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Beitrag

Auf dem Prüfstand: Praxis der Suizidhilfevereine in Deutschland

17. Mai 2015

Inhalt:

  • Suizidhilfegesetz rückt näher – was endlich auf den Prüfstand gehört

  • Podiumsdiskussion mit Vertretern von Suizidhilfeorganisationen und Parlamentariern am 3. Juni

 

Was endlich auf den Prüfstand gehört – hart aber fair

Die Suizidhilfe in Deutschland soll noch in diesem Jahr neu geregelt werden. Nun hat auch der Presseclub der ARD das Thema aufgegriffen: Die Frage, was soll erlaubt bleiben und was zukünftig verboten werden, ist stark umstritten. 180 Mediziner haben in einem offenen Brief ein klares Bekenntnis zum ärztlich begleiteten Suizid von der Bundesärztekammer gefordert. Doch ihr Präsident, Frank Ulrich Montgomery, hat beim Ärztetag in dieser Woche noch einmal klargestellt: Er lehnt ärztliche Hilfe zum Suizid kategorisch ab, weil ihm das nicht mit dem Berufsethos vereinbar scheint.

Dem wollen Politiker wie Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) entgegentreten. Ihr Vorschlag erscheint allerdings paradox, nämlich einerseits sehr restriktiv, andererseits partiell liberal: Denn sie wollen eine heute schon für alle erlaubte Freitodhilfe verbieten, um sie dann für Ärzte umgekehrt ausdrücklich zu erlauben unter engsten Beschränkungen auf schwer leidende, tödlich erkrankte Patienten. Doch was würde eine solche Sonderstellung der Ärzte bei der Suizidhilfe bedeuten? Ein jüngster Fall in den Niederlanden zeigt: Laut dortigem Gesetz machen sich alle Nicht-Ärzte bei der Suizidhilfe strafbar (was in Deutschland bisher nicht der Fall ist, da hierzulande die Hilfe zum Freitod gar keine Straftat darstellt).

Der niederländische Fall: Die 99-Jährige war weder todkrank, noch litt sie unerträglich. Ärzte weigerten sich daher, bei ihr Sterbehilfe zu leisten. Da besorgte ihr der Sohn entsprechende Medikamente für einen Suizid und musste sich deswegen vor Gericht verantworten. Denn in den Niederlanden ist es ausschließlich Ärzten erlaubt, Sterbehilfe leisten.

Doch würde der Vorschlag von Lauterbach und Hintze mit einem Schlag auch die sogenannte organisierte Suizidhilfe treffen und damit wohl möglich Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe zu einer gesetzgeberischen Mehrheit verhelfen. Gröhe hatte bereits Anfang 2014 eine Strafgesetzesinitiative angekündigt, welche eine Bestrafung organisierter bzw. regelmäßig tätiger, auch ärztlicher Suizidhelfer vorsieht (voraussichtliches Strafmaß: bis zu drei Jahren Gefängnis). Er setzt stattdessen auf die Verbesserung der Palliativversorgung und hat gerade ein Gesetz dazu auf den Weg gebracht. Doch worin sehen Suizidhilfe-Gegner überhaupt einen strafrechtlichen Regelungsbedarf? Ein solcher wird von einigen Politikerinnen, darunter Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) verneint (eine kommerzielle Ausrichtung allerdings lehnen auch sie ab). Zusammen setzen sie sich dafür ein, die Beihilfe zum Suizid neben Ärzten auch gemeinnützigen (!) Organisationen zu erlauben.

Gröhe wird vor allem von Vertretern der Kirchen, der Hospizbewegung sowie Teilen der Ärzteschaft unterstützt. Doch was wird den in Deutschland tätigen Organisationen wie SterbehilfeDeutschland (Hamburg) und Dignitas (Hannover) eigentlich konkret vorgeworfen? Was besagt eine Position aus humanistischer Sicht und Vertreter/innen nicht-religiös gebundenen Menschen in diesem Land? Eine Abstimmung darüber, in welche Richtung es gehen soll, ist im Deutschen Bundestag bereits für diesen Herbst geplant. Höchste Zeit also für eine Veranstaltung zu den genannten Fragestellungen. Dabei sollen endlich auch die Vertreter von Organisationen auf deutschem Boden zu Wort – und “hart aber fair” auf den Prüfstand – kommen, um die es bei einer vorgesehenen Neu-Kriminalisierung geht.

 

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) läd ein zur Podiumsdiskussion: 

Organisierte Suizidhilfe in Deutschland – Praxis, Probleme , Perspektiven

Einladung zur Podiumsdiskussion – Programm am 3. Juni in Berlin – Veranstalter Humanistischer Verband Deutschlands mit Unterstützung durch die Giordano Bruno Stiftung und die Humanistische Union.

Eintritt frei.

Momentan wird von verschiedensten Seiten ein Verbot der organisierten Suizidhilfe in Deutschland gefordert. Im Bundestag ist derzeit eine Ergänzung des Strafrechts geplant, wodurch Vertreter insbesondere von Sterbehilfevereinen auf deutschem Boden zukünftig mit Gefängnis bedroht würden. Fraktionsübergreifend unter stützen viele Parlamentarier diesen Vorschlag. Dabei spielen Vorbehalte, Spekulationen und moralische Verurteilungen eine große Rolle sowie völlige Ignoranz, ob und worin sich “organisierte” von ärztlicher Suizidhilfe überhaupt unterscheiden lässt.

Es gehört inzwischen zum guten Ton in der Öffentlichkeit selbst in Juristenkreisen entgegen einem eigenen liberalen Anliegen – die Praxis der Sterbehilfevereine ungeprüft und wie selbstverständlich als dubios, “unsäglich”,profitorientiert, kommerziell oder klandestin (heimlich, hintenherum, schmuddelig, intransparent) u. ä. zu titulieren.

Wir fragen das Podium: Wie sieht die Praxis aus, die verboten werden soll? Welche konkreten Missstände werden den Suizidhilfevereinen vorgeworfen? Von wem wurden die Angebote von Sterbehilfe Deutschland und Dignitas Deutschland bislang in Anspruch genommen? Welche Regularien bestehen bei diesen Vereinen, welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Bedarf es neuer Regelungen? Wo finden Menschen mit Suizidabsichten in unserer Gesellschaft Hilfe? Was wären die Folgen eines Verbotes?

Es diskutieren

Dr. Roger Kusch (SterbehilfeDeutschland)

Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB (SPD)

RA Ludwig A. Minelli (DIGNITAS Deutschland)

Dipl.-Psych. Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands)

Dr. Petra Sitte, MdB (Die Linke)

Moderation: Volker Panzer (Journalist)

Wann? 3. Juni 2015, 18.30 – 21.00 Uhr

Wo? Einsteinsaal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (5. OG, barrierefrei), Jägerstraße 22 /23, 10117 Berlin

Es sind noch Plätze zu vergeben. Anmeldung erforderlich unter: hvd@humanismus.de oder 030 613904-32 Reservierungen sind bitte rechtzeitig ab 18 Uhr in Anspruch zu nehmen.