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Organspende

5. Nov 2007

Erlaubnis zur Entnahme nach eigenem Hirntod zur Verpflanzung eines noch intakten Organs in den Körper eines Anderen (des sogenannten Organempfängers). Dies ist nur auf der Intensivstation unter organerhaltenden Maßnahmen möglich, nachdem vorher für die Lebensrettung des Spenders – vergeblich – alles getan wurde. Organspende-Bereitschaft und Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt sein.