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Haften Ärzte für Lebens­verlängerung?

15. Mrz 2019

Es geht um den Fall eines schwer demenzkranken, bewegungs- und äußerungsunfähigen Mannes, der keine Patientenverfügung hatte. Der Bundesgerichtshof steht vor der Aufgabe, über einen Haftungsanspruch und die entsprechende Geldforderung gegen den behandelnden Arzt zu entscheiden, der ihn jahrelang durch künstliche Ernährung und Krankenhauseinweisungen am Leben erhalten hat.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Die Richter haben erstmals zu entscheiden, ob ein Arzt für die Verlängerung von Leiden haftbar gemacht werden kann – nach dessen Tod zugunsten des Sohnes. Dessen Anwalt hält das für den einzigen Weg, endlich – auch für anderen Betroffene – auf die Einhaltung medizinischer Standards zu pochen. Danach wäre eine Indikation zur Lebensverlängerung in diesem Fall nämlich unzweifelhaft nicht mehr gegeben gewesen. Siehe Geschichte eines jahrelangen Leidens aufgrund der ursprünglichen Klageschrift und den beigefügten Behandlungsunterlagen. Zuletzt hatte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) dem Sohn 40.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dagegen wurde Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) scheint mit dem OLG-Urteil Probleme zu haben. Im Moment neigen die obersten Zivilrichter eher nicht dazu, dem Sohn als Erben Schmerzensgeld und Schadenersatz zuzusprechen, wie sich in der Verhandlung am 12. März abzeichnete. Senatsvorsitzende Vera von Pentz sagte, nur jeder Einzelne für sich könne entscheiden, wann er nicht mehr weiterleben wolle. Dies würde fatalerweise bedeuten, dass ohne Patientenverfügung zigtausende von hochbetagten Pflegeheimbewohner_innen nicht human sterben dürften.