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Suizidhilfe in der Schweiz – und für Deutsche?

11. Dez 2016

Wie organisieren Deutsche den eigenen Tod in der Schweiz?

Für Deutsche Sterbewillige ist es nach dem Verbotsgesetz vom Dezember 2015 quasi unmöglich geworden, in Deutschland legale ärztliche Suizidhilfe zu erhalten. Auch der Weg in die Schweiz wird für sie immer schwieriger. Eine Redakteurin der Berliner Zeitung hat das Ehepaar Bleibtreu, sie sind 50 Jahren verheiratet, zu Eternal Spirit der Ärztin Erika Preisig begleitet. Das ist eine der Schweizer Suizidhilfeorganisationen, die ebenso wie Dignitas – auch Deutschen Freitodhilfe anbietet (die größte Schweizer Suizidorganisation Exit gehört nicht dazu).

<< Die Bleibtreus haben keine unheilbare Krankheit, keine unerträglichen Leiden. Aber sie wollen gemeinsam sterben und das bedeutet: Sie wollen den Moment nicht verpassen, wo sie beide noch sterben dürfen. In der Schweiz darf nämlich nur einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen, wer noch bei vollem Verstand ist und auch selbst dazu in der Lage, das Sterbemedikament einzunehmen beziehungsweise den Infusionshahn eigenhändig zu öffnen. Was also, wenn Hubert Bleibtreu stürzt und sich von einem auf den anderen Tag nicht mehr bewegen kann? Was, wenn Anna Bleibtreu ihren klaren Verstand verliert? In ihrem Hirn wurden schon vor Jahren weiße Flecken entdeckt, die sich immer weiter ausbreiten. Mikroangiopathische Veränderungen, hat der Arzt gesagt. >> Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25247656

 

Der assistierte Suizid hat für Schweizer/innen fast unmerklich aber stetig zugenommen

«So möchte ich nicht enden», sagte Erika Hofer (Name geändert). So wie manche Bewohner im Pflegeheim, bei denen sie Freiwilligenarbeit leistet. Demenzkranke und Hochbetagte in völliger Abhängigkeit, die sich mit fortschreitender Krankheit immer mehr verlieren. Schon lange hat die 76-jährige Zürcherin für sich einen Entscheid gefällt. Sie ist Mitglied bei der Sterbehilfeorganisation Exit. «Ich habe das Recht, meinem Leben ein Ende zu setzen, wenn ich es nicht mehr aushalte.» Quelle:  http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/zunahme-der-sterbehilfe-der-tod-gehoert-mir-ld.132410

So wie Erika Hofer denken immer mehr Schweizer/innen. Die Mitgliederzahl von Exit hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Heute sind in den Exit-Organisationen Deutschschweiz und Romandie gegen 130 000 Menschen Mitglied. Auch die Zahl der Suizidbebegleitungen ist gewachsen. Laut den Jahresberichten der großen drei Sterbehilfeorganisationen waren es 2015 mindestens 999 Fälle. Das ist eine Zunahme von 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Heute machen die Suizidhilfefälle in der Schweiz 1,5 Prozent aller Todesfälle aus.

Die Zahlen könnten noch deutlich steigen

«Möglicherweise ist das erst der Anfang einer Entwicklung», wird der Geriater Georg Bosshard in der nzz (siehe oben) zitiert. Er ist am Universitätsspital Zürich zuständig für den Pflegeheimbereich und forscht im Rahmen eines Nationalfondsprojekts über medizinische Entscheidungen am Lebensende. «Im belgischen Flandern beträgt der Anteil Sterbehilfe fast 5 Prozent aller Todesfälle. Auch in der Schweiz könnten in zehn Jahren die Zahlen in einem ähnlichen Bereich liegen», sagt Bosshard.

Sterbehilfe bedeutet in Belgien (ebenso wie in den Niederlanden) allerdings Euthanasie, wie dort allgemein aktive Sterbehilfe genannt wird d.h.  der Arzt verabreicht bzw. spritzt dem Sterbewilligen die tödliche Dosis. In der Schweiz dagegen nimmt der Sterbewillige das rezeptpflichtige Natriumpentobarbital selbst ein die Schweizer Suizidhilfeorganisationen begleiten ihn jedoch bis zu diesem letzten Akt. Sie klären ab, ob er urteilsfähig ist, frei entschieden hat und nicht aus dem Affekt handelt. Exit begleitet laut Statuten nur Menschen mit hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung. Ein eigentliches Sterbehilfegesetz hat die Schweiz nicht. Im Strafgesetzbuch ist lediglich geregelt, dass die Beihilfe zur Selbsttötung strafbar ist, sofern sie aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt. Wer uneigennützig hilft, bleibt straffrei.

Die steigenden Zahlen bei den Suizidhilfefällen spiegeln die höhere Lebenserwartung wider sowie die Zunahme bei den degenerativen Erkrankungen. Doch sie weisen auch auf einen Paradigmenwechsel hin, der sich in den letzten Jahren fast unmerklich vollzogen hat: Es ist in der Schweiz akzeptabel geworden, dem Leben freiwillig ein Ende zu setzen.

Kein Tabu mehr was ist dann moralisch vertretbar?

Dieser Wertewandel schlägt sich auch darin nieder, dass Sterbehilfe  längst kein Tabu mehr ist. Auch der katholische Kirchenkritiker Hans Küng hat sich entschieden dafür ausgesprochen. Im letzten Band seiner Memoiren hatte der Schweizer Reformtheologe auch den eigenen körperlichen Verfall beschrieben. Er teilte mit, dass er jetzt am Abend des Lebens einen begleiteten Alterssuizid in Erwägung zieht. Dies hat er seitdem mehrfach öffentlich bekräftigt. Der hochbetagte Hans Küng leidet an Parkinson. Er musste miterleben, wie sein Bruder qualvoll und langsam an einem Gehirntumor starb und wie ein naher Freund jahrelang dement vor sich hindämmerte. «Ich möchte so sterben, dass ich noch voll Mensch bin», sagt er in einem Fernsehinterview. Damit spricht er vielen aus dem Herzen. Küngs Überlegung, die wie eine letzte Brüskierung der Amtskirche erscheint, ist längst zum normalen Tischgespräch einer älter werdenden Gesellschaft geworden.

Durch die Enttabuisierung setzte sich seit ca. 2013 hierzulande langsam die Erkenntnis durch, dass die Hilfe zur Selbsttötung auch in Deutschland praktiziert wurde und – bis dato – gar keinen Straftatbestand darstellte. Doch wenn freiverantwortliche Sterbewillige das Recht haben sollen, am Lebensende den Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen wie und wo können sie dazu verlässliche und sanfte Möglichkeiten finden? Hat jeder Mensch das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu bestimmen und sollte es bei einem wohl erwogenen Entschluss in jedem Fall ärztliche Sterbehilfe geben? Kann ein Sterben wie gewünscht legal beschleunigt werden etwa durch begleiteten freiwilligen Verzicht auf Nahrungsaufnahme? Was bedeutet die Alternative eines hospizlich und palliativmedizinisch begleiteten Sterbens? Wie können gleichzeitig die Bemühungen zur Suizidverhütung verzweifelter Menschen in Lebenskrisen gestärkt werden? Oft wird vergessen, dass ein Großteil jener, die sich mit einem ernsthaften Sterbewunsch etwa bei Exit melden, nach vertieften Gesprächen davon absehen, freiwillig aus dem Leben zu treten. 80 Prozent wählen eine andere Lösung, etwa palliative Medizin.

Auch in der Schweiz keine uneingeschränkte Selbstbestimmung 

Bei der Beihilfe zum Freitod wird der sterbewilligen Person die tödliche Substanz vermittelt, einnehmen muss sie diese aber selber. Die Selbstbestimmung ist jedoch dahingehend eingeschränkt, dass die tödliche Substanz von einem Arzt verschrieben werden muss. Dieser Arzt sollte den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) folgen. Dort ist festgehalten, dass Sterbehilfe nur geleistet werden darf, wenn das Lebensende des Sterbewilligen nahe ist. Außerdem müssen Alternativen geprüft werden. Der Wunsch des urteilsfähigen Patienten muss wohlerwogen, ohne äußeren Druck entstanden und dauerhaft sein.
Da die Sterbewilligen urteilsfähig sein müssen, sind psychisch Kranke in den meisten Fällen von der Sterbehilfe ausgeschlossen.

Ein Drittel aller Suizidhilfefälle in der Schweiz ist mit keiner tödlichen Krankheit verbunden. Manche Sterbewillige haben andere schwere Krankheiten oder mehrere, die unerträglich sind. Außerdem kommen immer mehr Demenzkranke im Frühstadium hinzu. Diese Menschen wollen gehen, bevor die Urteilskraft entschwindet. In Einzelfällen spielt schon heute das Thema Lebensmüdigkeit eine wichtige Rolle. Zahlen dazu gibt es nicht. Die Ärzte befinden sich in einem Graubereich, da sie den Patientenwillen höher gewichten als die Richtlinien. Dazu noch einmal der Schweizer Geriater Georg Bosshard: «Als Arzt kann ich Diagnosen über Krankheiten stellen, doch zur Frage der Lebensmüdigkeit kann ich im Grund nicht mehr sagen als ein Soziologe oder Psychologe.»

 

Moralische Debatte in der Schweiz – die Deutsche Antwort lautet: Kriminalisierung durch neu eingeführten § 217 StGB

Haben auch lebensmüde Menschen ohne tödliche Krankheit ein Recht darauf, begleitet in den Tod zu gehen? Schon vor 15 Jahren hatten Bewohner von Pflegeheimen in Zürich gefordert, im Heim die Dienste von Exit in Anspruch nehmen zu dürfen. Damals hagelte es zwar Kritik. Doch mittlerweile erhält Exit in der Mehrheit der Schweizer Pflegeheime Einlass. Inzwischen ist zumindest klar ersichtlich, dass nicht etwa Druck auf die Bewohner/innen ausgeübt wird, sondern dass diese umgekehrt ihre Rechte auf Beratung und auch Begleitung zum Freitod massiv einfordern und sich darin nicht beirren lassen.

Der Zürcher Moralphilosoph Peter Schaber von der Universität Zürich ist der Meinung, dass es aus ethischer Sicht sehr wohl Fälle gibt, bei denen der Wunsch nach Sterbehilfe nachvollziehbar ist. Und zwar auch ohne tödliche Krankheit. Jeder Fall sei jedoch anders und müsse genau beurteilt werden. Wichtig sei es, so Schaber, Fehleinschätzungen zu erkennen. Z. B. bei Drogensucht oder wenn ein 16-Jähriger mit Liebeskummer aus dem Leben gehen wolle zum Beispiel. Oder wenn ein Mensch, der nach einem Unfall behindert ist, sterben möchte.

Statt sich all diesen Fragen zu stellen, hat sich der deutsche Gesetzgeber für einen beispiellosen Schritt rückwärts entschieden und eine Re-Tabuisierung versucht: Die bisher in Deutschland erlaubte sogenannte organisierte Suizidhilfe wurde im Dezember 2015 verboten und als § 217 StGB neu ins Strafrecht eingeführt. Dagegen liegen über ein halbes Dutzend Verfassungsbeschwerden von Organisationen, Patienten und Ärzten vor. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts dazu im Herbst 2016 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Darin wird dargelegt, dass und warum die Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 StGB aus praxisorientierter und ethischer Sicht des HVD begründet sind. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird für 2017 erwartet.

Die Kirche verliert an Einfluss

Auch in Deutschland werden wir uns jedenfalls über kurz oder lang dieser gesellschaftlichen Herausforderung stellen müssen: Das Bedürfnis ist unabweisbar geworden ist, auch Suizidhilfe bei schwerer Krankheit sowie im hohen Alter erwarten zu dürfen. Wenn das Tabu einmal gebrochen ist, schlägt die Stunde der besonderen Verantwortung: Welche ethischen Bewertungen kommen dann auf Einzelne, Einrichtungen, Organisationen und die gesamte Gesellschaft zu? Eine vertiefte Debatte darüber steht erst ganz am Anfang lange genug war sie ausschließlich von ideologischen Pro und Contra- Auseinandersetzungen bestimmt.

Die Kirche, die den organisierten assistierten Suizid scharf verurteilt, hat mittlerweile an Einfluss verloren. Viele Menschen haben sich von der Religion abgewandt. Sie wollen sich nicht vorschreiben lassen, was man mit dem eigenen Leben tun soll. Sätze wie «Das musst du aushalten wir bieten dir dazu doch Begleitung und Schmerztherapie» kommen schlecht an, wenn jemand nicht mehr leben will. Es ist die Generation der Babyboomer, die jetzt ins höhere Alter kommt, für sie hat die Selbstbestimmung auch am Lebensende einen hohen Wert.

 

Übertherapie und Suizidhilfeverbot in Deutschland – brisanter Sprengstoff

Seit einigen Jahren wird offen auch über den Alters- und Bilanzsuizid diskutiert. In den neunziger Jahren ist es bei der Sterbehilfe vor allem um schwerkranke Menschen am Lebensende gegangen, deren unerträgliches Leiden verkürzt werden sollte. Begonnen hatte die Debatte um organisierte Sterbehilfe in den achtziger Jahren, als es vor allem um eine Kritik an den schier grenzenlos erscheinenden intensivmedizinischen Möglichkeiten ging. Dieses Thema hat uns in Deutschland wieder eingeholt, in Form von einer höchst bedenklichen Übertherapie am Lebensende aus finanziellen Interessen.

Siehe Bestseller des Arztes Matthias Thöns:  https://www.piper.de/buecher/patient-ohne-verfuegung-isbn-978-3-492-05776-9  Danach wird in deutschen Kliniken bei Patienten am Lebensende operiert, katheterisiert, bestrahlt und beatmet, was die Gebührenordnung hergibt bei 1.600 Euro Tagespauschale für stationäre Beatmung ein durchaus rentables Geschäft obwohl kein Therapieerfolg mehr zu erwarten ist. Nicht Linderung von Leid und Schmerz, sondern finanzieller Profit steht im Fokus des Interesses vieler Ärzte und Kliniken, die honoriert werden, wenn sie möglichst viele und aufwendige Eingriffe durchführen.

Diese finanzielle Interessenlage beim medizinischen Geschäft vor dem Tod bei gleichzeitigem Verbot der Suizidhilfe zum Tod dürfte sich mittelfristig zum brisanten gesellschaftlichen Sprengstoff entwickeln.

Eine Veranstaltung mit Dr. Matthias Thöns findet in Kooperation mit der Zentralstelle Patientenverfügung statt

am 24. Januar 2017 in Berlin, 18 Uhr

im großen  Kleistsaal der Urania, Kartenvorbestllung dringend empfohlen:

http://www.urania.de/das-geschaeft-mit-dem-lebensende-patient-ohne-verfuegung