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ARD-Themenwoche Justizministerin sieht BÄK-Empfehlung kritisch

19. Nov 2012

INHALT: 

1. ARD-Internetseite zur Themenwoche skandalöse Verdummung und Falschdarstellung: Töten und Sterbenlassen werden gleichgesetzt

2. Leutheusser-Schnarrenberger in der ARD zum Suizid-Beschluss des Kieler Ärztetages

3. ARD-Beitrag “Sie bringen den Tod” über Sterbehelfer in Deutschland

 

Das Erste Fernsehprogramm teilt seinen Zuschauern in einer Werbekampagne mit: “Sie werden sterben.” und widmet ab 17.11. eine ganze Woche dem Thema Leben mit dem Tod: Mit Talkshows (Hart aber fair: Mut zur Menschlichkeit oder Mord – darf ein Arzt beim Sterben helfen?), Features, Reportagen, Ratgebern und Spielfilmen (Besonders sehenswert: Emmas Glück). Allen Respekt für diese beeindruckende Programmfülle: 

http://programm.ard.de/themenwoche-2012/programmkalender?media=all&filter=all&date=2012-11-19&sendung=281069037902522&first=1

Allen Respekt für das Anliegen, das Thema aus der Verdrängung heraus in die Wohnzimmer und Esstisch-Gespräche zu holen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema findet Margot Käsmann, absolut zumutbar: Es geht doch zum Beispiel um die Frage “Wie will ich sterben?” Es ist einfach wichtig, darüber einmal nachzudenken, sonst stehen die Angehörigen eines Tages da Es gilt ja vieles zu entscheiden am Schluss. Dazu gehören Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht. …

Käsmann ist eine der Paten der ARD-Themenwoche. Verantwortlich für die Kreation der breit angelegten Werbekampagne dazu ist die Agentur Thjink (Erfinder des Slogan: Sie werden sterben. Lassen Sie uns darüber reden). Begleitend entwickelte Thjnk zudem etwa eine App für ein Hamburger Hospiz und die Smartphone-Anwendung Sky of Memories, die es dem Nutzer erlaubt, im Gedenken an Verstorbene Nachrichten im Himmel zu hinterlassen.

Auf der entsprechenden Internetseite http://ard.de/themenwoche_2012/

wird neben dem Abschluss einer Patienten-, Betreuungs-, Sorgerechts- und sonstigen Verfügung der einer Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherung quasi beworben. Originalaussage: Sie wissen nicht, ob das Geld nach Ihrem Tod für eine ordentliche Beerdigung reicht oder wollen Ihre Angehörigen auf keinen Fall mit den Kosten belasten? Dann können Sie eine private Sterbegeldversicherung abschließen. Hilfreiche Orientierung und weiterführende Informationen erhalten die Nutzer/innen auch zu Themen wie Hospiz, Sterbephasen, Trauer, Palliativmedizin.

 

Skandalöse Desinformation der ARD zum Thema Sterbehilfe

Skandalös sind die von der Agentur Thjnk verbreiteten Desinformationen und zu einem anderen Schwerpunktthema, der Sterbehilfe. Zwar ist man gewohnt, dass auch seriöse Reportagen (wie die am 19.11. um 20.15 ausgestrahlte von Neumann und Bösel, siehe unten) die juristische Sachlage nicht ganz korrekt darstellen. Aber was die ARD hier ihre Kreativen an plumpen Falschinformationen und zudem Widersprüchlichkeiten verbreiten läßt, stellt eine ganz neue Dimension der Verdummung von Volk und somit auch Politik dar:

Zum Schwerpunkt Sterbehilfe werden Töten und Sterbenlassen auf ausdrücklichen Wunsch gleichgesetzt (beides soll in Deutschland verboten sein), unter dem Unterbegriff Welche Regeln zur Sterbehilfe gelten im Ausland? werden dem Ratsuchenden europäische Sterbehilfeländer genannt, die der Öffentlichkeit und allen Experten bisher als solche völlig unbekannt waren. Danach soll etwa in Frankreich erlaubt sein, was in Deutschland verboten ist. Doch der Reihe nach: 

 

Hier die Zuschaueraufklärung der ARD-Seite mit Originalzitaten (Hervorhebung durch Patientenverfügung-newsletter)

 

  • Auf der Übersichtsseite http://ard.de/themenwoche_2012/01.html zum Block Sterbehilfe ist zu lesen: Das Töten und Sterbenlassen eines schwer kranken, sterbenden Menschen aufgrund seines eigenen, ausdrücklichen oder mutmaßlichen Wunsches wird Sterbehilfe genannt. In Deutschland ist sie verboten.
  • Nach dem Klick auf mehr wird diese eindeutige Falschaussage immerhin modifiziert in: Nicht als Sterbehilfe gilt der Abbruch der medizinischen Behandlung durch den Arzt auf Verlangen des Patienten bzw. einer dazu bevollmächtigten Person, das Ausschalten von lebenserhaltenden Geräten …. (aber als was Abbruch und Ausschalten denn dann gelten sollen, bleibt völlig offen)
  • Den Schluss bildet eine Information, die sensationell wäre, wenn sie denn stimmen würde: Danach dürfen Ärzte nicht  nur in der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, sondern auch in Finnland, Ungarn und Frankreich teils im engen Rahmen – Hilfe zum Sterben leisten. Davon sei es aber nur in einigen der genannten Länder für Ausländer möglich, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen (Das wird nach dem Neuigkeitswert manche in Deutschland sogleich wieder enttäuschen, andere beruhigen)

 Quelle der Zitate: http://ard.de/themenwoche_2012/  (der Werbeagentur Thjink – dessen Kreativvorstand Armin Jochum hatte von einer “Herausforderung für die Kommunikation gesprochen, wobei der Faktencheck wohl dran glauben musste).

 

 

2. Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert Empfehlung der Bundesärztekammer zur ärztlichen Suizidhilfe

In dem ARD-Beitrag “Sie bringen den Tod”, der sich am 19.11. dem Thema “Suizidhelfer” widmet, sagt die Ministerin wörtlich: “Ich denke, dass das so eine Grundhaltung der Ärzteschaft ist, die sie damit zum Ausdruck bringen wollte. Sie sehen ihre Aufgabe darin, Leben zu retten, Leben zu erhalten, vieles zu tun, um auch Leben mit Leiden lebbar zu machen (…). Aber ich denke, dass die reale Situation sich doch anders darstellt.” In dem Interview bezieht sich die Ministerin auf den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel im Juni 2011. Dort war auf Antrag des Bundesärztekammerpräsidenten in die empfohlene Musterberufsordnung unter § 16 (“Beistand für Sterbende”) der Passus aufgenommen worden: Ärzte “dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten”.

Mit ihrer Äußerung hat sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vom Ansinnen der Bundesärztekammer distanziert, welche die ärztliche Suizidhilfe gern standesrechtlich verbieten möchte – ohne dies freilich zu können, denn dafür sind ausschließlich die Landesärztekammern zuständig. Und diese wiederum haben der  Empfehlung bisher längst nicht überall entsprochen, sondern die Frage in ihrer jeweiligen Berufsordnung unterschiedlich geregelt.

Die Bundesjustizministerin, die einen Entwurf zum Verbot einer gewerblichen Suizidhilfe vorgelegt hatte, zeigt in dem ARD-Interview Verständnis für Ärzte, die in Einzelfällen bei ihren Patienten ärztliche Suizidhilfe leisten, “obwohl die Ärzteorganisation vom Grundsatz her einen anderen Beschluss gefasst hat”. Leutheusser-Schnarrenberger weiter: “Deshalb sage ich, das ist die Entscheidung eines jeden Arztes, die ich voll respektiere. Ärzte müssen ihrem Gewissen unterworfen sein, der Verantwortung, die sie als Arzt für sich wahrnehmen und empfinden – natürlich im Rahmen der Gesetzesordnung.”

Quelle: http://www.ad-hoc-news.de/bundesjustizministerin-kritisiert-suizidhilfe-verbot-der–/de/News/24668727

 

3. ARD-Beitrag: Sie bringen den Tod

Das Interview mit Leutheusser-Schnarrenberger ist zu sehen in dem ARD-Film “Sie bringen den Tod”. 

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/swr/2012/19112012-sie-bringen-den-tod-100.html

Dieser widmet sich gemeinsam mit dem anschließenden Polit-Talkmagazin “hart aber fair” (Thema: Mut zur Menschlichkeit oder Mord – darf ein Arzt beim Sterben helfen?) am Montag, 19.11., ab 20.15 Uhr diesem Thema.

Die Ministerin macht  im Beitrag (zurecht!) klar, dass Ärztetag ebenso wie die Bundesärztekammer (BÄK) nur prinzipiell unverbindliche Grundsatzbeschlüsse fassen kann denn sie haben nicht das Sagen über das Standesrecht (das ist vielmehr Ländersache). Die BÄK vermag vielmehr nur Empfehlungen auszusprechen und eine bestimmte Stimmung zu erzeugen, um bestehende Verunsicherung unter den Ärzten weiter zu schüren.

Leider wird auch das im Begleittext zum entsprechenden Filmbeitrag wieder falsch dargestellt. Dort heißt es nämlich (Hervorhebung von Patientenverfügung-newsletter): Zwar ist es in Deutschland keine Straftat, einem entscheidungsfähigen Menschen beim Suizid zu helfen, doch für Ärzte gelten hier schärfere Regeln, vor allem das ärztliche Standesrecht verbietet strikt diese Form der Sterbehilfe. Letzteres ist falsch, es gibt kein bundesweites ärztliches Standesrecht, welches die Suizidhilfe strikt verbietet. Vielmehr haben Landesärztekammern diese Angelegenheit von Land zu Land unterschiedlich in ihrer jeweiligen Berufsordnung geregelt.

Dies hätten (sofern sie am Begleittext mitwirken) die SWR-Autoren Sebastian Bösel und Ulrich Neumann wissen müssen. Denn sie haben monatelang recherchiert, bieten bislang nicht gekannte Einblicke in die Aktivitäten von Sterbehelfern in Deutschland. Und es geht um schwerstkranke Patienten, denen diese Ärzte den Tod bringen, um ihr Leiden zu beenden. Richtig ist zwar, dass der im Zentrum stehende Berliner Arzt Uwe Christian Arnold viel riskiert hat. Doch gerade die Berliner Ärztekammer gehört zu denen, welche das von der Bundesärtztekammer empfohlene (!) Suizidhilfeverbot für ihre ärztlichen Mitglieder nicht übernommen hat. Vorausgegangen war, dass Arnold im April diesen Jahres vor dem Berliner Verwaltungsgericht Recht bekam die Berliner Ärztekammer kann gar keine Sanktionen gegen ihn verhängen. Zudem verzichtet die Kammer auch darauf (hat keinen Widerspruch gegen das Urteil eingelegt). Ihm ist also nichts anzuhaben. Er hat nichts zu befürchten  (nicht einmal das jetzt vorgesehene Verbot der gewerblichen Suizidhilfe, da er seine privater und nicht organisierter Natur ist) und das, obwohl er sich dazu bekennt, seit 15 Jahren in weit über 100 Fällen Suizidhilfe geleistet zu haben.