So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Vollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten

15. Feb 2012

Kurz »Gesundheitsvollmacht«. Umfasst die Befugnis zur Regelung aller Angelegenheiten, die erforderlich sind, um für die Gesundheit eines einwilligungsunfähig gewordenen Patienten zu sorgen sowie seinen Willen (Patientenverfügung) zur Geltung zu bringen (ohne nach eigenem Gutdünken entscheiden zu dürfen).