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Expertenempfehlung: Abschalten von Defibrillatoren am Lebensende rechtzeitig verfügen

3. Nov 2017

Expertenempfehlung: Abschalten von Defibrillatoren am Lebensende rechtzeitig verfügen

Menschen mit Herzrhythmusstörungen wird durch das Implantieren sogenannter ICD-Aggregate wertvolle Lebensqualität und -zeit geschenkt. Wie aber ist zu verhindern, dass später ein Sterbeprozess durch Elektroschocks schmerzhaft verlängert wird?

Gita Neumann, Dipl.-Psych.
Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Angesichts des zunehmenden Einsatzes von Hightech-Geräten in der Kardiologie ist die allgemeine Verunsicherung groß. Im Zentrum der Debatte stehen dabei die sogenannten “implantierbaren Defibrillatoren”, kurz ICDs. Bei dieser Art “eingepflanzter” Herzschrittmacher handelt es sich um eine weiterentwickelte Medizintechnik vor allem gegen Herzrhythmusstörungen. Bereits auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie im April 2015 sagte Prof. Dr. Georg Ertl:

“Implantierbare Defibrillatoren leisten in der Kardiologie sehr wertvolle Dienste, sie verhindern bei Hochrisiko-Patienten den plötzlichen Herztod. Das ist ein enormer Fortschritt und ermöglicht vielen herzkranken Menschen ein weitgehend normales Leben. Allerdings gibt es bei zunehmendem Alter des Patienten und fortschreitender Krankheit einen Punkt, an dem diese automatische Wiederbelebung mehr schadet als sie nützt.”

Auf der Veranstaltung wurde berichtet, selbst befreundete Ärzte würden schweigen, wenn sie darauf angesprochen werden, was denn in Todesnähe zu tun sei. “Das Ding” könne sich ja wohl nicht alleine abschalten. Entsprechende Patientenfragen wurden häufig –wie hier in einem Gesundheitsforum abgetan: ” … die Sorge ist unbegründet. Der Herzschrittmacher registriert selbsttätig, wenn sein Träger stirbt und stellt dann automatisch die Arbeit ein.”

Ein Tabu: Die immer besseren Möglichkeiten der Medizintechnik können sich am Lebensende gegen den Menschen wenden. Denn das Kammerflimmern, also sehr schnelle, chaotische Bewegungen der linken Herzkammer, ist Teil des natürlichen Sterbens – unabhängig davon, an welcher Krankheit der Mensch stirbt. Das Herz wird durch den ICD mit elektrischen Schocks immer wieder in den normalen Rhythmus gebracht – unabhängig vom Gesamtzustand des Patienten. Das ist am Lebensende völlig kontraproduktiv.

“Ein friedliches Sterben ist so lange nicht möglich, bis der ICD deaktiviert wird oder die Batterie leer ist”, sagte Prof. Ertl auf genannter Tagung. Die Betroffenen seien in der Situation jedoch meist einwilligungsunfähig oder verwirrt. Das Abschalten eines potenziell lebenserhaltenden Geräts wäre dann ohne entsprechende Angabe in einer Patientenverfügung sehr schwierig.

Elke Rasche, Dipl.-Psych. Leitung Zentralstelle Patientenverfügung | Foto: Die Hoffotografen GmbH

Was damals außerhalb der kardiologischen Fachwelt weitgehend unbeachtet blieb, hat inzwischen das Bewusstsein von herzkranken Patienten und ihren Angehörigen erreicht. Davon kann Elke Rasche, Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung im Humanistischen Verband, ein Lied singen.

“Es gibt zunehmende Anfragen, ob und wie solche Implantate denn auch einmal abzuschalten wären. Fundierte Aufklärung durch die behandelnden Kardioligen und Herzchirurgen, die dafür zuständig sind, ist Mangelware. Wir Patientenverfügungs-Berater_innen können natürlich Informationen nur weiterreichen und mussten uns selbst so gut es ging über Grundsätzliches erst sachkundig machen. Dabei erhielten wir auch Aussagen wie ‘Jeder würde doch mit oder ohne so ein Gerät sterben, es mache keinen Unterschied’.”

Rasche empfiehlt Patient_innen mit entsprechenden Implantaten inzwischen, deren Deaktivierung am Lebensende in der Patientenverfügung zu verankern.

“Genauso wie bei Verzicht auf andere medizinische Maßnahmen stellt sich die Frage, wann genau das Abschalten erfolgen soll. Nur im Sterbeprozess? Oder bei Eintritt in ein Hospiz? Oder auch bei Koma mit durchaus noch vorhandener Aufwachchance? All das sollte in einer individuellen Beratung nach den jeweiligen Wertvorstellungen geklärt werden. Dabei zu unterstützen ist unsere Aufgabe”, so Rasche. “Im Fragebogen für unsere Optimale Patienenverfügung haben wir bereits seit Jahren die Frage nach einem Herzschrittmacher aufgeführt. Seit einigen Monaten arbeiten wir nun mit einer überarbeiteten Version unseres Fragebogens, der noch präzisere Vorabklärungen für eine individuelle Patientenverfügung ermöglicht.”

Zur medizinischen Aufklärung hat im Oktober 2017 noch einmal die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie mit ihrer “Projektgruppe Ethik in der Kardiologie” beigetragen. Deren erste Stellungnahme wurde unter der Überschrift “Defibrillatoren am Lebensende – Neue Expertenempfehlung zu einem heiklen Thema” publiziert.

Es erscheint immer noch heikel, sich mit der Frage zu befassen, wann diese Geräte bei sterbenden Menschen abgeschaltet werden dürfen – allerdings kaum mehr aus medizinischer Sicht. Das Problem sei vielmehr die Rechtslage, wenn keine entsprechende Patientenverfügung beziehungsweise keine ausdrückliche Zustimmung des_der Patient_in zum Abstellen vorliege. Dies ergab eine Online-Umfrage der Kardiologien-Projektgruppe, an der 286 Chefärzt_innen aus kardiologischen und 82 Chefärzt_innen aus herzchirurgischen Abteilungen in insgesamt 292 Krankhäusern in Deutschland teilnahmen. Demnach sehen etwa 90 Prozent der Befragten einen entsprechenden Therapieabbruch am Lebensende als sinnvoll und im palliativen Sinn für geboten an. Unsicherheit herrscht hingegen hinsichtlich der Legitimität, vor allem bei Unkenntnis des Patientenwillens. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten gab an, ihren Patient_innen geraten zu haben, das “ICD-Management am Lebensende” in einer Patientenverfügung zu regeln.

ICD-Aggregate:

ICD steht für “implantierbarer Cardioverter /Defibrillator”. Neben der Funktion des klassischen Herzschrittmachers (zur Verhinderung eines kritischen Pulsabfalls) ist seine Hauptaufgabe, eine normale Herzschlagfolge bei schwerwiegenden Herzrhythmusstörungen durch Energieimpulse wieder herzustellen. Durch die Abgabe von Stromstößen kann er lebensbedrohliches Kammerflimmern beenden. Dies kann der Patient als heftigen Ruck oder schmerhaften Stoss im Brustkorb verspüren – auch im Sterbebett. Ausführliche Infos zu Schrittmachern und Defibrillatoren gibt es etwa hier. Hier finden Sie mehr zum ICD aus Sicht einer Selbsthilfegruppe.

 

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