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Ärzte-Funktionärin Wenker für schärferes Suizidhilfegesetz – falscher Glaube

9. Jun 2012

INHALT:

  1. Bundesärztekammer will Suizidhilfe völlig verunmöglichen
  2. PD Dr. Strätling (“Kontrahent” von Wenker): Ernüchternde Bilanz der Palliativmedizin
  3. Tagung Ärztlich assistierter Suizid am 12. -13. Oktober in Berlin
  4. Deutsche glauben fälschlicherweise, das Bereitstellen von Tabletten für einen Sterbewilligen sei heute verboten – Weitere Stellungnahmen

 

1. Dr. Wenker (Bundesärztekammer): Verbotsentwürfe gehen nicht weit genug

Berlin (dpa) – Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer,  Martina Wenker, hat die Bundesregierung aufgefordert, das geplante Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe zu verschärfen. Sie wünsche sich, wie sie der «Neuen Presse» in Hannover mitteilte, dass jede Form der organisierten Sterbehilfe verboten werde. Wenker bekräftigte damit die Position der Bundesärztekammer, die somit jeglicher Suizidhilfe den Kampf angesagt hat. Denn auch die Vermittlung von Suizdhilfegesuchen in die Schweiz soll durch die Verschärfung zukünftig eindeutig unter Strafe gestellt werden. Der 115. Deutschen Ärztetags in Nürnberg hatte vor kurzem ein Verbot jeglicher Form organisierter Sterbehilfe gefordert, nachdem er bereits ein Jahr zuvor in Kiel standesrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegen jede ärztliche Suizidassistenz auch im Ausnahmefall auf den Weg gebracht hat.  Hingegen sieht der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe nur eine Strafe für die “gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung” vor.

Fast alle Menschen in Deutschland glauben fälschlicherweise, die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zum Suizid sei – anders als in der Schweiz – in Deutschland strafbar (s.u.). Die hierzulande also bisher nur durch diese – bröckelnde – Tabuisierung sanktionierte Suizidhilfe soll nunmehr auf dem Verbotswege eingedämmt werden. Angeblichen Geschäftemachern soll das Handwerk gelegt und gleichzeitig Ärzten jegliche Hilfe zum selbstbestimmten Ende eines Patienten standesrechtlich untersagt werden. Sterbenskranke, schwerstversehrte oder hochbetagte Menschen, die einem unerträglichen und aussichtslosen Leidenszustand durch Tod entrinnen wollen, sollen in Zukunft also allein auf sich selbst gestellt bleiben und ggf. mit Unterstützung von Angehörigen diese bleibt jedenfalls straffrei! – zu Mitteln der Selbsthilfe greifen. Doch damit ist die Debatte nicht etwa abzuwürgen, sondern im Gegenteil beginnt jetzt erst das Ringen darum, welche pluralistisch orientierte Lösung wir in Deutschland denn konkret wollen. Widerstand gegen restriktive und rückwärtsgewandte Bestrebungen der Bundesärztekammer beginnt sich langsam zu formieren. Bei einer Tagung am 12. und 13. Oktober in Berlin (s. u,) wird es die Möglichkeit geben, Frau Dr. Martina Wenker im Streitgespräch mit Ärzten zu erleben, die dezidiert andere Meinungen vertreten.

 

2. PD Dr. Strätling: Ernüchternde Bilanz der Palliativmedizin

Bei dieser Tagung wird man neben den Begründungen von Dr. Wenker besondere auf den Gegenpart des Medizinethikers und Arztes Dr. Strätling gespannt sein dürfen: 

 

“Ärztlich begleiteter Suizid – Fragen ethischer und gesellschaftlicher Verantwortung”

Kolloquium der  Humanistischen Akademie Berlin, gefördert durch die  Bundeszentrale für politischen Bildung

12./13. Oktober 2012 in Berlin

 

Meinolfus W. M. Strätling steht dem Humanistischen Verband Deutschlands als Arzt und Medizinethiker beratend zur Seite und hat in dieser Funktion ein Sondergutachten, gerichtet an das Bundesministerium der Justiz,verfasst. Seine Gesamtbewertung des BMJ-Entwurfs fällt  kritisch aus:

Unter Zugrundelegung eines umfassenden theoretischen und empirischen Spektrums sind die Annahmen aus wissenschaftlicher Sicht (insbesondere Medizin, Ethik) überwiegend unbelegt, unvollständig oder fehlerhaft.

Kritiker des freiverantwortlichen Suizids und der Suizidbeihilfe betonen immer wieder, dass das in Deutschland aufgebaute Palliativnetz ausreichend Möglichkeiten für Sterbebegleitung und ein schmerzfreies Streben bietet. Auch das BMJ weist in der Begründung zu seinem Gesetzentwurf ausdrücklich auf diesen vermeintlichen Konsens hin. Strätling wendet sich gegen eine solche missbräuchliche berufspolitische und ideologisch-weltanschauliche Instrumentalisierung und Vereinnahmung der Palliativmedizin und der Hospizbewegung, Mit analytischer Schärfe unterscheidet er zwischen Fakten und Mythen und beschreibt aufgrund von zahlreichen internationalen Studienergebnissen, warum die objektive Leistungsbilanz der Palliativmedizin insgesamt deutlich kritischer zu bewerten sei:

Eine spezialisierte palliativmedizinische Versorgung wurde in den vergangenen Jahren (inter)national erheblich ausgebaut. Meta-analytisch sind deren positive Gesamteffekte bisher lediglich in den Bereichen ambulante Versorgung und Home Care wahrscheinlich. Im stationären Bereich, welcher gerade in Deutschland besonders massiv ausgebaut wird, sind sie bisher unbelegt und wahrscheinlich bestenfalls marginal. Korrelationen zwischen Strukturen und Versorgungsqualität sind nicht nachgewiesen. Angebote korrelieren verbreitet ungenügend mit der Bedarfslage (z.B. Überspezialisierung zu Lasten der Basis- und Regelversorgung, Über-Repräsentanz von Tumorpatienten / Sterben de Luxe) u.a.m.

Die komplette Stellungnahme von Strätling siehe hier am Ende des Übersichtsbeitrags:  http://www.diesseits.de/perspektiven/saekulare-gesellschaft/hvd-kritisiert-gesetzentwurf-gewerbsmaessige-sterbehilfe

 

 

3. Programm Ärztlich assistierter Suizid am 12. und 13. Oktober in Berlin 

Das Thema des Eröffnungsvortrags von Priv. Doz. Dr. med. habil.  Meinolfus W. M. Strätling (Cardiff, Lübeck) am Abend des 12. Oktober (18 Uhr) lautet: Ärztlich begleiteter Suizid Fakten und Mythen. Versuch einer Bestandsaufnahme aus palliativmedizinischer, ethischer und rechtlicher Sicht.

Der Beitrag von Dr.  Martina Wenker (Diekholzen), Viezpräsidentin der Bundesärztekammer am Folgetag lautet: Zur Frage der Zulässigkeit der Suizidbegleitung und Hilfe beim Suizid aus standesrechtlicher und medizinethischer Sicht

Dabei handelt es sich um eine Kontroverse.  Das Abschlusspodium am 13. Oktober (ab 15.30 Uhr) wird moderiert von dem Buchautor und Redakteur der WELT  Matthias Kamann, der sich in zahlreichen Beiträgen mit dem Thema befasst hat (siehe etwa sein Beitrag: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13942417/Die-Leichtfertigkeit-der-Sterbehelfer-um-Roger-Kusch.html )

Der Tagungsbeitrag beträgt für die beiden Tage nur 15 Euro, Hauptveranstalter ist die Humanistische Akademie Berlin. (Rechtzeitige Anmeldung empfohlen, da nur beschränkte Größe des Tagungsraumes):

Tagungsprogramm: http://www.humanismus.de/veranstaltungen/kolloquium/aerztlich-begleiteter-suizid

Neben ärztlichen Beiträgen sollen auch hinreichend Patient/Innen und Laien zu Wort kommen, dafür sorgt als Mitveranstalter die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (welche diesen Patientenverfügung-newsletter herausgibt und Ihnen regelmäßig schickt). Spenden zur Unterstützung unseres Engagements gegen ein Verbot des (ärztlich) assistierten Suizids sind willkommen (Spendenlink siehe immer am Fuß des Patientenverfügung-newsletters).

 

 

 4. Falscher Glaube / weitere Stellungnahmen

Ganz im Sinne der Bundesärztekammer haben sich die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Hospizstiftung für eine strafrechtliche Verbotsverschärfung der organisierten Suizidhilfe ausgesprochen. Erneut ziehen diese drei Organisationen also an einem Strang, unterstützt v.a. von Unions-Politikerinnen, wie der Bayerischen Justizministerin Beate Merk.

Auch die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL),  Mechthild Löhr, äußerste schwere Bedenken geben eine angeblich mit dem BMJ-Entwurf einhergehende Freigabe der Sterbehilfe”. Sie bemängelte, nun werde erst richtig bekannt gemacht, dass Hilfe zur Selbsttötung in Deutschland ja bisher völlig straffrei ist. Da mag sie recht haben, denn eine Umfrage, von Löhr 2011 bei Infratest dimap in Auftrag gegeben, bestätigte:

93 Prozent der Befragten glauben fälschlicherweise, Besorgen und Bereitstellen von Tabletten für einen Sterbewilligen seien verboten.

Quellen:

http://www.domradio.de/aktuell/82203/bischoefe-kritisieren-geplantes-gesetz-gegen-suizid-beihilfe.html

http://www.extremnews.com/nachrichten/politik/fe3f13f313def56

http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/sterbehilfe-csu-will-strengere-gesetze_aid_720957.html )

Eine (extrem) entgegengesetzte Stellungnahme zu den genannten, die auf absoluter Ablehnung von Suizidhilfe beruhen, veröffentlichte die Suizidhilfevereinigung  DIGNITAS. Sie dreht den Spies um. DIGNITAS wirft den christlichen Kirchen, der Pharma- und Krankenhausindustrie, der Funktionärskaste der Ärzteschaft und der Deutschen Hospizstiftung (als gemeinsame Lobby-Institution von allen) ihrerseits ökonomische Interessen vor: http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/digde/digde-stellungnahme-zu-referentenentwurf.pdf

Bei so geballter Kritik dürfte es der Gesetzentwurf des BMJ jedenfalls nicht leicht haben. Es sei denn man geht davon aus, die gemeinsame Missbilligung einander widersprechender Einschätzungen würde dazu beitragen, dass er doch als “Kompromiss” zur Befriedung beitragen könne.