstelle Patientenverfügung-Leiterin Gita Neumann im Deutschlandfunk zugleich für Entdramatisierung und Aufklärung.

In den vergangenen Jahren haben bereits mehr als 25.000 Menschen vom Angebot der Zentralstelle Patientenverfügung Gebrauch gemacht und sich gebührenpflichtig eine Patientenverfügung erstellen lassen. Bislang haben fast 4.500 Menschen ihre Dokumente dort anschließend auch hinterlegt.

Wie Gita Neumann als Expertin in der Sendung Sprechstunde des Deutschlandfunks erklärte, besteht bei den allermeisten in Umlauf befindlichen Patientenverfügungen …das Problem der mangelhaften Situationsbeschreibung, wann der Verzicht auf künstliche Ernährung denn gelten soll. Dies ist auch in den offiziellen Mustern der Justizministerien (und der Notare) nur unzureichend klar und wird in denen der Kirchen sogar ausdrücklich nur auf den Sterbeprozess beschränkt. Bei den Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes ist hingegen auch im Standard-Modell der folgende Zusatz zur Unterlassung jeglicher künstlichen Ernährung wählbar: auch dann, wenn absehbar keine wesentliche Besserung dahingehend erfolgt, dass ich wieder Einsichten gewinnen und mit anderen Menschen (i.d.R. sprachlich) in Kontakt treten kann. Im Notfall, z. B. wenn es ganz schnell gehen muss, können bei dem Standard-Modell auch die ersten beiden Seiten unmittelbar als Ankreuz-Variante genutzt werden.

In diesem Monat wird auch noch das ZDF-Verbrauchermagazin VISITE einen Beitrag bringen.

Auch Tageszeitungen der Funke-Media Gruppe und Ratgeberseiten in Illustrierten informieren

Z. B. in Frauenzeitschriften oder in der SUPERillu gab es ganzseitige Interviews zu den Angeboten des Humanistischen Verbandes. Auch in Tageszeitungen der Funke-Media-Gruppe wurden praktikablen Tipps veröffentlicht:

Berlin.  Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt einmal mehr verdeutlicht: Schwammige Formulierungen können die Verfügung im Ernstfall wertlos machen. …

Die Leiterin der gemeinnützigen “Zentralstelle Patientenverfügung”, Gita Neumann, nennt das Urteil “einen wertvollen Weckruf”. Sie rät die Papiere auf unklare Aussagen hin zu überprüfen.

Für Rechtsanwalt und Notar Andreas Lohmeyer, Experte für Patientenverfügungen aus Hagen, ist der verhandelte Fall exemplarisch für unzählige Fälle “Die Verfügung kann aber vermeidbare Missverständnisse so weit wie möglich ausschließen”, so Lohmeyer. Wichtig sei eine präzise juristisch-medizinische Formulierung.

Auch nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollte die Verfügung konkrete Handlungsanweisungen enthalten. “Beim Abfassen einer Patientenverfügung sollten ein Arzt und ein Jurist hinzugezogen werden”, rät Christiane Rock, Juristin und Expertin für den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW.

Für Gita Neumann sollten drei Situationen abgedeckt sein: der Sterbeprozess bei einer unheilbaren Krankheit, plötzliche Gehirnschäden durch einen Unfall sowie langsam voranschreitende, etwa durch Demenz.

Bei der Umsetzung der Verfügung helfen Hospizvereine, kirchliche Einrichtungen, Verbraucherzentralen, die Zentralstelle Patientenverfügung (www.patientenverfuegung.de) oder Rechtsanwälte und Notare mit entsprechendem Arbeitsschwerpunkt. Beratung und Hilfe beim Verfassen sind meist kostenpflichtig.” Quelle:  www.morgenpost.de/waz/Weshalb-viele-Patientenverfuegungen-Papier-nicht-wert-sind

 

In der SUPERillu (“Die Nr. 1 im Osten”) steht der Hinweis: unter www.patientenverfuegung.de kann man sich online aufgrund gewählter Optionen für 36 Euro eine entsprechende Standard-Patientenverfügung inkl. Vollmachten unterschriftsreif erstellen und per Post zusenden lassen. Welche Möglichkeiten habe ich außerdem? Überall in Deutschland bietet der Humanistisches Verband Deutschlands (HVD) Beratung an. Man kann in einer HVD-Geschäftsstelle oder unter der Telefon-Nr. 030 61390411 eine wasserdichte Standard-Patientenverfügung auch in Papierform erhalten. Man kann sich dort auch, wenn es noch konkreter und anspruchsvoller sein soll, den Fragebogen für eine Optimale Patientenverfügung bestellen oder ihn im Internet ansehen. Bei einer Patientenverfügung geht es nicht um juristische Formalitäten Ein Besuch bei einem Notar empfiehlt sich nicht.

(Quelle: SUPERillu vom 18.8., Ratgeberseite 50).