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Suizidhilfe-Bewegung entwickelt sich weltweite Meldungen

30. Jan 2010

Deutschland:

Bestrafung von Suizidhilfe prinzipiell  mit hiesigem Recht nicht vereinbar

Die Bekanntgabe des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch in der Bild-Zeigung, er mache weiter und habe erneut in zwei Fällen Suizidhilfe geleistet, hat erwartungsgemäß für Zündstoff gesorgt. (In den vergangenen Jahren hatte der Jurist eine bundesweite öffentliche Debatte über aktive Sterbehilfe entfacht, weil er mehrere Menschen bei der Selbsttötung begleitet hatte.)

Kusch, dem das Verwaltungsgericht Hamburg letztes Jahr weitere Suizidbeihilfe untersagt hatte, verfolgt  mit seinem neuen Verein SterbehilfeDeutschland e.V.” jetzt ein anderes Konzept. In der Vereinssatzung heißt es zu den vorgesehenen Aktivitäten:

Bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung setzt sich der Verein für einen begleiteten Suizid ein. Er unterstützt seine Mitglieder in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende.”

Juristischen Fallstricken will Kusch diesmal dadurch entgehen, dass Sterbehilfe nur (oder zumindest vorrangig) an Vereinsmitglieder kostenlos, damit keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Der Jahresbeitrag soll 100 Euro betragen.

Früher verlangte Kusch für die Suizid-Hilfe 6500 Euro plus 1500 Euro für einen Psychiater, der den Sterbewilligen begutachtete. Heute ist Kusch klar geworden: Diese Honorarforderung war ein Fehler, Munition für die Gegner meines Projekts.

Sein Vorbild ist somit nicht mehr die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas des Ludwig Minelli (die ebenfalls exakt 8.000 Euro Honorar berechnet), sondern sei die Schweizer EXIT mit über 50.000 Mitgliedern. Kusch erklärte: Unsere Hilfe orientiert sich an den Sorgfaltskritierien, die sich in der Schweiz bewährt haben”.

Allerdings stehend diese ausgelöst eben durch umstrittene Aktivitäten von Dignitas in der Schweiz gerade auf dem Prüfstand. Es sind staatlicherseits mögliche Verschärfungen angekündigt, unter denen auch EXIT zu leiden hätte. Vor allem aber bleibt unklar, wie Kusch in Deutschland bei nicht-schweizerischem Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht – legal an Medikamente für einen tödlichen Cocktail kommen will – was der Jurist demzufolge auch offen lässt.

Kusch selbst will als Vereinsvorsitzender in der Organisation tätig sein. Alles andere machen ehrenamtliche Mitarbeiter. Vier Regionalbeauftragte in Berlin, Köln, Frankfurt und Stuttgart, Sterbebegleiter und Ärzte, die die erforderlichen Medikamente verschreiben. Der Ex-Senator zu BILD: Alle werden anonym bleiben, insbesondere die Ärzte, weil denen die Approbation entzogen werden könnte.

 

SPD-Justizminister fordert Werbeverbot 

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Bamberger (SPD) hat inzwischen ein Werbeverbot für kommerzielle Sterbehilfe gefordert. Kranke und depressive Menschen, die in Not sind, dürfen nicht durch perfide Werbung dazu gebracht werden, sich umzubringen, sagte Bamberger der Frankfurter Rundschau (Freitagausgabe).

Bambergers Vorschlag sieht vor, Organisationen, die öffentlich den Freitod anpreisen, bis zu zwei Jahre Gefängnis oder einer Geldstrafe anzudrohen. Strafbar machten sich demnach alle, die anstößige Werbeslogans verbreiten, öffentlich über Wege in den Freitod informieren oder mit Aufrufen zur Selbsttötung Geld verdienen wollen. Die SPD-Justizminister der Länder diskutieren derzeit, ob sie den Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.

Laut Bamberger gibt es aber keine Möglichkeit, jemanden zu bestrafen, der grundsätzlich bereit ist, anderen beim Selbstmord zu helfen. Das sei nicht mit dem hiesigen Rechtssystem vereinbar.

Denn da in Deutschland niemand für den Versuch bestraft werde, sich selbst das Leben zu nehmen, sei es auch nicht strafbar, wenn ihm ein anderer dabei hilft. Wenn es im Einzelfall nicht strafbar ist, wie kann der Staat den bestrafen, der das drei- oder viermal macht stellte Bamberger klar.

Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2243884_Keine-Werbung-fuer-Sterbehilfe.html

 


 

Petition an den Bundestag für Sterbe- und Suizidhilfe (auch bei chronisch psychischem Leiden) 

Verantwortlich zeichnet eine Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender Menschen (von der man bisher nichts hörte), namentlich eine Frau Sylvia Walter.

Siehe: http://www.fair-news.de/news/Sterbehilfe+im+Falle+leidender+Menschen/45263.html

 


 

Berliner Lesung mit Dr. Matthias Kamann

Aus seinem Buch: Todeskämpfe am 16.2.2010, 19 Uhr, kostenfrei. Anmeldung beim Veranstalter:

http://www.ottoberg.de/anmeldung/todeskaempfe-2010-02.html

Buchbesprechung von Gita Neumann und aus einem Buchkapitel Leseprobe hier




USA:

Mit Montana Suizidhilfe jetzt in 3 Bundesstaaten zulässig

Im Bundesstaat Montana hat jetzt der oberste Gerichtshof Beihilfe zur Selbsttötung für legal erklärt. In den Gesetzen des Bundesstaates gebe es nichts, das einen Patienten daran hindern könnte, medizinische Hilfe beim Suizid in Anspruch zu nehmen. Damit ist Montana nach Oregon und Washington der 3. Bundesstaat, in dem Suizidhilfe zumindest prinzipiell zulässig ist. Oregon hatte seiner Zeit eine spezielle Regelung erlassen, die als vorbildlich gilt und auch von Washington weitgehend übernommen worden ist.

Siehe: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=39506&src=suche&p=Montana

Und Beitrag in Infodatenbank von www.patientenverfuegung.de über Oregon und Washington hier

 


 

Schweiz:

EXIT lehnt Gesetzesvorschlag zur Suizidhilfe ab

 


 

England:

Mutter leistete “Sterbehilfe aus Mitleid” – lebenslängliche Haft

Zu einer unangemessen erscheinenden Höchststrafe (lebenslang wegen Mord) wurde in England eine Mutter verurteilt, die eigenen Angaben zufolge aus Mitleid bzw. aus Liebe tötete.

Sie verabreichte dazu ihrem Sohn Tom eine Überdosis Heroin. Er war nach einem Unfall hirngeschädigt, aber nicht im Koma, d.h. hatte noch Bewußstseinsanteile. Eine Patientenverfügung oder sonstige Anhaltspunkte für seinen mutmaßlichen Willen lagen nicht vor. Die Mutter gab an, die Tötung (im deutschen Recht wäre es wohl Totschlag gewesen) wäre menschlicher, als der sonst vorstellbare (und im englischen Recht unter Umständen auch ohne Willenserklärung legale) Abbruch der künstlichen Ernährung – der sich dahin gezogen hätte.

Quellen: kurier.at/nachrichten/1971317.php

aerzteblatt.de/Neuer_Fall_von_Sterbehilfe_in_Grossbritannien.htm