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Ende des Organspendeausweises ?

2. Mrz 2013

INHALT:

1.) Vertrauen der Bürger erschüttert mangelnde Organspendebereitschaft

2.) DGHS: Fallpauschalen für Palliativstationen menschenverachtend

1.) Auch Transplantationslobby hat zu Vertrauensverlust beigetragen 

  • Stunde der radikalen Patientenaufklärung

  • Analyse des Medizinethikers Dr. Strätling

Wie eine aktuelle Umfrage der BARMER GEK ergeben hat, ist die Bereitschaft zur Organspende auf dem Tiefpunkt – derzeit würde sie nur noch bei jedem zweiten mit bestimmt oder wahrscheinlich angegeben. Zwar hätten neun von zehn Befragten in letzter Zeit etwas zu dem Thema gehört allerdings mehr als die Hälfte im Zusammenhang mit den jüngsten Organspendeskandalen (in Göttingen, Regensburg, München und Leipzig).

Das Dilemma: Die Aufmerksamkeit rund um die Organspende ist gestiegen, aber die Spendenbereitschaft gesunken genau umgekehrt zu behaupteten oder erhofften Effekten, die zuvor in Studien ermittelt worden war. Dazu sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Christoph Straub: “Wenn wir diesen Trend umkehren wollen, müssen wir die erhöhte Sensibilität jetzt nutzen, um verloren gegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen.” Das funktioniere nur über gezielte Patientenaufklärung!

Eben dazu sind die Kassen nach der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet. Doch auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel?

 

Organspendeausweis für den “Todesfall” basierend auf Irreführung?

Die Krankenkassen legen ihren Mitgliedern in den Aufklärungsschreiben den herkömmlichen blau-orangen Organspendeausweis vor, der von einer Spende im Falle des Todes ausgeht.  Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) hält dies zumindest bei der Entnahme lebensfrischer Organe vom Ansatz her für eine grobe Fehlinformation. Denn die Voraussetzung für eine Spende von Herz, Leber, Niere usw. ist bekanntlich der recht umstrittene Hirntod vor einem normalen (Herz-Kreislauf)Tod. Darüber bleiben diejenigen, die ganz schnell einen Organspendeausweis unterschreiben sollen, unaufgeklärt. Stattdessen sorgen unnötigen Wahlmöglichkeiten auf dem Organspendeausweis für Nebelkerzen streng genommen basiert er auf einer Lüge. Es gibt bereits eine Initiative aus Bayern um den Internisten und Hospizarzt  Dr. Jürgen Bickhardt, die einen  alternativen Organspendeausweis vorlegen will. Zumindest wären die Krankenkassen gut beraten, nicht einfach weiter unkritisch den herkömmlichen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu verbreiten. Auch Bickhardt kritisiert diesen Organspendeausweis, der in Arztpraxen, Kirchen und vielen Behörden ausliegt. Auf diesem Kärtchen im Scheckkartenformat sollen sich Bürger zur Organ- oder Gewebespende für den Fall des eigenen `Todes´ entschließen. Bereits dies ist eine Irreführung des Bürgers. Denn lebenswichtige Organe können nur nach Eintritt des so genannten primären `Hirntodes´ entnommen werden: Bei Patienten, die wegen einer schweren Hirnschädigung auf einer Intensivstation maximal behandelt werden und deren Herz-Keislauf-Tod nur durch künstliche Beatmung und andere medizinische Maßnahmen verhindern wird.

Realitätsverweigerung auch Problem der Medizinethik?

Auch der renommierte Medizinethiker  PD Dr. Meinolfus Strätling meldet radikale Kritik an. Er bemängelt eine noch immer ebenso auffällige wie eigentümliche Tendenz, eine umfassende und differenzierte Bestandsaufnahme über die derzeitigen Grundlagen der Organspende und das Ausmaß ihrer tatsächlichen Problematik zu vermeiden. Diese – nach Einschätzung von Strätling – oft mit medizinischen oder ethischen Scheinargumenten bemäntelte Realitätsverweigerung erweise sich zunehmend als kontraproduktiv: Nicht nur die Glaubwürdigkeit der Organspende und der Medizin insgesamt haben in jüngster Zeit erheblich gelitten, sondern auch die große Teile der Medizin- und Bioethik,  stellt Strätling fest. In der Berichterstattung und medizin-ethischen Debatte (und nun auch in der Gesetzgebung) werde praktisch immer impliziert, die Öffentlichkeit sei nicht oder nicht ausreichend informiert, sonst würde sie doch zustimmen. Schon der an sich `unschuldige´ empirische Befund, dass die Mehrheit der Deutschen wie auch internationalen Öffentlichkeit auch Vorbehalte gegen etwas `so offensichtlich wohlmeinendes´ wie Organspende haben könnte, wird kaum je ernsthaft thematisiert, geschweige denn differenziert und offen diskutiert.

 

Stiftung Organtransplantation in Not neuer Chef

Im Interview des TAGESSPIEGEL gab der neue Chef der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO),  Rainer Hess, folgende Antworten. Dabei wird die steigende Zahl behandlungsbegrenzender Patientenverfügungen als weiteres Problem angesehen.

Wie lässt sich der Vertrauensverlust bei den Spendern denn rückgängig machen?

Hess: ” Zum einen wurden Strafverfahren eingeleitet. Zum andern prüfen die Kammern nun viel schärfer. Ich würde mir aber noch etwas wünschen: eine stärkere Qualitätssicherung der Behandlung, die der Transplantation vorausgeht. Wobei ich in meiner vorherigen Funktion als Vorsitzender des Bundesausschusses davon bereits etwas auf den Weg gebracht habe. “.

Wird es dazu kommen, dass nur noch diejenigen Organe erhalten, die sich vorher selber zum Spenden bereit erklärt haben?

Hess: “Das ist bei uns bisher einhellig abgelehnt worden. Ich halte es auch für fragwürdig. Man darf das nicht zum Geschäft auf Gegenseitigkeit machen schon weil manche gar nicht in der Lage sind, solche Geschäfte abzuschließen. “

Es gibt immer mehr Menschen, die lebensverlängernde Maßnahmen im Krankenhaus per Verfügung ausschließen. Wird das zum Problem für das zukünftige Organaufkommen?

Hess: “Es wird dann nicht zum Problem, wenn Menschen in der Patientenverfügung auch die Entscheidung zur Organspende regeln und der Organspende den Vorrang vor dem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen einräumen. Damit machen sie deutlich, dass sie zwar das eine nicht wollen, aber im Falle des Hirntods anderen dennoch mit ihren Organen helfen möchten.”

Sie sind als Helfer in der Not zur DSO gewechselt nachdem die Stiftung ebenfalls wegen Vorwürfen von Vetternwirtschaft ins Zwielicht geraten war.

Hess: “Zunächst werden wir die Satzung ändern. Bund und Länder werden integriert und damit vollwertige Mitglieder. Sie haben so die Chance, die innere Struktur der DSO mit zu überwachen “

 

Strätling zu empirischer Forschung und Transplantationslobby

Mit solchen Ausführungen kann sich Dr. Strätling keineswegs zufrieden geben. Er hält es vielmehr für geboten, durchaus auch eine grundsätzliche Neuausrichtung der Diskussionen und Entwicklungen Betracht zu ziehen. Die Versäumnisse der vergangenen Jahren behinderten nun die Wiederherstellung der zutiefst erschütterten Glaubwürdigkeit der Transplantationsmedizin und ihrer benachbarten Disziplinen. Tatsächlich wurden und werden entsprechende Studien fast ausnahmslos von einer Transplantationslobby in Auftrag gegeben und finanziert. Was deren Intention nämlich der maximalen Bereitstellung von potentiellen Spenderorganen – nicht dienlich ist, oder sich nicht so leicht wegerklären lässt wie angebliche Informations-Defizite oder andere Spekulationen, wird fast nie empirisch untersucht oder differenziert thematisiert.

Zwar gäbe es jede Menge Studien, die die Untersuchung dieser Frage eigentlich zum Ziel haben. Das Problem mit diesen: Sie fragen offenkundig vorsichtshalber meist nicht genau nach. Methodisch ist häufig nämlich ganz offensichtlich, dass man in diesen Untersuchungen unangenehme Ergebnisse unbedingt vermeiden möchte.” 

Was macht die neuer Transparenz aus?

Gita Neumann spitzt diese Befunde aus ihrer Beratungserfahrung noch zu: Die Zeiten, in denen der Organspendeausweis stolz von Lebensrettern vorgezeigt wurde oder werden sollte, sind wohl endgültig vorbei. Ethische Überlegungen, Transparenz und ehrliche Abwägungen im Rahmen einer Patientenverfügung zum humanen Sterben treten an diese Stelle. Tatsächlich reichen herkömmliche Vorsorgeinstrumente und zunehmend verbreitete Notfall- oder Palliativpässe. Der in der vorliegenden Form höchst fragwürdige Organspendeausweis ist eigentlich passe. Für ihn wird fälschlicherweise ja auch immer angeführt, er sei zur späteren Entlastung von Angehörigen unabdingbar. Dies trifft bei der Patientenverfügung zu, da ein strittiger Wille zum Behandlungsverzicht und -abbruch ja dokumentiert sein muss. Bei der Organspende nach Hirntodfeststellung hingegen reicht es völlig aus, seine Einstellung dazu einmal am Abendbrottisch der Familie gegenüber dargelegt zu haben. Angehörige werden sich daran bei einer späteren Frage nach Organspende sicher erinnern können. Diese Situation kommt übrigens nur in weniger als einem Prozent aller 850.000 Todesfälle auf die Angehörigen zu, da der primäre Hirntod ja höchst selten ist.

Quellen:

Öffentlicher Vortrag Organspende Analyse einer tiefen Glaubwürdigkeitskrise von Dr. Meinolfus Strätling vom 11. Oktober 2012 in der Berliner Urania (gekürzt): http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2012-11-8/organspende-analyse-einer-tiefen-glaubwuerdigkeitskrise

Interview mit Rainer Hess (DOS): http://www.tagesspiegel.de/politik/vertrauen-der-buerger-erschuettert-stiftungschef-erwartet-weitere-organspendeskandale/7858356.html

http://www.gesundheitsstadt-berlin.de/nachrichten/artikel/bereitschaft-zur-organspende-auf-tiefpunkt-1338/

 

 

2.) DGHS: Fallpauschalen für Palliativstationen menschenverachtend

Mittlere Verweildauer und Fallpauschalen sind Begriffe, die den Charakter der Krankenhäuser in den letzten Jahren grundlegend verändert haben. Nun sollen sie als ordnungspolitische Instrumente auch für Palliativstationen in den Krankenhäusern gelten. Das berichtete Report München am 12. Februar. Aufenthalte von Schwerstkranken auf Palliativabteilungen sollen in Zukunft (und teilweise bereits jetzt schon) nach Kriterien der mittleren und maximal obersten Verweildauer abgerechnet werden. Auf eine Interviewanfrage habe Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von insgesamt begrenzten Mitteln und nötigen wirtschaftlichen Anreizen gesprochen. Nach dem Fernsehbericht bedeutet die von den Kassen bundesweit geplante Regelung für manche Kliniken, dass sie die nicht mehr kostendeckenden Palliativabteilungen wohl schließen müssten.

Der Beitrag (mit Kommentar von des Palliativprofessors G. D. Borasio) ist noch in der ardmediathek zu sehen: http://www.ardmediathek.de/das-erste/report-muenchen/kostenpauschalen-fuer-sterbende-aerzte-und-patienten?documentId=13389520

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) kritisierte die Pläne der Krankenkassen als menschenverachtend und unfassbar. Die DGHS-Präsidentin  Elke Baezner dazu: Zum einen dürfen Sterbende aus rein wirtschaftlichen Erwägungen nun nicht mehr bis zum Schluss im Krankenhaus gepflegt werden. Aber wenn Menschen vorzeitig und selbstbestimmt den (ärztlich) begleiteten Freitod wählen, werden sie ebenso wie die hilfswilligen Ärzte von Ärztekammern und Kirchen mit Sanktionsdrohungen und religiös begründeten moralischen Vorhaltungen daran gehindert.

Quelle: http://www.dghs.de/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/DGHS_PE_150213_Fallpauschale.pdf