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Abstimmung zu PV-Gesetz: Wie schoen ist doch Demokratie – im Internet

21. Mai 2009

Stimmen der letzten Woche:

Humanistischer Verband Deutschlands warnt bei Scheitern vor mehr „Selbstjustiz" von Angehörigen, wenn der Patientenwille sonst nicht durchsetzbar wäre: http://hpd.de/node/7015

Deutsche Hospizstiftung fordert Schriftform und Beratungspflicht:
http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/#josc187

Augsburger Weihbischof will kein Patientenverfügung-Gesetz – alle Entwürfe wären unzulänglich
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html

Auf die noch Unschlüssigen kommt es an

Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).

Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier (s. u.) deren Namen (mit Partei) – nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach – die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt …)
Interessant ist auch: Innerhalb des – mit über 200 Unterschriften größten – Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei – parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! 

Es macht jetzt Sinn: Hier kann sich jeder Bürger einmischen

Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, hier:

http://www.humanistische-union.de/themen/bioethik/patverfg/gesetzgebung/jetzt/

Sie können sich dort durch Link auf die jeweilige eMail-Adresse unmittelbar an den Abgeordenten Ihre Landes wenden. Wenn Sie sich, was noch effektiver ist, an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises wenden wollen, können Sie zusätzlich diese Liste verwenden:

(also (Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)