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Beitrag

Suizidhilfebestrafung jetzt wahrscheinlich Humanistisches Bündnis macht dagegen mobil

18. Okt 2014

INHALT:

1. Humanistisches Bündnis: Gegenmaßnahmen gegen Zumutungen der Politik

2. Politik: Fünf Positionen zeichnen sich ab große Mehrheit für Verbotsvorhaben

Bisher spricht sich nur eine einzige Stimme im Parlament im Namen der großen Mehrheit der Bevölkerung für die weitere straffreie Möglichkeit von Suizidhilfe sowohl durch Ärzte als auch Mitarbeiter/innen von Vereinen aus. Es ist die emanzipatorische von Renate Künast (Grüne). Alle anderen, die sich bisher mit Vorschlägen zu Wort gemeldet haben, meinen die Bürger/innen vor sich selbst bzw. potentiell organisierten” Suizidhelfern schützen zu müssen. Dabei gehört zur neuerlichen Verwirrung (gezielten Desinformation?), dass eine Parlamentariergruppe angeblich eine Liberalisierung der Suizidhilfe anstrebt, eine gleichzeitige Neukriminalisierung aber zumindest mittragen würde. Das gilt für die Gruppe um Carola Reimann (SPD), Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD): Ihrem vorige Woche vorgelegten Papier zufolge so die frohe Botschaft an die Bevölkerungsmehrheit soll endlich” unter strengen Ausnahmebedingungen ärztliche Suizidhilfe erlaubt sein (was bisher strafrechtlich seit eh und je schon der Fall ist!). Verschwiegen wurde: Mit dieser neuen ausdrücklichen” Erlaubnis soll durchaus auch einher gehen, dafür irgendetwas anderes zukünftig zu verbieten: So neigt auch diese Gruppe dazu, dass Menschen, die in irgendeiner Form organisierte” Hilfe anbieten oder auch andere Personen in Zukunft bestraft werden sollen (was bisher eben nicht der Fall ist!). Damit würden Reimann / Hintze u. a. ihre Mehrheitsfähigkeit im Parlament deutlich verbessern wenngleich sich ihre Regelungsvorschläge zunächst auf eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) konzentrieren. Erst als es auf Nachbohren eines Journalisten der WELT gar nicht mehr anders geht, läßt Hintze die Katze aus dem Sack:

>> Den wichtigsten Satz sprach Peter Hintze (CDU) erst auf Nachfrage aus. “Wir halten ein Verbot der organisierten Sterbehilfe für richtig”, sagte der Bundestagsvizepräsident am Donnerstag in der Bundespressekonferenz. Damit war auf einen Schlag klar: Man kann davon ausgehen, dass der Bundestag 2015 einen neuen Straftatbestand schaffen wird. Alles spricht dafür, dass eine große Mehrheit der Parlamentarier es in einer Abstimmung ohne Fraktionszwang verbieten wird, dass Sterbehilfevereine oder Einzelpersonen wie etwa Ärzte regelmäßig Beihilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung eines Menschen leisten.
Bisher war das Verbot nicht so wahrscheinlich … << Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article133364654/Verbot-von-organisierter-Sterbehilfe-rueckt-naeher.html

Der persönlichen Willkür (Gewissensfreiheit”) der Abgeordneten sind dabei parteiübergreifend keine Grenzen gesetzt, wie sie in einem zukünftigen Gesetz eine Zulässigkeit von einer Rechtswidrigkeit voneinander abgegrenzt haben möchten. Zur Zeit zeichnen sich vier Ansätze von verschiedenen Abgeordnetengruppen ab was wem in Zukunft erlaubt sein soll, wird jeweils viermal unterschiedlich gesehen (s.u.). Allen gemeinsam ist allerdings ein auch jeweils mehr oder weniger strikt verfolgte Ziel, nämlich der Organisation SterbehilfeDeutschland e. V. um Roger Kusch das Handwerk legen zu wollen. Dafür sprechen sich auch scheinbar liberalere Positionen aus, die für ärztliche Suizidhilfe eintreten und somit die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen zur ärztlich privilegierten Aufgabe in strengen medizinethischen Grenzen – umwidmen wollen.

1. Das humanistische Bündnis: Aufklärung und Gegenmaßnahmen gegen Zumutungen der Politik

Gegen neue Verbote aller Art ist vor gut einer Woche das Bündnis für Selbstbestimmung am Lebensende Mein Ende gehört mir” mit zahlreichen Aktivitäten an die Öffentlichkeit getreten gemeinsam und in Einzelaktionen der Verbände. Dem Bündnis, im Frühjahr ins Leben gerufen, gehören sieben humanistisch-freigeistig orientierte Organisationen an: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Humanistischer Verband Deutschlands (HVD), Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und weitere.

Aktionen des Humanistischen Bündnisses im Überblick:

Konferenz des Bündnisses am 11.10. in Berlin

Unter dem Titel Mein Ende gehört mir! Fragen und Antworten zur Sterbehilfe” fand in Berlin eine Konferenz mit Juristen, Medizinern und Ethikern gegen ein Verbot der Suizidbeihilfe statt. Die Referenten setzten sich mit den in der politischen Debatte erkennbaren Absichten zur Einschränkung der bisher nicht strafbaren Suizidbeihilfe auseinander.
Der Medizinethiker PD Dr. Meinolfus Strätling wies in seinem Einführungsreferat auf den Suizid als ein kulturübergreifendes Basisphänomen menschlicher Gesellschaften hin. Wo Suizidbeihilfe erlaubt sei, gebe es weder signifikante Hinweise für Missbrauch noch für einen gesellschaftlichen Dammbruch. Es fehlt somit jede Begründung, die für ein neues Verbot ja unabdingbar nötig wäre.
Der Vortrag von Prof. Dr. Robert Roßbruch (Fachanwalt für Betreuungsrecht) stach aus der Debatte heraus. Von ihm kam ein Gesetzes-Vorschlag, den ärztlich assistierten Suizid im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu regeln (im Wortlaut siehe Links unten offenbar ähnlich, wie von der Parlamentariergruppe um Reimann, Hintze und Lauterbach eine Woche später vorgestellt). Als Vorteil für den zur Suizidhilfe unter Sorgfaltskriterien bereiten Arzt wird herausgestellt, dass er bundeseinheitlich keine standesrechtlichen Sanktionen mehr zu befurchten hätte. Denn was uber ein Bundesgesetz (BGB) erlaubt ist, könne durch landesrechtlich normiertes Standesrecht nicht verboten sein.
Mehr: humanismus.de/erfolgreicher-kongress-buendnisses-gegen-verbot-suizidbeihilfe und hpd.de/artikel/10286

 

Broschüre des HVD mit seinen Positionen und Vorschlägen

Mit ähnlicher Zielsetzung setzt der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) mit seiner zeitgleich erschienenen Broschüre Am Ende des Weges noch andere Akzente. Vorgestellt werden humanistische Positionen und Argumente zur Debatte um den assistierten Suizid”. Die Schrift enthält konkrete Vorschläge aufgrund von praxisbezogenen Erfahrungen, Differenzierungen zwischen verschiedenen Gruppen von Suizidwilligen und medizinethischen Argumenten. Vorgeschlagen werden:

  • Zulassung des zum Suizid am besten geeigneten Mittels Natriumpentobarbital ausschließlich für die fachgerechte ärztliche Suizidhilfe nach Sorgfaltskriterien auf Bitten von Schwerstkranken
  • Klarstellung der bestehenden Straffreiheit auch bei allen anderen Formen der Hilfe zum Suizid bei freiwillensfähigen Volljährigen und bei Nicht-Hinderung desselben
  • Etablierung einer qualifizierten, ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung durch gemeinnützige Organisationen.

Mehr: humanismus.de/aktuelles/suizide-verhueten-statt-beihilfe-verbieten
Rezension: hpd.de/artikel/10249

 

Kampagne der DGHS und der gbs mit Plakataktion

Prominente fordern Recht auf letzte Hilfe:
BERLIN. In der Debatte über die Suizidhilfe haben sich die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) für ein “Recht auf letzte Hilfe” ausgesprochen. Sie stellten am 10. Oktober eine gleichnamige Plakat-Kampagne vor, die auch vom Liedermacher Konstantin Wecker und den Schauspielern Eva Mattes und Michael Lesch unterstützt wird – sowie dem früheren mdr-Intendanten Udo Reiter, der sich genau an diesem Tag das Leben nahm.

hpd.de/artikel/10225,    dghs.de/presse/kampagne.html#c1025

rhein-zeitung.de/nachrichten/Prominente-fordern-Recht-auf-letzte-Hilfe-_

tagesspiegel.de/politik/deutsche-gesellschaft-fuer-humanes-sterben-mein-ende-gehoert-mir

stern.de/gesundheit/deutsche-gesellschaft-fuer-humanes-sterben-wirbt-mit-udo-reiter

 

Vorstellung des gleichnamigen Buches Letzte Hilfe” von U. Chr. Arnold:

Im Rahmen der Kampagne von DGHS und gbs wurde sämtlichen Bundestagsabgeordneten das Buch des Arztes und Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold zugesandt. Bedauerlicherweise haben nur die wenigsten Politiker Kenntnis von den realen Nöten schwerstleidender Patienten”, sagte Arnold dazu auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Rezensionen:
Aus der WELT:
>> …. Zwar ist dessen Buch insofern lesenswert, als Arnold weit mehr als hundert Menschen beim Suizid geholfen hat und überzeugend darlegt, dass er keineswegs als quacksalbernder Todesbringer umherzieht, sondern sich sorgfältig auf zumal schwer kranke Menschen mit kaum abzuweisenden Todeswünschen konzentriert. … Doch so verdienstvoll es ist, Einblicke in die oft pauschal verdammte Praxis eines Sterbehelfers zu gewähren Arnold befruchtet die Diskussion weniger, als er könnte. Zum einen, weil er aus seiner Praxis keine Schlussfolgerungen für eine Regulierung der Suizidbeihilfe ableitet. … Braucht, wer so oft bei der vorzeitigen Lebensbeendigung hilft, nicht eine kritische Supervision und behördliche Kontrolle? Sollen nur Ärzte die Assistenz leisten dürfen oder auch medizinische Laien in Vereinen? Dazu schweigt Arnold. Zum andern schmeißt er viel in einen Topf. … << mehr: welt.de/print/die_welt/literatur

Weitere Rezension aus diesseits: diesseits.de/uwe-christian-arnold-letzte-hilfe

 

Hintergrund:

>> Unterschiedliche Strategien und Orientierungen innerhalb der humanistischen Szene werden sichtbar – einig sind sich aber alle in der strikten Ablehnung eines Verbots der organisierten Sterbehilfe und des Kriminalisierungsvorhabens seitens der Religiös-Konservativen. ….<< Das gemeinsame Ziel soll dabei nicht allein über Kritik an geplanten Verbotsnormen, sondern auch über positive Gegenvorschläge erreicht werden, siehe hpd.de/artikel/10269

 

2. Die Politik: Fünf Positionen zeichnen sich ab – große Mehrheit für Verbotsvorhaben

Als einziger Redakteur bringt es Matthias Kamann von der WELT die Situation auf den Punkt und stellt fest, dass Begründungen für ein Sterbehilfeverbot fehlen:

>> … Demnächst, so meinen viele, werde womöglich etwas erlaubt, was jetzt verboten sei. Es ist aber umgekehrt: Eine Verschärfung steht ins Haus. Im Bundestag zeichnet sich eine große Mehrheit für den Plan ab, die bisher straffreie Beihilfe bei der freiverantwortlichen Selbsttötung mit Gefängnis zu bestrafen, wenn sie organisiert (“geschäftsmäßig”) geleistet wird. Betroffen wären die derzeit erlaubten Sterbehilfe-Vereine sowie Ärzte oder andere Einzelpersonen, die öfters tödlich wirkende Medikamente für Menschen beschaffen, welche sich damit selbst töten.

Wer aber einen Straftatbestand schaffen will, ist begründungspflichtig. Er hat nachzuweisen, dass sich die vorhandenen Missstände in Sterbehilfevereinen nicht anders abstellen lassen. Vor allem hat er nachzuweisen, dass von Angeboten der Suizid-Assistenz ein realer Druck auf Alte und Kranke ausgeht, ihr Leben als unwert zu empfinden und sich zu töten. Gezeigt werden müsste im Übrigen, warum die einmalige Tat einer Suizid-Beihilfe etwa im Familienkreis straflos bleiben soll (was alle Gruppen im Sinn haben), aber bei organisierter Wiederholung ins Gefängnis führt…. <<
welt.de/debatte/kommentare/Es-fehlen-Begruendungen-fuer-ein-Sterbehilfe-Verbot

Wer sind außer der o. g. Gruppe um Reimann/ Hintze/ Lauterbach die anderen drei Gruppierungen im Parlament, die sich sogar explizit für ein neues Strafrechtliches Verbot aussprechen?
Da sind zunächst die Initiatoren der Neuregelung um Hermann Gröhe und Volker Kauder (beide CDU), welche die strikteste Kriminalisierung fordern. Von Bestrafung ausgenommen werden sollen nur begleitende Angehörige, die sich etwa in derselben Wohnung befinden. Eine Gruppe um Eva Högl und Kerstin Griese (beide SPD) will ebenfalls professionelle Suizidhilfe verbieten, dabei allerdings Ärzten einen individuellen Freiraum” erhalten (diesen wollen gerade umgekehrt Reimann u.a. rigoros einschränken, in dem sie Ärzten nur noch unter Einhaltung strikter Voraussetzungen Suizidhilfe erlauben wollen). Bei den Grünen wiederum neigen Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe der Auffassung von Högl/ Griese zu, wollen den individuellen Freiraum aber nicht nur für Ärzte, sondern auch für nahestehende Personen außerhalb des Angehörigenkreises, wie aus Pflege, Betreuung und anderen nicht-ärztlichen (Heil-)Berufen. Kriterium der Straffreiheit (auch für Ärzte!) soll nach diesen beiden Grünen-Politiker/innen eine langjährige” (!) Vertrauensbeziehung sein.

Alle geben sich dabei gleichermaßen als “moderat” und “sachgerecht” aus. Es werden sich – um überhaupt eine Erfolgsaussicht zu haben – noch Gruppen zusammenschließen und außerdem wird um jeden einzelnen Abgeordneten zu kämpfen sein.

Einzig die Grünenabgeordnete Renate Künast tanzt – insofern mit einer fünften Position – aus der Reihe. Ihr zufolge gilt: Gemeinnützige Sterbehilfevereine muss es geben und sie sollten auch in Deutschland erlaubt sein”, ihre Zulassung soll über Mindeststandards etwa im Bereich umfassender Beratung klar geregelt werden. Künast stellte klar: Die Frage ist doch: Sind Verwandte prinzipiell vertrauenswürdiger als Mitarbeiter von Vereinen? Und was ist mit den Menschen, die privat niemanden haben, den sie um Hilfe bitten können?”Die Künast-Postition einer abzulehnenden Neuregelung im Strafrecht könnten sich allenfalls durch die Hintertür durchsetzen: Wenn sich andere nicht auf einen mehrheitsfähigen Gesetzsvorschlag einigen könnten.

Quellen:

derwesten.de/politik/wer-darf-beim-sterben-helfen-ein-ueberblick-der-debatte

taz.de/Gruene-im-Bundestag-zu-Sterbehilfe