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Umgang mit PV-Regelung und Strafrecht im Neuen Jahr

3. Jan 2010

Wir wünschen Ihnen, liebe Abonnenten unseres Patientenverfügung-newsletter, ein gutes und humanes Neues Jahr 2010!

Wir hoffen, dass Sie uns treu und wir unserer selbstgewählten Aufgabe gerecht bleiben, Sie nicht einseitig, aber auch nicht völlig unparteiisch auf dem Laufenden zu halten. Unser Rück- und Ausblick gilt dem Umgang mit Patientenverfügungen seit dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Regelung am 1. 9. 2009.

Wir verfolgen die erhofften Tendenzen zur humaneren Gestaltung des Lebensendes (auch, aber keineswegs nur im Rahmen von Hospiz- und Palliativversorgung)

  • durch einen verbesserten Kommunikationsprozess miteinander
  • durch Dokumentation des verbindlichen Patientenwillens
  • durch die Begründung ärztlicher Indikation
  • durch strafrechtliche Klärung von Sterbehilfeformen

Sind bereits neue Entwicklungen zu beobachten? Welche Erkenntnisse liegen aus der juristischen Praxis und der Notfallmedizin vor? Diesen Fragen ging eine Fortbildungsveranstaltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) im November 09 nach. Der Titel lautete:

Patientenwille im Spannungsfeld: Zwischen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung.

Sie richtete sich hauptsächlich an Pflegekräfte und stieß auf enormes Interesse bei außergewöhnlich hoher Teilnehmerinnenzahl. Wie die Veranstaltung zeigte, ist die strafrechtliche Perspektive – bei aller Übereinstimmung in Grundfragen mit der medizinethischen zumindest nicht deckungsgleich.

Die sehr lebendige Diskussion anhand von Fallbeispielen sowie die beiden Vorträge von RA Rehmsmeier und Dr. med. de Ridder können wir Ihnen jetzt hier als Videomitschnitt zur Verfügung stellen. Wir danken Frank Spade (Mitarbeiter der Zentralstelle Patientenverfügung des HVD) für die Mitschnitte und die aufwändige Bearbeitung.

http://www.patientenverfuegung.de/fachvortraege und Diskussion vom 19.11.2009-patientenwillen

 

Ausblicke 2010 Fachwelt erwartet Grundsatzurteil

Im Frühjahr 2010 soll es eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung mit RA Rehmsmeier geben, die sich vorwiegend an Ärzte, Klinikmanager u. ä. richtet. Fragen des konkreten Prozesses zur Ermittlung und Befolgung des Patientenwillens werden ebenso behandelt wie Fragen der Haftung und des immer noch nicht eindeutig geklärten Sterbehilfe-Strafrechts.

Strafrechtliches Grundsatzurteil zu erwarten

Mit Spannung zu erwarten ist in Deutschland ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Patientenverfügung am 1. September 2009 wird der 2. Strafsenat des BGH voraussichtlich im Februar 2010 über die Revision von Rechtsanwalt Wolfgang Putz gegen ein Urteil des Schwurgerichts Fulda zu entscheiden haben. Dieser Fall bietet laut Putz dem 2. Strafsenat die Gelegenheit, nicht nur bisherige Fragen der strafrechtlichen Erlaubtheit und Grenzen von passiver Sterbehilfe zu klären, sondern auch zur gesamten Rechtslage nach dem neuen Patientenverfügungsgesetz Stellung zu nehmen.

 

Rückblick: Das Landgericht Fulda hatte am 30. April 2009 den Münchner Medizinrechtler und Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtsanwalt Wolfgang Putz zu neun Monaten Haft auf Bewährung wegen aktiver Sterbehilfe verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision wurde nun in einer 40seitigen Begründungsschrift von dem Revisionsspezialisten am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Gunter Widmaier begründet. Danach stellte das Handeln von Rechtsanwalt Wolfgang Putz die zwingend gebotene Abwehr des rechtswidrigen Handelns eines Pflegeheimes dar. Dieses Pflegeheim wollte eine nicht mehr indizierte und der Patientenverfügung widersprechende ärztliche Behandlung eigenmächtig wieder aufnehmen und so das friedliche Versterben der Patienten verhindern…

Mehr siehe Quelle:

http://www.putz-medizinrecht.de/start.php?seite=pressemitteilungen.html