So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Damoklesschwert unterlassene Hilfeleistung? Aerzte riskieren Existenzvernichtung

6. Aug 2009

Unterlassene Hilfeleistung oder gebotener Behandlungsverzicht aufgrund fehlender Indikation?


“Fall” Chefarzt Dr. Karl-Heinz E. ohne Schuld, jedoch fristlos entlassen


Darf ein Klinikarzt, wenn er keine Indikation zur Intensivbehandlung mehr sieht, auf diese auch dann verzichten, wenn keine entsprechende Patientenverfügung vorliegt?


Medizin-ethischen und -juristischen Leitlinien gemäß: Ja, wenn es aus ärztlicher Sicht keine Chance und keinen Nutzen für einen Schwerstkranken mehr gibt, ist ein Behandlungsverzicht sogar geboten.


Praktischer Erfahrung und Eigeninteresse gemäß: Besser nicht. Denn der Nachweis, dass damit ein bereits eingetretenes Sterben nur noch künstlich verlängert würde, müsste im Zweifelsfall erbracht werden. Es kann zu Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung oder gar wegen Totschlags kommen. Und zum drohenden Ende der beruflichen Karriere.


So erging es vor zwei Jahren dem Chefarzt Dr. Karl-Heinz E. am Weilburger Krankenhaus: Fristlose Entlassung.


Nun hat die Limburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Mediziner vorige Woche eingestellt. Doch dazu musste offensichtlich gutachterlich festgestellt werden, dass der Tod seines Patienten auf der Intensivstation nicht durch ärztliches Unterlassen (oder gar zu hoch dosierte lindernde Medikation) eingetreten ist. Sondern dass der schwer Lungenkrebskranke an seiner Erkrankung gestorben ist. Was wäre wohl gewesen, wenn der Tod nicht durch krankheitsbedingte Lungenembolie eingetreten wäre? Ein strafrechtlicher Unterschied? Zudem: Das arbeitsgerichtliche Verfahren des Mediziners läuft freilich weiter …


Falldarstellung laut Lokalteil


Quelle: Nassauische Neue Presse (NNP) vom 31.07.2009, Lokalteil:


Weilburg/Limburg (hei). Dr. Karl-Heinz E. hatte nie daran gezweifelt, seit gestern hat er es schwarz auf weiß: Am Tod eines 57-jährigen Krebskranken trifft ihn keine Schuld. Die Limburger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Chefarzt der Anästhesie- und Intensivabteilung eingestellt. «Der Mann ist an seiner schweren Erkrankung gestorben», sagte Angela Muth der NNP. «Das steht nach einem neuen Gutachten fest.»


Nach Angaben der stellvertretenden Behördenleiterin gibt es keinerlei Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mediziners.


Die Staatsanwaltschaft hatte wegen unterlassener Hilfeleistung, Totschlags und fahrlässiger Tötung ermittelt. Außerdem war von aktiver Sterbehilfe die Rede, weil bei der Autopsie im Körper des Krebskranken die Überdosis eines Präparats nachgewiesen worden war. Die Pathologen hatten einen Wirkstoff entdeckt, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft «in wesentlich höherer Konzentration vorgekommen ist, als einer normalen therapeutischen Behandlung eigen wäre».


Der Patient war am 7. August 2007 vom Notarzt in die Weilburger Hessenklinik eingeliefert worden. Was danach geschah beziehungsweise nicht geschah hatte weitreichende Folgen. Angeblich soll es in der Klinik zu lautstarken Diskussionen gekommen sein, weil der Chefarzt keine Chance für den Schwerstkranken sah. Einige Stunden später starb der Mann, der an Lungenkrebs litt. Die Obduktion ergab eine Lungenembolie, der Sterbevorgang war demnach zum Zeitpunkt der Einlieferung bereits eingeleitet.


Der Kreis als Träger des Krankenhauses kündigte dem Chefarzt zunächst fristlos, später fristgerecht, weil er ärztliche Standards nicht eingehalten und seine Pflicht verletzt habe.


Vor dem Arbeitsgericht lehnte Karl-Heinz E. alle Vergleichsvorschläge ab, zuletzt eine Abfindung in Höhe von 123.500 Euro. «Meine Karriere ist vernichtet. Ich will ein Urteil, sonst bekomme ich nirgendwo mehr eine vernünftige Stelle», sagte der Mediziner. Er arbeitet zurzeit als freiberuflicher Anästhesist.


Weitere Quelle


Unternehmensleitbild des Kreiskrankenhaus Weilburg (“im Wettbewerb stehend …”)


Frühere Fälle drohende Existenzvernichtung


Zu erinnern ist an vergangene Fälle von Ärzte, die strafrechtlich verfolgt und dann teils völlig rehabilitiert wurden: Magdeburger Fall


In diesem Fall hat das Arbeitsgereicht im Nachhinein zugunsten der Wiedereinstellung des Magedeburger Neurologen entschieden. Der Verdacht der Sterbehilfe habe seine Entlassung nicht rechtfertigen können: Siehe: http://www.morgenpost.de


Schwer erträglich sind die Länge der Verfahren für die Beteiligten. Sei es, dass kontroverse Gutachter-Meinungen über die Höhe der Medikamentenkonzentration im Leichnam keine Klärung bringen, dass die Staatsanwaltschaft schlampig gearbeitet hat und ein Verfahren erst gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. Sei es, dass die Richter in völliger Unkenntnis der Rechtslage sogar erstinstanzlich auf “aktive Sterbehilfe” erkennen.


Vorankündigung


Der Humanistische Verband Deutschlands wird dazu eine medizinrechtliche Fortbildung anbieten: Am 19. November in Berlin, Renafan-Akademie, 1820 Uhr.


“Zwischen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung bei Missachten des Patientenwillens”


Kosten entstehen für die Teilnehmer keine, Voranmeldungen werden bereits angenommen unter: mail@patientenverfuegung.de