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Suizidhilfe bleibt vorerst straffrei für alle

17. Jan 2013

Für Ende Januar 2013 war sang- und klanglos die Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit gewerblicher Suizidhilfe geplant ein Koalitionskompromiss, der bereits im Kabinett Merkel verabschiedet war. Dieser ist nun (zumindest vorerst) gescheitert und der Termin geplatzt. Denn der Entwurf aus dem Hause der Justizministerin  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht den Unionspolitikern nicht weit genug. Sie fordern im Einklang mit den Kirchen, dass bereits organisierte Suizidhilfe, auch wenn dafür kein Geld genommen wird, in Zukunft strafbar werden soll.

Was bedeutet das?

Entgegen weitverbreiteter Irrmeinung ist die Suizidhilfe bei einem freiwilligen Patienten oder Sterbewilligen strafrechtlich bisher nicht verboten. Und zwar für niemanden, natürlich auch nicht für Ärzte und Ärztinnen, Mitarbeiter/innen von Organisationen oder sonstige Personen.

Und so wird es nun erst einmal bleiben.

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article112800979/Verbot-der-Sterbehilfe-scheitert-an-uneiniger-Union.html

siehe auch: http://www.diesseits.de/perspektiven/saekulare-gesellschaft/1358290800/gesetz-gegen-sterbehilfe-verbot-liegt-vorlaeufig-eis

Der  Humanistische Verband Deutschlands hatte kurz vor Weihnachten allen 620 Bundestagsabgeordneten den Sammelband Suizidhilfe als Herausforderung Arztethos und Strafbarkeitsmythos geschickt. Das wurde ermöglicht durch zahlreiche Kleinbeträge (auch von Förderern dieses Patientenverfügung-newsletters), vor allem jedoch durch eine zweckgebundene 5stellige Spende an die  Humanistische Akademie Berlin. Diese konnte daraufhin eine Neuauflage vornehmen denn der erst im Oktober 2012 erschienene Sammelband war schon so gut wie vergriffen ( noch sind einige Exemplare hier zu bestellen )  

Ziel der Versandaktion an die Bundestagsabgeordneten war, diese über die wirklichen Verhältnisse im Bereich der Suizidhilfe aufzuklären. Auch darüber sollte informiert werden, dass es sich bei der vermeintlichen Strafbarkeit um einen Mythos handelt und dass zumindest die fünf im Buch vertretenen Ärzte die Suizidhilfe als durchaus vereinbar mit ihrem Ethos und Berufsbild ansehen. In einem Begleitschreiben an jeden Abgeordneten wurde darauf hingewiesen, dass  stattdessen die kommerzielle Sterbehilfe, gegen die der Gesetzentwurf sich zu richten vorgibt, in Deutschland überhaupt nicht existiert. Immerhin dieser Fakt hat sich inzwischen im Parlament herumgesprochen, wenngleich verschiedene Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. 

Einig werden sich Kritiker verschiedenster Couleur, denen ein legitimiertes Gesetzgebungsverfahren am Herzen liegt, wohl in einem Punkt sein: Das bisherige Verfahren ohne jede parlamentarische oder gar öffentlichen Debatte war eine Farce oder gar eine Schande für die Demokratie. Im Bundestag hatte es bereits Ende November eine erste Lesung über das vorliegende Gesetz aus dem Bundesjustizministerium (ohne Gegenentwurf!) gegeben. Allerdings fand diese Lesung, auf Mitternacht (!) angesetzt, rein virtuell statt: Nicht nur, dass es im Parlament gar keine Aussprache gab, sondern auch die Reden wurden nicht vorgelesen, sondern lediglich zu Protokoll gegeben.

Der anschließenden – gesetzlich vorgeschriebenen –  Expertenanhörung erging es kaum besser. Eingeladen waren weder Vertreter von praktisch tätigen gemeinnützigen Organisationen noch von den Kirchen. Zudem fehlten den fast ausschließlich juristischen Experten, die vortrugen, streckenweise die Adressaten. Denn die Abgeordneten des zuständigen  Rechtsausschusses hatten parallel einer Parlamentsdebatte und Schlussabstimmung über das neue Gesetz zur Jungenbeschneidung beizuwohnen.

Insofern kann der Beginn einer wirklichen Debatte und auch Kontroverse nur begrüßt werden. Ein sehr restriktiver Gegenentwurf liegt jetzt vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung  Hubert Hüppe (CDU) vor. Seine Verbotsvorschläge sind allerdings so weitgehend, dass selbst die  Deutsche Hospizstiftung sie für verfassungsrechtlich bedenklich hält – denn immerhin soll die Suizidhilfe als solche  ja straffrei bleiben wie bisher. Dazu heißt es. Hüppe schieße “über das Ziel hinaus”.

Hüppe könnte allerdings die Strategie verfolgen, der FDP damit eine neue Kompromissvariante zum Verbot “organisierter” Suizidhilfe abzuringen. (Alle Oppositions-Parteien halten sich übrigens bisher völlig zurück.) Nach dem Bruch der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung hätte nun die FDP aber auch die Chance, einen eigenen liberalen Gesetzentwurf einzubringen – denn an diesem mangelt es bisher eklatant. Auch dazu können die Bundestagsabgeordnete ganz am Ende des Sammelbandes Suizidhilfe als Herausforderung bereits einen ausgearbeiteter Vorschlag finden (siehe im Internet veröffentlicht unter: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2012-6-30/alternativvorschlag-des-humanistischen-verbandes-zur-suizidhilfe-regelung

Der  Humanistische Verband Deutschland (HVD) hatte ihn basierend auf dem sog. Alternativentwurfs des Deutschen Juristentages 2006 – bereits im Mai vorigen Jahres an das Bundesjustizministerium geschickt. Zumindest Zeit und Anlass genug wäre ja nun, sich auch damit noch einmal zu beschäftigen.