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Suizidhilfeverbot als Polit-Projekt konservativer Christen

12. Jan 2014

I N H A L T: 

1. Union will umfassendes Verbot der Suizidhilfe durchsetzen parteienübergreifende Einigung in Sicht?

2. Interview mit einer Insiderin Warum es (bisher) keinen organisierten Widerstand von Bürger/innen gibt

3. Kostenfreie interdisziplinäre Fortbildung: Hilfspflichten nach Suizid?

4. In eigener Sache: Dank an unsere Förderer

 

1. Union-Vorstoß zum Verbot keineswegs nur der “kommerziellen” Suizidhilfe

Man möchte meinen, dass Hermann Gröhe (CDU) als neuer Bundesgesundheitsminister sich um Wichtigeres zu kümmern habe: Um Verbesserung der Pflege, die lang geplante Krankenhausreform und eine gute Versorgung von dementiell Erkrankten woran allerdings schon seine Vorgänger gescheitert sind. Doch kaum im Amt, prescht Gröhe – bis 2009 Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und seit 1997 Mitglied der Synode des EKD mit einem christliche-sozialen Anliegen vor: Er will die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung in Zukunft bestraft sehen.

Mit geschäftsmäßig gemeint ist dabei keineswegs nur eine gewinnorientierte, sondern ebenso eine unentgeltliche Leistung. Wer also in diesem Bereich auch als gemeinnützige Organisation oder als Arzt ab und zu mit Suizidhilfe beschäftigt ist, soll sich in Zukunft strafbar machen.

Die Union nimmt Abschied von der Selbstbestimmung und schließt sich der Verbotsideologie religiöser Lebensschützer an. So ist es folgerichtig, wenn jetzt der neue CDU-Generalsekretär Peter Tauber nachlegt und sich für ein striktes Verbot jeglicher Sterbehilfe ausspricht. Zudem fordert Tauber, auch das Leid (auch der betroffenen Frauen und ihrer Partner!) durch die Praxis der massenhaften Abtreibungen wieder zum Thema zu machen. Quelle: www.focus.de/politik

Und was sagt der doch eigentlich zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)? Er gibt sich windelweich und will sich heraushalten: Einen Entwurf aus seinem Hause würde es nicht geben, Sterbehilfe soll seiner Meinung nach parteiübergreifend geregelt werden. Gegen soviel verordneten Konsens möchten sich allerdings die Grünen verwahren.Quelle: www.rp-online.de/politik

Ideologisches Lebensschutz-Projekt der Konservativen

Anders als die aktive Tötung auf Verlangen ist jede Form von Suizidbeihilfe in Deutschland schon seit eh und je straflos. Dies wurde bisher tabuisiert, wird aber inzwischen in der Öffentlichkeit zunehmend richtig dargestellt. Hat denn diese Straflosigkeit in Deutschland zu einer normalen Dienstleistung geführt – oder gar zu einem verbreiteten Phänomen? Wurden oder werden Schwerkranke von ihren Verwandten gedrängt, sich endlich selbst zu töten? Nein, dies ist nicht der Fall und wird auch von niemanden behauptet wohl aber, dass es ja in einer unabsehbaren Zukunft einmal so sein könnte. Dem will der Gesetzgeber nun strikt entgegentreten. Doch zunächst sieht es danach aus, dass Politik mit Strafdrohungen auf die weitverbreitete Angst vor einer schlechten Praxis der Pflegebedürftigkeit reagiert.

Man wird Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der TAZ, darin zustimmen können, wenn er schreibt:

>> Der Kampf gegen gewerbsmäßige oder geschäftsmäßige Suizidhilfe ist vor allem ein ideologisches Projekt der Konservativen. Sie versuchen, den Kirchen ihre Hoheit über das Lebensende zurückzugeben. Der Mensch soll nicht selbstbestimmt sterben, sondern duldsam auf sein Ende warten, egal wie dreckig es ihm geht. Wenn die Konservativen den Kampf um die Suizidhilfe gewinnen, könnten sie bald weitere Ziele ausgeben. So ist es bisher unbestritten, dass ein Kranker das Ende der ärztlichen Behandlung bestimmen kann selbst wenn das Abschalten von Apparaten zu seinem Tod führt. Doch auch hier könnte argumentiert werden, dass Kranke vor dem Druck der Angehörigen geschützt werden müssen, indem man ihnen die Entscheidung über das Therapie-Ende aus der Hand nimmt. Schon deshalb darf den falschen Argumenten bei der Suizidhilfe nicht nachgegeben werden. << Quelle: http://www.taz.de/!130526/

Versündigung als politische Kategorie

Hermann Gröhe hatte ausgeführt, dass der, wer die Selbsttötung propagiere und geradezu verkläre, sich an der Wertschätzung menschlichen Lebens versündigen würde. Darauf geht die Giordano Bruno Stiftung (GBS) in einer (religions)kritischen Stellungnahme ein: Gröhe habe das Wort “Versündigung” in diesem Zusammenhang nicht zufällig gewählt, meinte der GBS-Sprecher Michael Schmidt-Salomon: “In dieser Aussage kommt die christliche Überzeugung zum Ausdruck, dass das Individuum nicht selbst über sein Leben verfügen dürfe, da es von Gott geschenkt sei.

Quelle: http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung

 

Humanistischer Verband Deutschlands: Politik gegen die Menschenwürde

Unterstützt wird der Vorstoß der Union von einer Allianz aus Bundesärztekammer (Frank Montgomery), Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Alois Glück) und Vertretern von Lebens- und Patientenschutz-Organisationen, die eine klare Suizidhilfe-Regelung verlangen.

Dagegen übte der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Kritik an Gröhes Vorstoß. Dessen Forderung nach einem Suizidhilfe-Verbot sei eine “Politik gegen die Menschenwürde”. Die überwiegende Mehrheit der Menschen lehne auch in Fragen der letzten Lebensphase eine Bevormundung ab. Diese Stimme der Kritik erwähnen:

Rheinische Post, Südwestpresse, Oberbayerisches Volksblatt

 

2. Interview: Gibt es keine Vertretung von Bürger/innen, die um ihre Entmündigung fürchten?

Ist das nicht ein bisschen wenig an Protest? Warum bleiben die Stimmen anderer Organisationen, welche die Suizidhilfe ebenfalls bejahen oder sogar praktizieren, weitgehend ungehört? Darüber sprach der Patientenverfügung-newsletter mit Gita Neumann, Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung und Beauftragte des HVD für Humanes Sterben.

Frage: Warum bricht nicht ein Sturm der Empörung gegen das geplante Gesetz los?

Antwort Neumann: Der findet ja statt, allerdings nur in Internet- oder Leserforen wie z. B. dem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Da findet sich kein Beitrag, in dem Gröhe und sein kirchlich geprägter Vorstoß nicht mit Häme und Wut überzogen wird. So lauten dort die Überschriften der Beiträge etwa: Unverschämtheit, Bock zum Gärtner, ein Niemand, Partei-Apparatschik, wie die Jungfrau zum Kind, Anmaßung, Wichtigtuerei, Arroganter Pinsel, zum Teufel mit den Kirchen, Mutwillen, Regulierungswut usw, usw. Ein FAZ-Leser fragt nicht unberechtigt, ob dann auch Literatur über Selbsttötung bald verboten sei.

Frage: Kann denn ein weitestgehendes Verbot der Beihilfe zum Suizid gegen so massiven Bürgerwillen kommen?

Antwort Neumann: Wenngleich die Gesetzesformulierung juristisch heikel werden wird, ist diese Gefahr sehr real. Auch bei der Patientenverfügungsregelung 2009 hat die Unionsfraktion so gut wie einstimmig votiert es gab aus ihren Reihen nur eine einzige Stimme (einer Nürnberger Abgeordneten) für den liberalen Entwurf. Dabei verfügt die Unionsfraktion ja heute fast über die absolute Mehrheit. Und Widerstand ist bis dato weder bei der SPD noch bei Linken und Grünen zu sehen. Die Linke hat sogar stolz auf die parlamentarische Anerkennung hingewiesen, von der Union endlich einmal zu einem überfraktionellen Vorgehen mit eingeladen zu werden.

Frage: Aber was ist mit einer außerparlamentarischen Opposition?

Antwort Neumann: Die eben wäre dringend nötig. Fakt ist jedoch: Es gibt in Deutschland keine einzige Spezial-Organisation etwa zum Humanen Sterben oder Pro Sterbe- und Suizidhilfe, die sich an die Spitze der Bürger/innen stellen könnte, die für ihre Mündigkeit eintreten. Es gibt keine wahrnehmbare Bewegung, eben nur die Stimmen von Einzelnen, teils Prominenten, wie zuletzt des ehemaligen mdr-Intendanten Udo Reiter und wieder von Fritz J. Raddatz. Diese sind auch durchaus in ihrer persönlichen Radikalität überzeugend haben aber keine gesellschaftliche Orientierung und von der Sachlage nur sehr begrenzte Ahnung. 

Frage: Ist das nicht etwas sehr überheblich formuliert?

Antwort Neumann: Wie schön wäre es, wenn Sachverstand hinzukäme, welche Regelung unter der Vielzahl der international möglichen überhaupt für Deutschland in Frage kommt, welche auch ethisch wünschenswert und politisch machbar wäre. Doch nehmen wir das Beispiel Udo Reiter: Er hat in der Süddeutschen Zeitung  einen besonders weitgehenden Ansatz vertreten: Jeder, auch der psychisch kranke oder nur lebensüberdrüssige Sterbewillige soll sich durch den Hinweis, er müsse sich sonst vor einen Zug werfen, von einem Arzt tödlich wirkende Medikamente verschreiben lassen warum nicht auf Krankenkassenkosten wie bei der Abtreibung, fragt Reiter. Und Fritz J. Raddatz klagt in der WELT immer wieder das Recht auf Selbstötung ein, welches in Deutschland doch unstrittig vorhanden ist und wo bei uns doch auch die Beihilfe zum Suizid zumindest bisher gar kein Straftatbestand ist. Gut, es handelt sich auch um Provokation. Aus meiner Sicht sähe eine aufgeklärte und reflektierte, dabei gar nicht weniger radikale Position aber etwas anders aus.

Frage: Wer hat denn Ihrer Auffassung nach den nötigen medizinrechtlichen und -ethischen Sachverstand?

Antwort Neumann: Z. B. hat sich schon seit Jahrzehnten der Deutsche Juristentag sehr fortschrittlich und wirklichkeitsgerecht zur Sterbe-und Suizidhilfe positioniert sowie auch einige medizin-ethische Fachgremien, in denen durchaus christliche Vertreter/innen mitgewirkt haben. Wir haben als Humanistischer Verband etliche dieser vernünftigen Ideen aufgegriffen und schon vor zwei Jahren einen alternativen Entwurf zur Regelung der Suizidhilfe im Strafrecht vorgelegt, auch dem BMJ bisher aber eigentlich ohne Resonanz.

Frage: Das könnte sich ja ändern. Oder?

Antwort Neumann: Das mag wohl sein, denn es geht ja jetzt in der politischen Debatte um Strafrechts-Entwürfe.

Frage: Welche Rolle soll denn der Humanistische Verband in der zukünftigen Debatte spielen? Ist er nicht zu einseitig kirchenkritisch orientiert?

Antwort Neumann: Es könnte ihm eine besondere Bedeutung zuwachsen. Obwohl wir als Konfessionsfreien-Organisation eigentlich eine ganze Reihe von anderen Aufgaben in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Kindertagesstätten, humanistischer Unterricht an Schulen, Jugend-, Behinderten- und Altenarbeit zu schultern haben da gibt es mit der kirchlichen Arbeit viel Gemeinsamkeit und Partnerschaft. Uns scheint nun eine besondere Rolle deshalb zuzufallen, weil die bisherigen bzw. auch neuen Spezialorganisationen im Bereich selbstbestimmte Sterbehilfe und Humanes Sterben versagen.

Frage: Das hört sich ja auch schon wieder recht anmaßend an. Können Sie das erläutern oder belegen?

Antwort Neumann: Nehmen wir deren aktuelle Überschriften bzw. Srellungnahmen zum neuen Verbotsvorstoß: Bei der einzigen in Deutschland praktisch tätigen Suizidhilfe-Organisation von Roger Kusch liest man als recht einsilbigen Kommentar zum Bild des CDU-Generalsekretärs Tauber etwas von kleinem Intellekt in der großen Koalition und von blindem Fanatismus, der die Homosexuellen-Verfolgung in Russland allmählich übersteigern würde. Müssen diese Sterbehelfer wirklich mit solchen Verbalattacken auftrumpfen? Das zeigt, dass sie selbst sich jedenfalls sich in der Mitte der Gesellschaft nicht akzeptiert und angekommen fühlen.

Frage: Was ist aber mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die doch sehr moderat und sozial verträglich erscheint?

Antwort Neumann: Was viele immer noch nicht erfasst haben: Die DGHS ist von einer Suizidhilfe-Organisation zu einer reinen Patientenschutz-Organisation mutiert und hat auch entsprechende Veränderungen in ihrer Satzung und Namensergänzung vorgenommen. Wer sie statt Patientenschutz- weiterhin Sterbehilfe-Organisation nennt, muss sogar mit Gegenmaßnahmen der DGHS rechnen. Herausragend sind zwar ihre Auslobungen und Veranstaltungen wie die mit dem diesjährigen DGHS-Preisträger Hans Küng. Ganz anders, nämlich miserabel, bewerte ich deren Pressearbeit, wie jetzt wieder die DGHS-Presseerklärung “Verbote kratzen nur an der Oberfläche” zur jüngsten Sterbehilfediskussion.

Sie titeln nichtssagend und dem Ernst der Lage völlig unangemessen: Verbote kratzen nur an der Oberfläche. Was soll das? Sie betonen, auch gegen die gewerbsmäßige Sterbehilfe zu sein und stattdessen für den Ausbau von Hospizen und Palliativmedizin. Das mag ja noch angehen. Aber die Kernforderung in der DGHS-Presseerklärung lautet: Eine strikte Regelung – was soll hier wohl strikt heißen? Sie fordern dazu die klare Bestimmung von Sorgfaltskriterien für ärztliches Handeln – durch die Bundesregierung. Was natürlich mit Verlaub Schwachsinn ist. Hingegen bleibt völlig offen, welche der durchaus sehr unterschiedlichen Regelung in anderen Ländern denn für Deutschland am geeignetsten erscheint. Dazu heißt es in der Presseerklärung: Die Haltung der DGHS entspreche der von Fritz J. Raddatz und Udo Reiter (siehe oben). Dann wird noch erwähnt, ein Vorbild sei das der Benelux-Staaten.

Frage: Was stört Sie denn daran, haben Sie ein anderes Vorbild?

Antwort Neumann: Was mich an der DGHS stört? Dieser unsägliche Eiertanz mal hü mal hott in diese oder jene Richtung, also keine Orientierung bietend. Wäre es nicht so eine böse Unterstellung könnte man fast annehmen, diese Nicht-Positionierung der DGHS sei eine gezielt populiostische öffentliche Verunsicherung. 

Natürlich kann man von mir aus gern das Benelux-Modell als Vorbild nennen – wenn man sich folgerichtig auch für die Zulassung der Tötung auf Verlangen in Deutschland ausspricht. Das hat bisher übrigens einzig die Menschenrechtsorganiation Humanistische Union getan, nicht aber die DGHS oder eine andere Organisation. Wenn wir gemeinsam – d. h. die sich gegen das drohende Suizidhilfe-Verbot engagieren etwas bewirken wollen, müssen wir an einem Strang ziehen. Und das kann meiner Überzeugung nach nur in Richtung des Schweizer Modells gehen. Dieses ist weitgehend liberal, stellt ein wirksames Mittel (Natriumpentobarbital) in der Suizidhilfe zur Verfügung, schließt aber die Tötung durch Ärzte aus und verurteilt eine Suizidhilfe aus Eigennutz oder Gewinnsucht ohne weitere Reglementierungen oder Formulierung strikter Sorgfaltskriterien. Wir sollten uns jedenfalls nicht strikt nur auf die ärztliche Suizidhilfe für schwerleidende Sterbende beschränken, die dem Tod schon sehr nah sind.

Frage: Letzte Frage: Gibt es denn Hoffnung für ein gemeinsames Vorgehen wer soll denn die Federführung bei einer solchen außerparlamentarischen Opposition übernehmen?

Antwort Neumann: Wir werden uns im Humanistischen Verband noch in diesem Monat mit Ingrid Matthäus-Mayer treffen. Sie wäre aus meiner Sicht für eine koordinierende Aufgabe prädestiniert. Zum einen weil sie selbst Mitglied in gleich mehreren einschlägigen Organisationen ist, nämlich GBS, DGHS, HVD. Matthäus-Mayer ist nicht zuletzt ein politisches Gewicht: 1982 von der FDP zur SPD gewechselt, bis 1999 finanzpolitische Sprecherin sowie eine der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, insgesamt über 20 Jahre lang Bundestagsabgeordnete. Sie hat sich auch bei der Humanistischen Union engagiert und war maßgeblich an der Formulierung des FDP-Kirchenpapiers Freie Kirche im Freien Staat beteiligt gewesen. Dieses problematisierte in den 70er Jahren das in Deutschland etablierte Staat-Kirchen-Verhältnis und sah u. a. die Aufhebung der bestehenden Konkordate vor.

Frage: Zusatzfrage: Wäre das ein Vor- oder Nachteil für eine Integrationsfigur?

Antwort Neumann: Wohl eher ein Vorteil obwohl viele Befürworter der Suizidhilfe sich ja heute auch in den Kreisen christlicher Ethiker und Mediziner/innen befinden. Die trauen sich dann aber nicht oder scheuen innerlich zurück, öffentlich gegen Kirchenpositionen aufzutreten. Erst recht argumentieren sie nicht gegen die zunehmende Vernetzung zwischen Politik und Religion. Genau dies ist im vorliegende Fall aber notwendig und da kann man nicht auf transreligiösen Kuschel-Konsens setzen so schön der auch ist.

 

3. Interdisziplinäre Fortbildung: Wie weit reicht die Hilfspflicht beim Suizidenten mit und ohne Patientenverfügung?

Wann: Mittwoch, 22. Januar 2014, 16.00 (s.t.) – 18.30 Uhr

Wo: Zentrum für Ethik in der Medizin (ZEM) am AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, Konferenzzentrum (Haus F), Aula, Wilhelm-Epstein-Strasse 4, 60431 Frankfurt/ am Main

Kostenfrei, jedoch Anmeldung erforderlich: http://medizinethik-frankfurt.de/programm.htm

Aktuelle medizinische, ethische und rechtliche Fragen 30 Jahre nach der letzten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema im Fall Wittig aus dem Jahr 1984

Mitwirkende u.a.; 
Prof. Dr. jur.
Ruth Rissing-van Saan, Ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Direktor des Kriminologischen Seminars, Universität Bonn
Prof. Dr. med. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit, Klinikum Ingolstadt,
PD Dr. med. Christoph Fehr, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, Frankfurt/M.
Dr. med. Rolf Teßmann, Chefarzt der Abteilung für Anästhesie. Intensivmedizin und Schmerztherapie, Unfallklinik Frankfurt/M. sowie Sana Klinikum Offenbach
Die Veranstaltung ist als ärztliche Fortbildungsveranstaltung von der Landesärztekammer Hessen anerkannt. Die vollständige Teilnahme wird mit 3 Punkten zertifiziert.

Aus dem Progtamm: >>Seit dem Jahr 2009 ist eine Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Betreuer müssen sich an schriftliche Willensäußerung des Patienten halten, wenn diese hinreichend bestimmt und einschlägig sind. Eine besondere Situation ist von dieser Regelung jedoch nicht ausdrücklich erfasst und kann in der Praxis schwierige Fragen aufwerfen: Was ist, wenn es sich um einen Suizidenten handelt, der noch lebend gefunden wurde und der in der Patientenverfügung alle Behandlungen ablehnt?

Wie verhält es sich bei einem wohlüberlegten Suizid? Gibt es überhaupt freie Suizide? Die letzte Entscheidung, die in Deutschland höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof (BGH) zu diesem Themenbereich getroffen wurde, war das Urteil zum Fall Wittig aus dem Jahre 1984. Aus diesem Anlass betrachten wir jetzt – 30 Jahre später – die damalige Entscheidung und fragen, wie sich die Rechtslage heute darstellt und ob der Bundesgerichtshof heute noch genauso wie damals entscheiden würde…. <<

Kontakt: Dr. theol. Kurt W. Schmidt,  e-mail: ZEMmarkus@aol.com

Das Zentrum für Ethik in der Medizin ist eine Einrichtung des Diakonischen Werkes für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes.


4. In eigener Sache: Herzlichen Dank an unsere Förderer

Wir wünschen allen unseren Leser/innen ein gutes Neues Jahr. Bedanken möchten wir uns bei den Spendern des vergangenen Jahres, besonders bei denen, die sich als regelmäßige Förderer haben registrieren lassen. Letzteren (nur deren Namen und Adressen halten wir vor) möchten wir als kleine Anerkennung einen wichtigen Beitrag zur o. g. Fortbildung kostenfrei zusenden. Es handelt sich um einen Aufsatz von Klaus Kutzer, Bundesrichter a. D., aus der Zeitschrift für Rechtspolitik, den er uns unlängst zusandte: Zur Rechtmäßigkeit des Sterbenlassens bei einem freiverantwortlichen Suizid.

Kutzer läßt keinen Zweifel, dass es dann auch keine lebensrettende Hilfspflicht bei Auffinden eines Suizidenten (mehr) gibt. Ein Unterschied zwischen “Normalpatient” und “Suizidpatient” bestehe bei der Wirksamkeit einer Patientenverfügung nicht (hoffentlich wird das auch in der o.g. ärztlichen Fortbildung deutlich!)  Kutzer erläutert die Entwicklung der starfrechtliche  Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beteiligung an einer Selbsttötung seit 1984.

Sein kurze Beitrag stammt schon aus dem Jahr 2012 und dürfte den meisten nur schwer zugänglich sein, da er nicht im Internet zu finden ist. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an mail@patientenverfuegung.de mit Ihrem Namen und dem Zusatz: Ich bin Förderer, bitte um den Kutzer-Beitrag. Übrigens können Sie dazu im Laufe der nächsten Woche gern noch regelmäßiger Förderer unserer Aufklärungsarbeit werden. Tragen Sie den Zusatz dann einfach gleich hier in das freie Feld ein:

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