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Liberales PV-Gesetz jetzt Palliativmedizin plus Suizidbeihilfe?

10. Jul 2009

Letzte Hürden im Bundesrat genommen  

Der Bundesrat ließ heute erwartungsgemäß mit vielen anderen Gesetzen auch das zur Patientenverfügung (Patientenverfügung) passieren. Durchgängige Kritik gab es seitens der Christdemokraten (siehe unten). Der Mitautor des Patientenverfügung-Gesetzes (Entwurf von Stünker /SPD u. a.) Michael Kauch, gleichzeitig Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, sprach von einem großen Erfolg. Die FDP-Fraktion habe als einzige bereits 2004 „einen Antrag in den Bundestag eingebracht, dessen Eckpunkte sich jetzt exakt im Gesetz wieder finden."

Das Gesetz, welches heute im Länderparlament die letzte Hürde genommen hat, räumt dem auch vorsorglich erklärten Patientenwillen Priorität ein. Dies gilt unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit – also auch dann, wenn diese nicht unumkehrbar zum Tod führt. Die Verfügung ist jederzeit formlos widerrufbar.

Der Bundesrat stimmte außerdem dem Gesetz zum Assistenzpflegebedarf zu. Dieses sieht vor, dass Behinderte künftig ihre Pflegekräfte bei stationären Krankenhausaufenthalten mit in die Klinik nehmen dürfen. Das Pflegegeld wird für die gesamte Dauer des Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthaltes weiter ausbezahlt wird. Ferner steht in dem Gesetz, dass zukünftig Palliativmedizin Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium, d. h. Bestandteil der Approbationsordnung ist. Siehe Hintergrund

Stimmen für begrenzte ärztliche Suizid-Beihilfe

Von Matthias Kamann in der WELT vom 10. Juli 2009: 

<< In Deutschland mehren sich Stimmen unter Politikern und Medizinethikern, die für eine begrenzte Freigabe der ärztlichen Suizid-Beihilfe bei aussichtslos tödlich erkrankten Menschen plädieren. … Der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch sprach sich in Berlin für die Regelung im US-Bundesstaat Oregon aus. „Wir können nicht alle Leidenden auf den Sterbetourismus in die Schweiz verweisen", sagte Kauch bei einer Veranstaltung des Humanistischen Verbandes. …

Für dieses Modell hatte sich bereits im Mai auch die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, Mitglied im Deutschen Ethikrat, auf dem Evangelischen Kirchentag in Bremen eingesetzt, wo ihr zwar der sächsische Landesbischof Jochen Bohl widersprach, aber die Hälfte der rund 2000 Zuhörer im Saal applaudierte. …

… Freilich ließe sich über Suizid-Beihilfe – das machte Michael Kauch am Donnerstag deutlich – nur debattieren, wenn palliativmedizinische Alternativen zur Ermöglichung eines sanften Sterbens tatsächlich so breit angeboten werden wie in Oregon. Einen Schritt dazu machte am Freitag der Bundesrat. Er stimmte dem Gesetz zu, wonach die Palliativmedizin künftig Bestandteil der ärztlichen Prüfungs- und Approbationsordnung ist.>>

Hier vollständig Artikel mit Kommentierungen von Leser/innen http://www.welt.de.


Parteipolitischer Hintergrund zum Patientenverfügung-Gesetz – nur eine Stimme der CDU/CSU

Das jetzt verabschiedete Gesetz erhielt 317 Stimmen (von 555 anwesenden Abgeordneten). Darunter war eine einzige Stimme der Union – die einer CDU-Abgeordneten aus Nürnberg.

Dabei sollte die Stimmabgabe angeblich fraktionell freigegeben sein – d. h. jeder Abgeordnete sollte nur seinem Gewissen folgen.

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sagte, es wäre besser gewesen, kein neues Gesetz zu verabschieden als das, auf das sich die Abgeordneten des Bundestags verständigten. Er bemängelte, dass das Gesetz nicht zwischen tatsächlich Kranken und Unfallopfern differenziere. «Ich habe selbst erfahren, wie schnell eine Situation entsteht, in der eine Patientenverfügung greifen könnte», erinnerte Althaus an seinen schweren Skiunfall am Neujahrstag.

Durchgängige Kritik seitens der CDU in den Ländern, positive Bewertung anderer Parteien (siehe www.mainpost.de).