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Klinikärzte zu PV im medizinischen Notfall

28. Sep 2009

Retten oder human sterben lassen?

Am Intensivbett ist – einen Monat nach Inkraftreten des Patientenverfügungsgesetzes – der Streit über die Rechtslage beendet. Dies schafft endlich Raum für einen Austausch über wirkliche Dilemmata und bleibende Entscheidungs-Probleme. Sechs Kölner Klinikärzte haben dies getan: Vom Herzspezialisten bis zum Unfallchirurg. Sie haben ihre Sicht zu Auswirkungen des neuen Gesetzes bei der Umsetzung von Patientenverfügungen in der Kölner Rundschau dargelegt. Es besteht weiterhin Skepsis – denn oft sei es trotz Verfügung schwer, dem Willen des Patienten zu entsprechen. Hauptgrund: Die Unzuverlässlichkeit von medizinischen Prognosen. Schwarz-Weiß-Situationen, wie oft standardmäßig formuliert, treffen diese nicht. 

Zwischen Skepsis und absoluter Erleicherung

Die grundsätzliche Schwierigkeit des Abschaltens oder des Behandlungsverzichtes bei noch gegebener Aussicht auf Besserung besteht offenbar weiter. Es wird auch weiterhin eine (vermeintliche!)  Nähe zur aktiven Sterbehilfe befürchtet. Andererseits wird mit “absoluter Erleichterung” begrüßt, jetzt z. B. hochbetagten Herzpatienten eine Abhängigkeit von Maschinen ersparen und sie human sterben lassen zu können. Und: Ärzte müssen nicht mehr wie (vermeintlich) bisher alles machen was noch möglich ist, um sich rechtlich abzusichern.

 

Trotz Patientenverfügung stehen Ärzte oft vor Dilemmata

Die Darmoperation ist gut verlaufen. Der Patient befindet sich bereits auf dem Wege der Besserung, da platzt am fünften Tag nach der OP die Naht. Der 72-Jährige kommt erneut unters Messer. Und es treten weitere Komplikationen auf: erst eine Entzündung im Bauchraum, dann eine Lungenentzündung. Die Antibiotika reichen nicht mehr, der Patient muss beatmet werden … 

`In vielen Fällen lässt sich die medizinische Entwicklung einfach nicht voraussehen´, sagt Dr. Jochen Stolz, Oberarzt der Palliativstation im St. Vinzenz-Hospital. Genau darin liegt aus Sicht des Anästhesisten eine der großen Unzulänglichkeiten von Patientenverfügungen. `Die Schwarz-Weiß-Situationen, wie sie formuliert werden, existieren oft nicht´, gibt auch Dr. Gereon Schiffer, kommissarischer Leiter der Unfallchirurgie an der Uniklinik, zu bedenken. `Den Absprung aus einer begonnenen Therapie zu kriegen´ sei zum Beispiel `extrem schwierig´. Für problematisch hält Stolz außerdem, dass `man letzten Endes als Arzt nie so genau weiß, ob der Patient wirklich begriffen hat, welche Konsequenzen seine Verfügungen haben können´.

Definition bleibt schwierig

Ist jemandem, der keine `lebensverlängernden Maßnahmen´ wünscht, bewusst, dass damit für ihn auch eine Wiederbelebung ausscheidet? Selbst wenn eine Patientenverfügung vorliege, habe sie oft nur `begrenzt Aussagekraft´. Stolz: `Was heißt schon: Ich wünsche eine menschenwürdige Behandlung?´ Grundsätzlich aber begrüßen die beiden Mediziner Patientenverfügungen, weil sie Entscheidungen auch erleichtern könnten: `Bisher machen die Ärzte meistens alles, was möglich ist, allein schon, um sich rechtlich abzusichern.´ Ohne Verfügung sei es beispielsweise schwer, darüber zu befinden, `ob man eine Therapie überhaupt noch beginnt, wenn der Patient schon nicht mehr geschäftsfähig ist´, sagt Schiffer. …

`Im Gespräch mit den Angehörigen kann man vieles klären und regeln´, betont auch Dr. Dieter Molitor, Anästhesie-Chef im Malteser-Krankenhaus St. Hildegardis, die wichtige Funktion der Vertrauenspersonen. Er habe nur `Bauchschmerzen´ damit, sagt der Chefarzt, `dass wir unter Umständen auf Behandlungen verzichten müssen´. Früher sei es möglich gewesen, den Willen des Patienten herauszulesen, `heute sind wir gezwungen, ihm die Apparate abzuschalten´, verweist Professor Dr. Hans-Friedrich Kienzle gleichfalls auf diesen `wunden Punkt´ des Gesetzes. `Wenn ein 48-Jähriger schreibt, er möchte nie maschinell beatmet werden, und Jahre später einen Unfall hat, dürfen wir ihn nicht beatmen, obwohl wir ihn retten könnten.´ … Für sinnvoll hält der Chirurg aber, wenn Patienten vor einer OP oder bei fortgeschrittener Krebserkrankung eine auf die Situation bezogene, aktuelle Verfügung schreiben. …

Herzspezialist Professor Dr. Erland Erdmann (spricht) dagegen von einer `absoluten Erleichterung´ für die Arbeit. Beinahe täglich erlebe er auf der Intensivstation Situationen wie diese: Hochbetagte Herzpatienten werden, vom Notarzt wiederbelebt, in die Klinik eingeliefert und dort weiter künstlich beatmet, bis sie nach Tagen oder Wochen doch versterben.

Unwürdige Abhängigkeit von der Maschine

Eine Verfügung hätte ihnen diese `unwürdige Abhängigkeit von der Maschine ersparen können´, so der Kardiologie-Chef im Herzzentrum.

Professor Dr. Wolfgang Kruis, Chefarzt im Evangelischen Krankenhaus Kalk, sieht dabei allerdings die Gefahr, dass für die Klinikärzte die Grenze immer mehr Richtung aktive Sterbehilfe verschoben werde, wenn nach lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen die Angehörigen mit Hinweis auf eine Patientenverfügung später darauf drängten, die Beatmungsmaschine abzustellen. … Keine Verfügung könne das Vertrauen in den Arzt ersetzen, meint der Mediziner, der selber darauf hofft, `im Notfall Ärzte zu finden, die mich entweder retten oder human sterben lassen´.”

 

Quelle (vollständig): http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1246895323796.shtml