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Beitrag

Petition zur Entkriminalisierung bei Schmerzmedikation

6. Mrz 2011

Anlass: Palliativmediziner muss sich vor Staatsanwaltschaft verantworten

Wie Palliativmediziner kriminalisiert werden, wenn sie ihren sterbenden Patienten zu Hause hinreichend Schmerzmittel dalassen, musste Dr. Thomas Sitte erfahren:

Thomas Sitte ist ein Pionier unter den Palliativmedizinern. Er kämpft dafür, dass die Menschen endlich die Versorgung bekommen, die ihnen nach dem Gesetz schon seit vier Jahren zusteht und die es vielerorts immer noch nicht gibt. Dabei stand er ständig im Gespräch mit dem Bundesgesundheitsministerium. Einmal wollte er sich vergewissern, dass er und seine Kollegen das Opioid, das sie tagtäglich einsetzen, auch verwenden dürfen. Ein folgenreicher Dialog.Die Staatsanwaltschaft meldete sich, leitete ein Verfahren gegen ihn ein.

Thomas Sitte, Palliativmediziner: `Da war ich völlig schockiert. Das war, als ob mir es den Boden unter den Füßen wegzieht. Ich arbeite seit Jahren, die Patienten sind zufrieden, alle sind zufrieden, und plötzlich heißt es, ne, das was du immer schon machst, darfst du vielleicht gar nicht.´

Dr. Sitte soll gegen einen kleinen Passus im Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Er darf die Medikamente zwar verschreiben und dem Patienten geben, wenn er dabei ist. Nur bei ihm lassen darf er sie nicht. Noch nicht mal, wenn die Schmerzen unerträglich sind. Denn laut Gesetz dürfen nur die Apotheker diese Schmerzmittel aushändigen.

Quelle (mit Filmbeitrag): http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/0127/palliativ.php5

 

Petition an den Bundestag (bis 10. März noch zu zeichnen)

Dadurch ist eine Petition zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) an den Deutschen Bundestag ausgelöst und auf den Weg gebracht worden.

Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.

Quelle:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=d9ab3595cf214da1f101db09dba32568&action=petition;sa=details;petition=16123

Unterstützt wird die Initiative von einem breiten Bündnis von Patientenschutz- und Hospizorganisationen, u. a. von der Deutschen Hospizstiftung. Zur Zeit gibt es aber nur etwas 4.500 Unterstützer. Die Redaktion des Patientenverfügung-newsletter möchte darauf aufmerksam machen, dass die Zeichnungsfrist am 10. März 2011 ausläuft und unsere Abonnenten dazu aufrufen, diese mitzuzeichnen.

Eine Registrierung ist dazu erforderlich. Hier der direkte Link zum Registrierungsformular: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=register .

 

Hintergrund Apothekenprivileg

Auch die Apotheker-Vertreter haben festgestellt, dass Menschen in unserem Land immer häufiger immer stärkere Schmerzmittel benötigen Grund sei der demographische Wandel (Siehe: http://www.presse-service.de/data.cfm/static/785523.html )

Doch leider scheinen sie umso stärker an ihren gesetzlich verbürgten Privilegien zur Verschreibungsverordnung festzuhalten: Die peniblen Kontrolle bei Abgabe und Verbleib von Betäubungsmitteln soll allein ihnen  vorbehalten bleiben.

Die Apothekerkammer Nordrhein machte indessen deutlich, dass sich der Gesetzgeber etwas dabei gedacht habe, als er den Apothekern die Versorgung mit Betäubungsmitteln übertragen hat. Die Versorgung der Patienten mit starken Schmerzmitteln sei gesetzlich genau geregelt und müsse von den Apotheken penibel dokumentiert werden. Bei Betäubungsmitteln vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers. Auch bei geringsten Mengen eines Betäubungsmittels muss dessen Abgabe und Verbleib jederzeit überprüfbar sein, sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein.

Quelle: http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2011/01/27/hospizstiftung-fuer-mehr-aerztliche-freiheit/print.html

Doch kann es doch wohl nicht angehen, dass Ärzte ihrem schwerstkranken Patienten pro Besuch nur so viel Schmerzmittel aushändigen dürfenf, wie dieser  für den sofortigen Verbrauch benötigt. Wenn er schwere starke Schmerzen bekommt, müsste er auf das Eintreffen eines Palliativ- oder Notarztes zu Hause oder auch im Pflegeheim warten.

Zwar scheint das ja mögliche Einlösen eines Rezeptes in einer Apotheke vielen vielleicht nicht als ein so gravierendes Problem aber man denke nur an eine Situation am Wochenende oder außerhalb der Tageszeit, wenn ein viele Stunden langes Erdulden von Schmerzen droht, bevor die Medikamente endlich besorgt werden konnten.

Es wäre sinnvoll, einen Vorrat für zumindest 24 Stunden legal aushändigen dürfte.

Deshalb nehmen Sie sich bitte die Zeit, um die Petition zu zeichnen wie gesagt, ist das spätestens noch bis zum Ende der Woche möglich.