So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Richtigstellung einer Personenverwechselung

29. Mai 2015

Bedauern

Leider hat es in unserem letzten Patientenverfügung-newsletter absolutes Suizidhilfeverbot und Aufruf zur Gegenwehr” vom 22. Mai eine Personenverwechselung gegeben.

Der dort genannte Autor des Beitrags in der WELT ist nicht (wie WELT online ursprünglich ohne Angabe eines Namens schrieb – was jetzt dort geändert wurde) der gegenwärtige Professor für Christliche Sozialwissenschaften im Fachbereich Katholische Theologie an der Universität Osnabrück, sondern der frühere (bis 2011) Lehrstuhlinhaber, nämlich Prof. Dr. Manfred Spieker.

Wir bitten den jetzigen Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. theol. Andreas Lienkamp um Entschuldigung, dass wir stattdessen versehentlich seinen Namen als Autor des WELT-Artikels genannt hatten. Wir haben ihm auch persönlich unser Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht.

Hintergrund

Laut vorliegendem Zeitplan will der Bundestag Anfang Juli über Gesetzentwürfe der einzelnen Abgeordneten-Gruppen diskutieren im Herbst soll (oder könnte) schon eine Entscheidung fallen. Die absehbar größte Gruppe mit Politiker/innen aus Union, SPD, Grünen und Linken will eine sogenannte geschäftsmäßig oder organisierte Suizidhilfe unter Strafe stellen. Der Autor Prof. emer. Manfred Spieker hatte einen radikaleres Verbotsgesetz befürwortet, welches Ende Mai von zwei CDU-Abgeordneten vorgelegt wurde. Danach soll jede Form von Beihilfe zur Selbsttötung (auch von Angehörigen und Ärzten eines freiwillensfähigen Schwerstkranken in einem extremen Einzelfall) in Zukunft mit Gefängnis von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Diese Regelung entspricht der von Österreich.

In der WELT, Printausgabe vom 22.5. geht  Prof. emerit. Manfred Spieker in seinem Gastbeitrag von der Prämise aus:

“Es ist eine Illusion, durch Suizid die Autonomie des Lebens erhalten zu können. Selbstbestimmt sterben heißt, den Tod erdulden lernen”. Er kommt dann zu dem Schluss: Die Regelung des österreichischen Strafgesetzbuches, die die Beihilfe zum Suizid mit der aktiven Sterbehilfe gleichsetzt und verbietet, ist juristisch die einzig logische und moralisch einzig richtige Lösung.