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Vorhandene Patientenverfügung Qualitäts-Check Hilfe im “Vorsorge-Dschungel”

5. Aug 2008

Oft schon wurde der Wunsch an uns herangetragen, eine bestehende Patientenverfügung zu überprüfen. Das hat sich jetzt extrem ausgeweitet durch den im August veröffentlichten Bundesgerichtshofbeschluss. Ein solcher Streitfall wie der hier zugrundeliegende ist allerdings extrem selten dabei aber sehr drastisch und beunruhigend: Eine 75-Jährige, die vorher glaubte, bei der Vorsorge alles richtig und sorgfältig geregelt zu haben, wird in einem erschreckenden Zustand jahrelang am Leben erhalten. RA Wolfgang Putz, welcher die beim BGH unterlegene Partei vertreten hat, beschreibt ihn so: Patient/innen im Zustand wie dem der Betroffenen sähen nicht etwa schlafend aus: “Der Körper ist nicht dafür gemacht, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr regungslos dazuliegen. Diese Menschen sehen meistens grotesk deformiert aus, es ist ein furchtbares Bild”, so Putz.

Selbstverständlich gilt für alle von der Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes erstellten Dokumente, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der Bundesgerichthof hatte bekräftigt: Die Formulierungen müssen hinreichend konkret sein, um verbindlich zu wirken. Im vorliegenden Fall der 75-jährigen, nicht mehr ansprechbaren Patientin wurde der Maßstab des BGH aus humanis­tischer Sicht allerdings für überzogen hoch bewertet. Aber es mag ein Signal sein in Richtung vieler ungeordneter Vorsorgen und existierender Formulare, die ungenau oder sogar kontraproduktiv sind.

Millionen Menschen haben bereits seit Jahren eine Patientenverfügung (Patientenverfügung)  aber welche? Die meisten wissen gar nicht mehr, was sie eigentlich unterschrie­ben haben. Es gibt etwa 250 Anbieter von jeweils verschiedenen (!) Patientenverfügungen: Organisationen, Vereine, Rechtsanwälte bringen meist vorgefertigte Text-Vordrucke mit unterschiedlichen Formulierungen (die auch von bestimmten Wertvorstellungen prägt sein können) in Umlauf.

Machen Sie die Probe aufs Exempel bei einer Ihnen vorliegenden Patientenverfügung:Angenommen, Sie sind nach einem Schlaganfall, der Sie schluckunfähig gemacht hat, nicht mehr einwilligungsfähig. Gibt Ihre Patientenverfügung darüber Auskunft, ob und ggf. wie lange Sie nun künstlich ernährt werden sollen? Wenn Sie das nicht verstehen, werden es andere später auch nicht verstehen!

Die meisten Patientenverfügungen, welchen die Textbausteine des Bundes­ministeriums der Justiz zugrundelegen, sind zumindest hinreichend, wenn die Bevollmächtigten und die Ärzte sich einig sind. Näheres zu Mustertexten hier. Besondere Vorsicht geboten ist v. a. bei notariell aufgesetzten “windelweichen” Patientenverfügung-Einschüben im Rahmen einer Generalvollmacht (wie dies im vorliegenden Streitfall vom BGH moniert wurde). Und auch Vorsicht bei vorgefertigten Formularen im Internet, sofern sie nicht mit einem kompetenten Beratungsangebot verbunden.

Unterschiedliche Qualität im Lichte des Patientenverfügung-Gesetzes

Das alles sorgt beim Laien und auch bei den Ärzten natürlich für Überforderung und Verunsicherung.  Als bundes­weite gemeinnützige Patienten­verfügungs-Beratungs­stelle sehen wir uns zur Aufklärung heraus­gefordert. 

In der Gesetzesfassung des Paragraph 1901a BGB steht ausdrücklich, dass die Patienten­verfügung sich auf “bestimmte Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe” beziehen muss. Wenn diese Festlegungen dann später “auf die aktuelle Lebens- und Behandlungs­situation zutreffen”, ist dem vorab erklärten “Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Das heißt aber eben auch: Bezieht sich die Patientenverfügung nicht auf bestimmte Heilbehandlungen (wie z. B. Dialyse oder künstliche Ernährung) oder ist die eingetretene Situation (wie z. B. Einwilligungsunfähigkeit nach Schlag­anfall) nicht abgedeckt, kann sie den Arzt nicht binden.

Zudem äußerte der Bundesgerichtshof an einer der vorliegenden Vollmachten der Betroffenen “Bedenken, weil sie nach ihrem Wortlaut lediglich die Ermächtigung zur Mitsprache in den in der Patientenverfügung genannten Fallgestaltungen, nicht aber zur Bestimmung der Vorgehensweise enthalten.” D. h., die bevollmächtigte Tochter solle sich mit der Ärztin lediglich “abspre­chen”, aber nicht, dass die Tochter letzte Entscheidungsbefugnis aufgrund der Patientenverfügung gehabt hätte.

 

Häufigeres Problem: Zu eingeschränkte Patientenverfügung birgt Risiken

Leider bergen auch die Textbausteine des Bundesministeriums ein Risiko, die meist  wie in diesem Fall  von Notaren eins zu eins abgeschrieben werden. Ein strittiger Punkt kann sein, dass der Patient nicht bewusstlos ist, sondern nur sehr starke Einschränkungen seiner Gehirnfunktonen vorliegen. Siehe dazu auch einen Fall schon aus dem Jahr 2010: Alptraum der Familie B. mit angeblich rechtssicherer Patientenverfügung (laut SPIEGEL).



Der Preis als Kriterium für Qualität?

Zwar kann die Abfassung einer maßgeschneiderten Patientenverfügung nur gut gemacht werden, wenn sie auch ausreichend bezahlt wird. Allerdings ist der Preis kein zuverlässiges Qualitätskriterium:

Auch wann eine Patientenverfügung ausreichend ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Es kommt vielmehr darauf an, welches die individuellen Wünsche und Intentionen sind und ob die Patientenverfügung damit übereinstimmt.


Qualitäts-Check

Sie können die hier angebotenen Materialien durchsehen (den Optimale Patientenverfügung-Frage­bogen für eine OPTIMALE Patientenverfügung oder wahlweise eine Standard-Patientenverfügung). Sie können dann die Fragestellungen Ihrer bestehende Patientenverfügung vergleichen. 

Eine Überprüfung durch den Humanistischen Verband Deutschlands ist allenfalls für (Förder-)Mitglieder bzw. registrierte Spender möglich.

Doch die detaillierte Prüfung einer bestehenden Patientenverfügung gestaltet sich im Einzelfall meist als schwierig: Was daran ist in Ordnung und was medizinisch wider­sprüch­lich? Welche Aussagen (oder auch nur Worte) können sich später sogar als gefährlich erweisen? Wo wird das tatsächliche Anliegen (und wie lautet es überhaupt?!) des Verfügenden genau, nur suboptimal oder gar nicht getroffen?

Einfacher und weniger zeit- und kostenaufwändig ist es, sich eine komplett neue Paientenverfügung professionell erstellen zu lassen.