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Fernsehtipp zur Grauzone – wie weiter mit Sterben in Deutschland

6. Jun 2011



  • Fernsehtipp heute: Grauzone bleibt erhalten (wie Ärztekammer es will)



  • Darf Ärztekammer ihren Mitgliedern  Suizidhilfe verbieten, wenn das Strafrecht dies doch erlaubt? (Prof. Taupitz sagt klar: Ja)



  • Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (ärztliche Begleitung bleibt unbeanstandet)


   


TV-Tipp für heute, 6. Juni 2011, 21.45 – 22.15 Uhr, Das Erste, Report Mainz


Thema u.a.: Grauzone, wie die Bundesärztekammer sie erhalten will:


Wie deutsche Ärzte ihren Patienten beim Suizid helfen.
Siehe:  http://www.swr.de/report/-/id=233454/sgpaia/index.html


 


Auch der Verein SterbehilfeDeutschland e. V. gab in einer Presseerklärung vom 1. Juni 2011 bekannt:


Die Arbeit unseres Vereins (in Deutschland) geht weiter


Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2011 hat unser Verein 32 Mitgliedern einen ärztlich assistierten Suizid ermöglicht. Der Wunsch unserer Mitglieder, angst- und schmerzfrei im eigenen Bett sterben zu können, lässt sich nur mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, also nur mit ärztlicher Hilfe erfüllen.


Der Deutsche Ärztetag hat heute eine Ergänzung von § 16 der Muster-Berufsordnung beschlossen: Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Ein solches Totalverbot ist doppelt verfassungswidrig:


Einerseits verletzt es die Berufsfreiheit der Ärzte (Art. 12 Grundgesetz), andererseits das Selbstbestimmungsrecht der Patienten (Art. 1 und 2 Grundgesetz).


Die Ärzte, die mit unserem Verein zusammenarbeiten, werden sich von dem verfassungswidrigen Beschluss des Ärztetages nicht einschüchtern lassen und auch künftig unter Wahrung ihrer Anonymität den suizidwilligen Mitgliedern die erforderlichen Medikamente zur Verfügung stellen.


 


Gegenposition bezüglich einer Verfassungswidrigkeit von Prof. Dr. Jochen Taupitz


Der renommierte Medizinrechtler ein Befürworter der ärztlichen Suizidhilfe – im Interview mit dem Tagesspiegel auf die Frage:


Darf die Ärztekammer Medizinern verbieten, was ihnen das Gesetz erlaubt?”


” … Jochen Taupitz beantwortet die Frage mit einem klaren Ja. Der renommierte Mannheimer Medizinrechtler seit zehn Jahren Mitglied im Deutschen Ethikrat hält den Beschluss inhaltlich zwar für einen großen Fehlgriff. Formal aber gebe es nichts zu beanstanden. Die Kammer kann ihren Mitgliedern bestimmtes Verhalten untersagen.


Ärzten, die Suizidbeihilfe leisten, droht folglich das übliche Strafregister. Von der Abmahnung über die offizielle Rüge bis hin zum berufsgerichtlichen Verfahren. Dort kann dem Mediziner im äußersten Fall Berufsunwürdigkeit attestiert und eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro auferlegt werden. Über die Zulassung dagegen haben andere zu befinden: die Approbationsbehörden der Länder. Der Entzug drohe aber nur bei sehr schweren Verstößen, sagt Taupitz. Vorstellbar wäre dies aus seiner Sicht für Fälle, in denen der Suizid-Assistent für sein Tun öffentlich wirbt oder es als Dienstleistung für andere offeriert.


Gleichwohl nennt der Experte die Kammerentscheidung eine Katastrophe. Damit werde Ärzten der Zugang zu Suizidwilligen verschüttet und ihnen jede Möglichkeit genommen, den Patienten andere Wege zu zeigen. Die Deutsche Hospizstiftung dagegen nennt das Verbot eine richtige und gute Entscheidung. Ebenso sehen es viele Palliativmediziner


http://www.tagesspiegel.de/zeitung/verbieten-erlaubt/4251124.html


 


Wie weiter mit Sterben in Deutschland – Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)


Unkonventionelle Aspekte verspricht der Fachkongress Palliative Care eines Fachbuchverlags vom 7. 8. 6. 2011 in Berlin (und desgleichen am 21. 22. 6. in Münster)


Nach dem Beitrag von Prof. Reimer Gronemeyer Sterben in Deutschland und von Elke Urban Transkulturelle Pflege hält das Schlussreferat am Mittwochnachmittag (15.50 16.50 Uhr) der Allgemeinmediziner Hartmut Klähn zum Thema: Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. Damit ist ausdrücklich keine Form der aktiven Sterbehilfe gemeint und die ärztliche und hospizliche Begleitung dazu ist folglich auch keine Suizidhilfe.


(Programme für Berlin und Münster siehe: www.faburi.de )


Auszug aus dem Referatstext Klähn:


” … Ich möchte nun zu Ihrer eigenen Meinungsbildung als durchführbare und natürliche Option den Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, näher vorstellen. Meine positive Formulierung lautet: Einleitung eines natürlichen Sterbevorganges bei frei wählbarer Bestimmung des Zeitpunktes. Ich habe dafür drei Gründen hier vorzutragen:  einmal  hoffe ich einen Beitrag leisten zu können vorhandene Ängste vor einem Sterben unter unwürdigen Bedingungen abzubauen,  zum zweiten wünsche ich mir eine größere Verbreitung und Akzeptanz in der Gesellschaft und  drittens die Förderung  innerer Bereitschaft bei Ärzten und Pflegenden, diesen Weg als ihre Aufgabe zu erkennen und sich dafür zu qualifizieren.


Der Sterbevorgang alter Menschen ist unabhängig von bestehenden Krankheitsbildern sehr häufig vorgezeichnet durch die Unfähigkeit oder Ablehnung sich Nahrung und Flüssigkeit zu zuführen. Dabei spielen eine eingeschränkte Kreislauffunktion im Magen-Darm-Bereich durch eine Blutstauung sowie Lungenstauung oder die bei Tumoren Ausschüttung Appetit hemmender Botenstoffe so genannte Anorexine eine Rolle. Veränderungen im körperlichen und geistigen Zustand verändern sich langsam, die biografische Persönlichkeit bleibt erhalten, der Sterbewillige bleibt im Gedächtnis seiner Angehörigen mit seinen Eigenarten und charakterlichen Merkmalen wenig verändert. Der zunehmende Verfall  bewirkt, dass der endgültige Abschied akzeptiert werden kann. Einziger Unterschied zu diesem Ableben ist beim FVNF der selbstgewählte Zeitpunkt. Das Ziel ist ein guter Tod ein sanfter Tod, das bedeutet möglichst schmerzfrei, von Nahestehenden begleitet, wann immer möglich in den eigenen vier Wänden sterben zu können. Gute einfühlsame Pflege und ärztliche Begleitung im Sinne der palliativen Betreuung können Wille und Würde des Sterbenden respektieren. … (Autor: Hartmut Klähn)


Dieses Thema steht ebenfalls beim Palliativkongress am 22.06. in Münster auf dem Programm.


Interessenten an einer In-House Schulung zu FVNF können sich an den Humanistischen Verband Deutschlands wenden, über die eMail: mail@patientenverfuegung.de (Der Referent ist ehrenamtlich tätig.)