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Streit um Patientenverfügung: Wachkoma-Patientin darf sterben

20. Dez 2018

In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Aussagekraft und Auslegung ihrer Patientenverfügung hat das BGH nun entschieden: die Patientin darf sterben. Dies bestätigt einmal mehr: eine Patientenverfügung ohne eine persönliche, qualifizierte Beratung kann Sie unter Umständen in falscher Sicherheit wiegen.

Wie detailliert muss eine Patientenverfügung sein, damit die eigenen Wünsche berücksichtigt werden, fragt der „Spiegel“. Persönliche Hinweise zu eigenen Wertvorstellung und religiösen Fragen geben wichtige Hinweise und  Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, setzt weiterhin darauf, dass in einer Patientenverfügung klar beschrieben sein muss, bei welcher Krankheit welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.

Der stetige Fortschritt in medizinischen Behandlungsmethoden führt die Forderung von Herrn Brysch jedoch ad absurdum. Ein Leitfaden aus biografischen Angaben und eine Beschreibung von (noch) akzeptabler Lebensqualität, wie es die Optimale Patientenverfügung vorsieht und die Standard-Patientenverfügung auf einem Zusatzblatt ermöglicht, bietet wertvolle Hinweise für schwerwiegende Entscheidungen. Die Rückmeldungen aus 25jähriger Beratungspraxis bestätigen: unsere Patientenverfügungen (inklusive der notwendigen Vollmachten) sind verständlich, in wichtigen Entscheidungssituationen unmittelbar anwendbar und berücksichtigen stets den individuellen Willen und die eigenen Wünsche.

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