Vorteil knapper Anweisungen

Instrumente wie Notfall-Bogen, -Karte oder -Pass sind als Ergänzung und Zusammenfassung einer Patientenverfügung gedacht, wie die Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) berichtet:

  • "... Das Problem: Immer mehr Menschen möchten die letzten Lebenstage in ihrer häuslichen Umgebung verbringen. In einer Patientenverfügung haben sie genau festgelegt, welche lebensrettenden Maßnahmen sie wünschen und welche nicht. Familie und Hausarzt sind informiert. Wenn es dann zu einem Notfall kommt, wird erfahrungsgemäß doch häufig ein Rettungswagen alarmiert, berichtet Dr. Christoph Wiese, Notfallmediziner an der Universität Göttingen. Der Notarzt kennt den Patienten in der Regel nicht, muss aber sofort entscheiden, welche Maßnahmen er durchführt. Zeit für die Suche nach einer Patientenverfügung und deren Lektüre bleibt da nicht, gibt Wiese zu bedenken. ...
  • ... Die Karte gibt an, ob der Kranke eine Patientenverfügung verfasst oder eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat. Außerdem werden die wichtigsten Kontrollpersonen genannt. Eine schnelle Entscheidungsfindung in der Notfallsituation ist damit sichergestellt, sagt Dr. Wiese. ..."

Quelle:
FZMedNews - Donnerstag, 15. Mai 2008
Thieme Verlagsgruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 
Ein weiteres Instrument einer Kurzfassung ist ein sogenannter Palliativkrisen- oder Notfallbogen. Beim Notfallbogen handelt es sich um ein DIN-A-4-Formular. Der Bogen sollte – im Gegensatz zum Notfallpass, den man ja bei sich trägt – möglichst nicht älter als ein paar Monate sein und ist Bestandteil der Pflege-Dokumentation am Krankenbett.  Er kann eingesetzt werden als aktuelle Ergänzung zur Patientenverfügung (PV), aber auch als Einsatz für eine fehlene PV , d. h. nur mit Unterschrift des behandelnden Arztes sowie des Betreuers oder Bevollmächtigten.

Siehe auch: C. Wiese et al.:
Göttinger Palliativkrisenbogen:
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung von ambulanten Palliativpatienten.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2008; 133 (18): S. 972-976