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Sterbe-Drama und Anklage nach Vorlage christlicher PV

10. Jan 2010

Die Christliche Patientenverfügung kann in einer noch nicht völlig hoffnungslosen Situation kontraproduktiv sein. Dies zeigt ein Prozess in Kölln gegen den Schwiegersohn einer 83jährigen Schwerstkranken, deren Intensivbeatmung er eigenmächtig abstellte.

Wie die EKD mitteilt, soll die christliche Patientenverfügung überarbeitet werden. Nichtsdestotrotz wird sie in einer Kampagne der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) aktuell empfohlen.

Wir bitten, diesen Patientenverfügung-newsletter weiterzuverbreiten. Wenn Sie Interessenten kennen (diese bitte vorher darüber informieren!), können Sie deren email-Adresse hier eintragen. Danke für Ihre Mithilfe.

 

Anklage nach Sterben einer Seniorin mit christlicher Patientenverfügung

Aus Köllner Rundschau vom 6.1.2010:

“Nach dem Tod einer 83-jährigen Frau hat die Kölner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 43-jährigen Schwiegersohn erhoben. Der Vorwurf lautet: Versuchte Tötung auf Verlangen.

Köln – Am 21. Januar muss sich der Mann vor dem Landgericht verantworten. Dem 43-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht ein Strafmaß von einem Monat bis zu drei Jahren und vier Monaten Haft vor.

Bei dem Drama, das sich Anfang Juli 2009 im St. Franziskus-Hospital in Ehrenfeld zugetragen hat, geht es um eine schwer kranke 83-Jährige und eine umstrittene Patientenverfügung. Die chronisch lungenkranke Patientin war mit Verdacht auf eine Lungenentzündung in das Krankenhaus gebracht worden. Als sich ihr Zustand verschlechterte, sei sie auf die Intensivstation verlegt worden, berichtete das Krankenhaus am Tag nach dem Vorfall. Als der Schwiegersohn und dessen Sohn im Hospital eintrafen, habe der Stationsarzt mit ihnen über die geringen Lebenschancen gesprochen. Allerdings sei dabei auch klar zum Ausdruck gekommen, dass die Situation nicht ganz hoffnungslos sei, hieß es. Trotzdem hätten die Angehörigen mit Hinweis auf die Patientenverfügung den Abbruch der Maßnahmen auf der Intensivstation gefordert. Dies lehnten die Verantwortlichen der Klinik ab.

Kurze Zeit später eskalierte die Situation. Der Schwiegersohn soll laut Anklage medizinische Geräte abgeschaltet haben; die Frau starb. …

Hintergründe zur Anklage – AOK empfielt weiter christliche Patientenverfügung

Von Patientenverfügung-newsletter vom 10.1.2010:

Wie bereits berichtet, ergaben die Recherchen der Patientenverfügung-newsletter Redaktion: Es handelte sich um eine Christliche Patientenverfügung. Diese enthält zum Behandlungsverzicht nur die folgende Kernaussage:

” An mir sollen keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden, wenn nach bestem ärztlichen Wissen und Gewissen festgestellt wird, dass jede lebenserhaltende Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung ist und mein Sterben nur verlängern würde.

Die in der Klinik hinzugezogene Ethikkommission wertete sehr gewissenhaft – die eingetretene Situation “klar” als (noch) nicht als eindeutige Sterbeverlängerung. Die vorgelegte christliche  Patientenverfügung würde also (noch) nicht greifen. Die Angehörigen der 83-jährigen hingegen waren völlig überzeugt, dass die chronisch Schwerkranke bereits keinerlei Intensivtherapie mit welchen Hoffnungsaussichten auch immer mehr wollte. Es ist anzunehmen, dass sie Recht haben. Sonst hätte das Gericht wohl kaum auf Tötung “auf Verlangen erkennen können. (Abgesehen einmal davon, dass die Qualifizierung eines Behandlungsabbruchs auf Wunsch der Betroffenen schwerlich ein Tötungsdelikt darstellt.)

Ein Gutachten bescheinigt nun, dass das Abschalten der Geräte nicht todesursächlich war. Deswegen, so Landgerichtssprecher Dirk Eßer, habe die Staatsanwaltschaft eine versuchte Tötung und keine vollendete Tötung angeklagt. Was bedeutet das? Die Patientin wäre also auch unter Beibehaltung der künstlichen Beatmung gestorben? Sie war also doch eine Sterbende?

Sollte es sich also so verhalten haben, wäre das Vorzeigen der christlichen Patientenverfügung kontraproduktiv gewesen, da sie einen besonders strikten Lebensschutz vorsieht.

Unabhängig von diesem Fall hat die evangelische Kirche angekündigt, dass die christliche Patientenverfügung nun überarbeitet werden soll. Es soll dabei um eine Anpassung an die neue Gesetzeslage zur Patientenverfügung gehen.

Irreführung der AOK- die Gesundheitskasse

Im März soll das neue Formular Christliche Patientenverfügung voraussichtlich fertig sein, heißt es aus dem Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover. Ärgerlich und bedenklich ist allerdings, dass die Christliche Patientenverfügung im Internet weiterhin ohne einen solchen Hinweis angeboten wird – und von der AOK  gar als einziger Vordruck empfohlen wird.

Aktuell von der AOK-Krankenkasse im Internet (sowie auch gezielt an ihre Mitglieder):

http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/patientenverfuegung-10555.php

Die Einseitigkeit dieser Information ist besonders gravierend, als der gleichzeitige Bestellhinweis auf die Broschüre des BMJ ins Leere geht: Diese ist z. Z. gar nicht erhältlich. Andere Krankenkassen bieten zumindest in diesem Bereich einen besseren und weltanschaulich neutralen Service für ihre Mitglieder.

Ein vorangegangener Hinweis der Zentralstelle Patientenverfügung an die AOK wurde von dieser ignoriert.


Quellen:

www.rundschau-online.de/html/artikel/1262692398133.shtml

 

www.bild.de/BILD/news/2009/07/03/patienten-verfuegung/schwiegersohn-stellt-geraete-ab.html

www.patientenverfuegung.de/newsletter/2009-07-06/fall-von-selbstjustiz-warnung-vor-christlicher-patientenverfuegung

 

www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=12038