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Neue Qualität der Suizidhilfe-Debatte – durch humanistische Positionen ?

6. Apr 2014

I N H A L T :

1. Mangelhafte Aufklärung und Elend der Debattenkultur – und ein positives Gegenbeispiel

2. Neues Bündnis von Verbänden gegen geplantes Suizidhilfe-Verbot

3. Möchten Sie Unterstützer/in werden?

4. Was will denn nun eigentlich die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates?

 

1. Mangelhafte Aufklärung und Elend der Debattenkultur – und ein positives Gegenbeispiel 

Die bisherige Berichterstattung zum Thema Suizidhilferegelung ließ zu wünschen übrig. Leider bleibt auch in den einschlägigen repräsentativen Umfragen stets unklar, ob die Mehrheit der Bevölkerung übereinstimmend über 2/3 bis 3/4 der Befragten – nun für die Zulassung der (bisher verbotenen) Tötung auf Verlangen, für ärztliche aktive Sterbehilfe im allgemeinen oder für eine gesetzliche Regelung der Hilfe zum  Freitod plädiert (offenbar in Unwissenheit, dass diese in Deutschland keinesfalls verboten ist sondern nur kaum zu haben ist). Dabei gibt eine große Gruppe der Befragten an, nicht hinreichend darüber aufgeklärt zu sein, was im Einzelnen verboten oder erlaubt ist.

Was soll man  also von dem von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angekündigten Verbot organisierter oder geschäftsmäßiger Suizidhilfe halten?

Bisherige Talksendungen zum Thema Suizidhilferegelung ließen ebenfalls an Aufklärung zu wünschen übrig. Entweder wurde unter dem unscharfen Begriff aktive Sterbehilfe kolportiert, diese soll nun freigegeben oder eingeschränkt werden ohne die bisherige Rechtslage korrekt zugrunde zu legen. Nach dieser ist nämlich eine deutsche Spezialität zu unterscheiden zwischen der verbotenen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) und der nicht rechtswidrigen Beihilfe zum Suizid eines Freiwillensfähigen (dazu gibt es bisher – gar keinen Strafrechtsparagraphen.) Bekanntlich will die Union-Fraktion bewirken, dass es jedoch einen neuen Strafrechtsparagraphen geben soll. Irgendetwas im Bereich der Suizidhilfe gehöre nun auch in Deutschland unbedingt verboten, so will es die Moral. Was genau das sein soll (vorausgesetzt, es ist überhaupt strafrechtsdogmatisch und verfassungsrechtlich möglich), bleibt im Unklaren. Das hindert allerdings die Teilnehmer/innen in den Talkrunden und auf den Podien kaum daran, einander nicht zuzuhören, wenn jemand vermeintlich von vornherein eine andere als die eigene Position vertritt.

Ein gelungenes Gegenbeispiel hat die wdr-Sendung west-art-talk (23.3.) mit kluger Moderation und Gästeauswahl auf die Beine gestellt. Hier die empfehlenswerte Sendung Wie wollen wir sterben bis zum letzten Atemzug” in der mediathek: http://www1.wdr.de/fernsehen/kultur/west-art-talk/sendungen/uebersichttalk106.html

Es sprachen sachgerecht (und dabei durchaus auch emotional gefärbt) miteinander und hörten sich respektvoll zu:

Frank Müntefering (ehemaliger SPD-Chef), Michael Lesch (Schauspieler), Christiane Woopen (Ärztin, Philosophin und Ethikratsvorsitzende), Uwe-Christian Arnold (Arzt und Sterbehelfer), Boris Zernikow (Kinderarzt und Palliativmediziner)

Allerdings blieb offen, welche Schlussfolgerungen denn daraus für die kommende Gesetzesdebatte zu ziehen sind. Wer im guten moralischen Mainstream die Ablehnung jeder Form der kommerziellen Suizidhilfe propagiert (wie auch Prof. Christiane Woopen, die sogar bloß organisierte Suizidhilfe verboten sehen will, siehe unten), muss sich dieser Gretchenfrage endlich konkret stellen.

2. Neues Bündnis von Verbänden gegen geplantes Suizidhilfe-Verbot

Es ist an der Zeit, sich angesichts der bevorstehenden Strafgesetzgebung hier deutlich zu äußern. Das haben am 12.3. mit einer Pressekonferenz humanistische und säkulare (Patienten- und Bürgerrechts-)Organisationen getan, die sich dazu unter Federführung von Ingrid Matthäus-Mayer (MdB a. D.) zu einem Bündnis zusammengeschlossen haben. Die Kernbotschaft ihrer 10 Punkte umfassenden Leitsätze ist an Einfachheit und Eindeutigkeit kaum zu überbieten. Sie lautet:

  • Die Beihilfe zur Selbsttötung (Suizidbeihilfe) ist in Deutschland straffrei (oder keine Straftat), wenn der Entschluss  zur Selbsttötung freiverantwortlich ist. Es besteht keine Notwendigkeit, an dieser geltenden Rechtslage etwas zu ändern.
  • Palliativmedizinische Fähigkeiten und hospizliche Betreuung müssen weiter gelernt und ausgebaut werden, damit sie allen Patienten zur Verfügung stehen, die diese benötigen…. Es gibt aber Patienten, für die palliative Leistungen und hospizliche Betreuung keine Optionen sind, weil diese entweder am  Krankheitsverlauf und den damit verbundenen Beeinträchtigungen nichts ändern können oder weil diese Angebote von den Patienten abgelehnt werden. …
  • Urteilsfähige Erwachsene sollten also in Zukunft ausreichende Unterstützung bei einem selbstbestimmten Lebensende erhalten. Voraussetzung muss immer sein, dass die Suizidenten selbst ihren bevorstehenden letzten Lebensweg in Kenntnis der Angebote von palliativer oder hospizlicher Versorgung als für sie unerträglich oder nicht lebenswert einstufen. …

 Die Initiative zur Formulierung der Leitsätze (und einer eigenen Internetseite www.mein-ende-gehoert-mir.de) ging vom Humanistischen Verband Deutschland (HVD), der Giordano-Bruno-Stiftung und der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) aus, auch die Humanistische Union schloss sich diesen 10 Leitsätzen an. Auf einer gemeinsam veranstalteten Pressekonferenz wurden diese vorgestellt inzwischen waren sie noch von drei weiteren Organisationen aus dem säkular-konfessionsfreien Spektrum mitunterzeichnet worden. Das humanistische Bündnis will damit ein Zeichen setzen, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht (v.a. aus kirchlichen, aber auch hospizlichen und anderen Kreisen) artikulierten Verbotsforderungen bzw. -bestrebungen folgt und die Politik dies zur Kenntnis zu nehmen hat.

Das Medienecho auf die gut besuchte Pressekonferenz war mit mehr gut 15 Meldungen und teils ausführlicher Berichterstattung für die Initiatoren sehr zufriedenstellend (hier Medienübersicht mit Bildergalerie und Link auf die Statements der fünf Vertreter/innen auf dem Podium). In der anschließenden Diskussion wurde aus dem Publikum heraus eine Anfang Februar in Berlin gegründete Arbeits­gemeinschaft Ärztliche Sterbe­hilfe (AÄS) vorgestellt. Quelle: http://hpd.de/node/18079

Es wurden von den Pressevertretern auch Nachfragen ans Podium gestellt. Die Berliner Zeitung wollte wissen, ob die Organisation SterbehilfeDeutschland deshalb nicht mit eingeladen sei, weil sie auch psychisch Kranken Suizidbeihilfe leiste. Die WELT fragte nach, wie es das Bündnis mit eigenen Gesetzesvorschlägen und dem Verbot kommerzieller Suizidhilfe halte. Hier wurden Unschärfen bei den Bündnisorganisationen erkennbar, die natürlich zu Detailfragen unterschiedliche Akzente setzen. Deutlich gemacht wurde jedoch, dass SuizidhilfeDeutschland e. V. keinesfalls illegal handele. Vielmehr könne auch bei Menschen mit psychischer Erkrankung oder einer beginnenden Alzheimer Erkrankung durchaus eine notwendige Urteils- und Willensfähigkeit vorliegen. Das Bündnis spräche allerdings nicht pro domo für eine Suizidhilfevereinigung es sei somit keine vertreten. Ingrid Matthäus-Maier, frühere stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD und Koordinatorin der gemeinschaftlichen Bündnisses, sieht dieses vielmehr als “Stimme der Mehrheit” und wies auf folgendes hin: Das kommerzielle Sterbehilfe-Unwesen, das Gröhe mit seinen Warnungen vor “Organisationen” beschwört, sei in der Realität nicht zu entdecken. Ein “gewisses Maß” an Organisation brauche es aber auch, um Sterbewillige angemessen unterstützen zu können. “Wir wollen über die bestehende Rechtslage informieren und der Verunsicherung bei Bürgern und Ärzten entgegenwirken”, sagt Matthäus-Maier. Und wir wollen klarstellen, dass der geplante neue Strafrechtsparagraf weder nötig noch mit der Verfassung vereinbar ist.” Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sterbehilfe-verbaende-stellen-sich-gegen-groehes-plaene-a-957770.html

 Im verlesenen Statement des Humanistischen Verbandes wurden zudem die strukturellen und prinzipiellen Beschränkungen der Palliativversorgung aufgelistet. Dann folgt dort die Aussage: Manche Menschen wollen mit gutem Recht die Dinge lieber selbst in der Hand haben und würden sich auch nicht scheuen, Suizidhelfer für eine gewünschte Leistung zu entlohnen. Wer will ihnen dies mit welchen strafrechtlichen Mitteln verwehren? Quelle: HVD-Statement in der Pressemappe mit den vier anderen Statements der Podiumsteilnehmer/innen.

Im ausführlichen Bericht von Matthias Kamann in der WELT liest sich das dann so:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article125740335/Zehn-Punkte-Papier-gegen-neues-Suizid-Strafgesetz.html

 

3. Möchten Sie Unterstützer/in werden?

Sie können dies, indem Sie sich eintragen, hier ideell tun: http://mein-ende-gehoert-mir.de/foerdern/

Für den Humanistischen Verband kommt deren Zentralstelle Patientenverfügung für die bisher anteiligen – und späteren – Kosten auf. Zur Zeit belaufen sie sich auf 1.350 Euro und es kommen weitere Kosten für zukünftige Aktivitäten (s.u.) hinzu.

Spender sind deshalb sehr herzlich willkommen, sich daran materiell zu beteiligen. Sie können dies unter der (im Patientenverfügung-newsletter unten stets angegebene) Spendenadresse tun:

https://www.patientenverfuegung.de/meine-spendemein-foerder-beitrag

Schreiben Sie bitte ins Freifeld den Zusatz: Für Mein Ende gehört mir. Sie finden dort auch die Kontoverbindung. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

Ausblick

Die nächste geplante Aktion ist eine Filmpremiere am 8. Mai, 19.30 Uhr im großen Kinosaal der Urania Berlin. Gezeigt wird die Suizidhilfe-Dokumentation Notausgang, die in fünf Ländern spielt. Aus der Schweiz hat der Humanistische Verband Dr. Erika Preisig zur anschließenden Diskussion eingeladen. Für die Allgemeinmedizinerin mit Hausarztpraxis steht bei ihren Patienten die palliative Begleitung mit fachgerechter Schmerz- und Beschwerdelinderung im Vordergrund. Aber sie hilft darüber hinaus verzweifelten Sterbewilligen auch aus Deutschland zum Suizid. Sie hat ein eigenartiges Stiftungsmodell entwickelt: Die Spenden und Vermächtnisse im Kontext ihrer Suizidbegleitungen sollen ihrer Organisation Lifecircle zugute kommen, die sich wiederum ausschließlich der Palliativversorgung widmet. Ein individueller Versuch, der natürlich auch wieder nicht unumstritten bleibt.

Sie erfahren an dieser Stelle demnächst mehr.

 

4. Was will denn nun eigentlich die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates?

Zur Suizidhilferegelung hat sich Prof. Dr. Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, der Bundestag und Bundesregierung berät, sich inzwischen so positioniert:

Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemühungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem, nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen, so Woopen. Dieser Arzt dürfe dafür von der Bundesärztekammer nicht gescholten oder gar nach Landesberufsrecht bestraft werden. Bisher untersagen einige Landesberufsordnungen Hilfe bei Selbsttötung. Auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery ist strikt dagegen. Die Ethikrat-Vorsitzende ergänzte: Wenn der Arzt auf der Grundlage einer lang dauernden und guten Kenntnis des Patienten zu dem Schluss kommt,  dass  er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, ihm ein Mittel für den Suizid zu Verfügung zu stellen, dann sollte dies als existenzieller Ausnahmefall akzeptiert werden. In diesen sehr  seltenen Fällen dürfe das Gesetz schweigen. Der Gesetzgeber  solle  sich darauf beschränken, bei Leichtfertigkeit und Missbrauch einzugreifen. Woopen wandte sich klar gegen Vereine, die Suizid wie eine normale Dienstleistung anbieten. Solche Vereine solle es in Deutschland nicht geben, forderte sie.  Quelle: http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-14-2014-ethikrat-vorsitzende-woopen-will-aerztlich-assistierten-suizid-in-ausnahmefaellen-straffrei-stellen_id_3730249.html

(Zu allem Überfluss titelt dazu n-tv: “Etikrat-Chefin will Sterbehilfe legalisieren” Quelle: n-tv – siehe zu diesem Problem Beginn des Patientenverfügung-newsetters)

Sicher ist zu begrüßen, dass Woopen damit den rigorosen Bundesärztekammerpräsidenten in die Schranken weist, siehe Presseerklärung der DGHS dazu: http://www.dghs.de/presse-erklaerung/article/gewissensfreiheit-fuer-aerzte-statt-verbotsgesetz.html

Doch bleiben viele Fragezeichen: Wie ist das Rätsel aufzulösen, wenn Woopen meint: Im Falle der Akzeptanz als existenzieller Ausnahmefall dürfe das Gesetz schweigen? Zur Zeit schweigt es ja bekanntlich! Was will Woopen also in Zukunft verboten wissen? Ihr Gesprächspartner aus der o.g. wdr-Talkrunde, der Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, kann bei der Anzahl der von ihm begleiteten Suizide offenbar nicht das geforderte Entlastungskriterium erfüllen: Bei lang dauernder Kenntnis des Patienten in existentiellem Ausnahmefall unter Gewissensnot zu stehen.

Will Woopen also mit einem Strafrechtsverbot auch die Aktivität von Arnold geahndet sehen, die ja nicht organisiert, sondern außerhalb eines Vereins oder einer Organisation stattfindet? Vereinigungen klar abzulehnen, die Suizid-Hilfe wie eine normale Dienstleistung anbieten ist Woopen unbenommen. Sie soll auch durchaus für diese ethische Position werben. Doch ähnlich wie die Kirchen sind ihr diese Signale in die Gesellschaft offenbar zu unwirksam. Denn sie vertritt – ähnlich wie die Kirchen – die Auffassung: Ein Verbot aller Formen organisierter Suizidbeihilfe ist ein richtiges Signal”. Dies geht aus dem Interview mit dem Deutschlandfunk vom Januar hervor:

Christiane Woopen: Aus meiner Sicht besteht gesetzlicher Regelungsbedarf bei allen Formen der organisierten Begleitung bei der Selbsttötung.

Frage: Das ist ein weiterer Begriff, der nicht nur das Erwerbsmäßige umfasst, sondern alle Formen von organisiert. Also auch Vereine?

Woopen: Ja. Vereine, Institutionen, die sich damit befassen, sind davon umfasst. Man muss einmal unterscheiden, ob damit eine Gewinnabsicht verbunden ist, oder keine Gewinnabsicht, und dann muss man aber noch – und da wird es wirklich schwierig – unterscheiden: Geht es um die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung oder um nicht ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung. Wenn jetzt eine ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung möglicherweise irgendwie mal berufsrechtlich erlaubt würde – das ist ja auch noch mal ein schwieriger Bereich -, dann müsste man zum Beispiel abgrenzen: Wäre das dann auch eine organisierte Form von Suizidbeihilfe. Also hier muss man genau hingucken. .

Frage: Welche Position nimmt der Ethikrat ein, oder nehmen Sie als Ärztin und Philosophin ein?

Woopen: Ich persönlich bin der Auffassung, dass ein Verbot aller Formen organisierter Suizidbeihilfe ein richtiges Signal ist …

Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/organisierte-sterbehilfe-verbot-waere-ein-richtiges-signal.691.de.html?dram:article_id=274364

 
Die hier vertretener Ethik besagt also: Immer genau hingucken, wobei alles sehr schwierig abzugrenzen und begrifflich zu unterscheiden ist. Woopen überzeugt durch ihre Fähigkeit, genau hinzuhören und sich den Bedürfnissen der Menschen zuzuwenden. Aber soll dieser vielschichtige Problematik dann wirklich mit Mitteln des Strafrechts beizukommen sein? Ja, meint die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, ein Verbot wäre das richtige Signal. Als ein Schlüsselerlebnis gilt ihr folgende Geschichte:

 Als junge Ärztin (Gynäkologin) erlebte sie, wie eine todkranken Krebspatientin eindringlich um Beihilfe zum Suizid bat. Christiane Woopen nahm sich viel Zeit und versuchte in intensiven Gesprächen, die Motive für den Todeswunsch zu ergründen. Das Ansinnen der Todkranken lehnte sie hingegen ab. Quelle: http://www1.wdr.de/fernsehen/kultur/west-art-talk/sendungen/woopen100.html