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Kampf um Betreuung / Kampf gegen psychiatrischen Zwang

18. Okt 2009

Kampf um die Betreuung des schwerkranken Vaters

(Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 17.10.09)

Heidelberg. Wie wichtig es ist, eine Vorsorgevollmacht oder gar eine Patientenverfügung auszufüllen, muss eine Familie aus Heidelberg und Dossenheim jetzt schmerzlich erfahren. Der 79-jährige Vater liegt dauerbeatmet, mit Nahrungssonde und Katheter versehen im Pflegeheim, reagiert kaum mehr und der Sohn hatte größte Probleme, vom Gericht als Betreuer eingesetzt zu werden.

Gerhard S. (Name geändert) wurde am 21. Juli mit Sepsis und Lungenentzündung in das Krankenhaus Salem eingewiesen. Sechs Tage später brauchte die Klinik für einen Luftröhrenschnitt die Einverständniserklärung eines Betreuers. Die Klinik verlangte telefonisch die Daten der Ehefrau des Kranken, um beim Betreuungsgericht die Betreuungsvollmacht für sie per Fax zu beantragen.

Sohn Jörg (Name geändert), der einige Tage später aus dem Urlaub zurückkehrte, wollte angesichts des physischen und psychischen Zustandes seiner Mutter die Vollmacht auf seinen Namen ausgeweitet haben. “Der Arzt sagte, das sei kein Problem, das geschehe per Fax seitens der Klinik …”

(Anmerkung der Patientenverfügung-Newsletter-Redaktion: hier muss es natürlich heißen die Betreuung statt die Vollmacht)

Zum Weiterlesen: http://www.rnz.de/hp_headtitleshd_kreis/00_20091017075300_Der_Kampf_um_die_Betreuung_des_Vaters.php

 


(Geronto-)Psychiatrie: Rechtswidrige Fixierung und Freiheitsberaubung

Da war sie schon gefesselt (Quelle: FAZ.NET vom 11.10.09)  

… ein Knauf als Klinke – ohne Schlüssel kommt hier niemand hinaus. … Helga S. ist 84 Jahre alt und seit vielen Jahren sehr krank: Sie hatte mehrere Schlaganfälle, ist halbseitig gelähmt, inkontinent und kann kaum noch sprechen. Laufen kann Helga S. nicht mehr, sich im Bett umdrehen auch nicht. Dennoch war sie nach Angaben ihres Anwaltes Thomas Saschenbrecker und ihrer Schwester Ursula F. während ihres sechswöchigen Aufenthaltes auf der geschlossenen Station die meiste Zeit mit einem Gurt am Bett festgebunden, sobald sie darin lag – und in den letzten vier Wochen ihres Aufenthalts erfolgte diese Fixierung mittels Bauchgurt ohne richterliche Genehmigung. … Sie konnte nicht mal die Beine heben, sagt Ursula F., die eine Vorsorgevollmacht für Helga S. besitzt und daher im Krankheitsfall über ihre medizinische Behandlung und ihren Aufenthaltsort zu bestimmen hat, man hätte lediglich dafür zu sorgen brauchen, dass sie nicht aus dem Bett fällt. Dafür wäre ein Bettgitter ausreichend gewesen.

Die Psychiater haben sich als Richter in Weiß aufgespielt

Doch nicht nur die Fixierung von Helga S. in den letzten vier Wochen ihres Klinikaufenthalts war rechtswidrig. Die gesamte Unterbringung der alten Dame in der geschlossenen Abteilung, so hat das Oberlandesgericht Hamm im Februar dieses Jahres durch Beschluss festgestellt und damit die Entscheidungen eines Amts- und eines Landgerichts aufgehoben, war illegal. Anwalt Saschenbrecker sagt: Hier ist alles zusammengekommen. Die erste und zweite richterliche Instanz hat versagt. Und die Psychiater haben sich als Richter in Weiß aufgespielt. Wie konnte es dazu kommen?

Helga S. war vor ihrer Verlegung in die Psychiatrie zunächst in einem Altersheim, dann wegen häufigen Schreiens kurzzeitig in der inneren Abteilung eines gewöhnlichen Krankenhauses untergebracht. Dort wurden eine Dehydrierung und massive Verstopfung festgestellt … .

Zum Weiterlesen (Abbildung: Vor sich selbst geschützt: Helga S. fixiert in ihrem Bett)

http://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~E1F2F5D36E6AC4311A1134ED1F6C13937~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

Initiative will mit Hilfe von Patientenverfügung wirksamen Schutz vor psychiatrischem Zwang erreichen

Unter dem Namen “PatVerfü” verbirgt sich ein Bündnis von mehreren Organisationen, das mit Hilfe der PatVerfü erreichen will, dass von allen Gerichten in der BRD die PatVerfü als wirksame Patientenverfügung zum Schutz vor psychiatrischer Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und `Betreuung´ genannter Entmündigung gegen den Willen der Betroffenen anerkannt wird. (Von dieser Initiative hat der Patientenverfügung-Newsletter auch den Hinweis auf den obigen Beitrag aus FAT.Net erhalten.)

Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2009-9-18/initiative-patverfue-will-wirksamen-schutz-vor-psychiatrischem-zwang

Die Initiative PatVerfü gibt Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater heraus und wird u. a. unterstützt von dem o.g. Rechtsanwalt Saschenbrecker:  http://www.patverfue.de/hinweise.html