So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Unheilbar Kranken ist der Gnadentod zu gewähren

14. Jul 2013

INHALT:

1.) NS-Euthanasie   diesjähriger Humanismus-Preis des HVD geht an gedenkort -T4

2,) Bundesjustizministerium gibt Änderungen in seiner Broschüre Patientenverfügung bekannt   warum Erneuerung der Textbausteine überfällig ist

 

1.) NS-Euthanasie ein verharmlosender und verdrängender Begriff aus der unmittelbaren Nachkriegszeit

Kulturstaatsminister Neumann legte am Dienstag den Grundstein: Vor der Berliner Philharmonie entsteht ein Gedenkort für eines der grauenvollsten Kapitel der NS-Diktatur, die heimtückische Tötung von ca. 200.000 Behinderten und Kranken. Diese wird seit der Nachkriegsaufarbeitung beschönigend und verharmlosend NS-Euthanasie (altgriechisch für: Schöner Tod, heute auch für Sterbehilfe) genannt. 

Im Oktober 1939 hatte Adolf Hitler in einem vertraulichen Befehl angeordnet, dass “die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern” seien, “dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann”. Nicht die Nazis, sondern ausschließlich diese namentlich bestimmten Ärzte ermordeten zunächst zentral gesteuert über die Kommandozentrale in der Tiergartenstr. 4 mehr als 70.000 Menschen, weil sie als “lebensunwertes Leben” galten. Jetzt soll dort, wo einst die Repräsentanz dieser aufgrund der Adresse auch “T4” genannten Aktion stand, das neue Mahnmal stehen.

Am 24. August 1941 wies Hitler an, die “Aktion T4” offiziell zu beenden. Doch der Mord an Kranken und Behinderten, darunter auch vielen Kindern, lief nahtlos weiter. Nun freilich dezentral in Dutzenden Heilanstalten. Betroffen in den Augen der Nazis und williger Ärzte waren “rassisch Minderwertige”, “Erbkranke”, “Ballastexistenzen”. Quelle: http://www.welt.de/geschichte/article117773754/Unheilbar-Kranken-ist-der-Gnadentod-zu-gewaehren.html


Diesjähriger Humanismus-Preis geht an gedenkort -T4 

Bereits im Mai diesen Jahres gab der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg und die Humanismus Stiftung Berlin bekannt: Sie vergeben ihren nach Ossip-Flechtheim genannten humanistischen Toleranz- und Menschenrechtspreis in diesem Jahr an den gedenkort-T4, ein Projekt, das sich mit Vergangenheitsbewältigung und Erinnerungspolitik beschäftigt. Quelle: http://www.hvd-bb.de/node/1187

HVD weist Zusammenhang mit Hilfe zum freiverantwortlichen Suizid zurück

Allerdings hat der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) in Stellungnahmen zum freiverantwortlichen und ggf. ärztlich assistierten Suizid einen Zusammenhang zu diesen abscheulichen Morden stets strikt zurückgewiesen. Wie auch andere Organisationen aus dem humanistischen Spektrum fordert der HVD vielmehr, dass die Suizidhilfe gemäß ärztllchem Ethos bzw. aus uneigennützigen Motiven im Strafrecht als ausdrücklich nicht rechtswidrig normiert wird ebenso wie die Nicht-Hinderung eines freiverantwortlichen Suizids. Insbesondere der vorvorige Humanismuspreisträger Dr. Michael de Ridder spricht sich dafür aus und betont den besonderen Wert der Patienenselbstbestimmung und ärztlichen Verantwortung bei der Sterbehilfe http://www.hvd-bb.de/node/745  Das sehen naturgemäß nicht alle so.

Kapitalismusgegner Baader sieht alte Gefahr im neuen Gewand

Die TAZ widmet einen sehr ausführlichen Beitrag dem Wirken und Mahnen des Medizinhistoriker Gerhard Baader, ehemals Prof. am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin. Baader, selbst Nazi-Opfer, war 1952 nach eigenen Angaben vorübergehend in Israel in einem Kibbuz. In einem linken, um zu lernen, wie man den Sozialismus richtig aufbaut. Dies sieht er heute mit selbstironischen Abstand. Nicht aber seinen politischen Aufbruch in den 1967/68 Jahren, der von ihm auf das Feld der Medizin und systemkritischen “Gesundheitbewegung” üertragen wurden: Man kann ruhig sagen, seit 1980 bin ich in dem gesamten kritisch-medizinischen Diskurs drin. Vom ersten bis zum letzten Tag, erklärt Baader in der TAZ. 

Baader hat sich laut TAZ vom 6. 7. 2013 mit der Geschichte der Medizin im NS-Staat sehr ausführlich befasst. Er leitet daraus eine gegenwärtige Gefahr ab, die er in der Debatte um Autonomie und Sterbehilfe sieht und schlägt den Bogen zur Gegenwart wie folgt:

Und jetzt komme ich zum Thema Sterbehilfe. Es ist besonders wichtig, denn wir haben eine Gesellschaft, die erstens älter wird und zweitens durch ein spezielles Krankheitsbild bedroht wird aus welchen Gründen auch immer , das ist die Demenz mit dem Extremfall Alzheimer. Da hat ein gewaltiger Umschlag stattgefunden bei der Bevorzugung privater oder privatrechtlicher Initiativen vor öffentlichen Initiativen. Und auch die großen Wohlfahrtsverbände haben sich sehr verändert seit den 60er Jahren sogar die Arbeiterwohlfahrt, die mal eine Art Begleitorganisation war für soziale Notfälle sie sind quasi zu Konzernen geworden, und nun konkurrieren sie auch noch gegen die rein gewinnorientierten Gesundheitskonzerne. Also der Kommerzialisierung sind Tür und Tor aufgerissen worden. Der Kommerzialisierung von allem.

Die Kritik an der Kommerzialisierung von allem auch wir hier aus nicht-religiöser Sicht mündet geradewegs in Ideologiekritik an der herrschenden Bioethik. Leider ist diese Fundamentalkritik keinesfalls empirisch unterfüttert und führt sogar zu gravierenden Falschdarstellungen. So zeichnet Baader von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein völlig verzerrtes Bild. Fakt ist, dass die DGHS die Suizidhilfe aus ihrem eigenen Praxisfeld nachweisbar und vielfach nachlesbar völlig ausschließt. Bei Baader, der von einer fehlgeleiteten Autonomie spricht – und der zu seiner Entschuldigung bestenfalls als völlig desinformiert gelten kann – heißt es demgegenüber:

Wenn Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben hier gegen Geld Mittel zur Selbsttötung bereitstellt und meint, auf der Basis einer sogenannten Autonomie gesellschaftliche Positionen besetzen zu müssen, dann sind wir aufgerufen, auf der anderen Seite zu stehen! Quelle: http://www.taz.de/Geschichte-der-Gesundheitsbewegung/!118606/



Hauptsache, als Systemkritiker moralisch und politisch auf der richtigen Seite?

Darf man also, wenn man sich nur auf der moralisch richtigen Seite wähnt, die Fakten ignorieren? Hat man sich dann für die eigenen wohlmeinenden Zwecke auch einen Mythos zu eigen zu machen? Soll dann auch ein Wissenschaftler eine saubere Begrifflichkeit über Bord werfen? Fakt ist: Das Wort Euthanasie taucht im dritten Reich, wo man sich bekanntlich dem deutschen Sprachgut bediente, nicht auf. Demgegenüber wird all überall – auch jetzt bei der Einweihung des T4-Mahnmals behauptet, die Nazis hätten unter diesem Begriff lebensunwertes Leben mörderisch ausgesondert. Benutzt haben sie vielmehr den deutschen Begriff Gnadentod, der bekanntlich dem Zusammenhang mit Tieren vorbehalten ist.

Aber auch dieser Begriff ist noch wieder beschönigend, wie der Historiker Götz Aly feststellt. Er verfolgt das zweifellos schwierige Anliegen, sich historisch-wissenschaftlich mit diesem letztendlich doch schamhaft beschwiegenden Kapitel der deutschen Geschichte zu beschäftigen. Aly gehörte zu den Ersten, welche dieses versucht haben. Er legt mehr als 30 Jahre nach seinen ersten Arbeiten ein beklemmendes Buch zu diesem Thema vor mit dem Titel “Die Belasteten”. Dort wird die T4-Aktion (von wegen Gnadentod) als Probelauf für den Holocaust dargestellt, siehe http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/2032718/  Auch dieses Buch von Götz Aly ist natürlich auch nicht ohne kritische Beurteilung geblieben: Lesenswert: http://www.welt.de/print/die_welt/literatur/article114495784/Von-wegen-Gnadentod.html

 

2,) Bundesjustizministerium gibt ebenfalls Änderungen in seiner Broschüre Patientenverfügung bekannt

Der letzte Patientenverfügung-newsletter berichtete über die Notwendigkeit einer Aufklärungsoffensive zur Patientenverfügung. Dazu hat sich das Bundesministerium der Justiz an die Herausgeber des Patientenverfügung-newsletters gewandt und bekanntgegeben, dass auch die Broschüre Patientenverfügung des BMJ von 2013 jetzt erstmalig seit 2005 auch einige Neuerungen aufweist. Diese sind bisher von der Öffentlichkeit jedoch unbeachtet geblieben wohl auch, weil nur ausgewiesene medizinethische Expert(inn)en die Unterschiede überhaupt erkennen können. Dabei können sie in späteren Konfliktfällen v.a. bei der Bewertung durch ein Betreuungsgericht sehr bedeutend sein.


Warum erweiterte Textbausteine überfällig sind

Berichtet wurde im letzten Patientenverfügung-newsletter über die im Mai erschienene Broschüre der Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) “Standardpatientenverfügung mit Vollmachten und mehr”. Kernstück ist im Mittelteil der Broschüre die herausnehmbare Vorlage einer Standard-Patientenverfügung. Sie orientiert sich zwar weitgehend an den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz (1. Auflage aus dem Jahr 2005), hat allerdings bei den von den Verfügenden wählbaren Situationsbeschreibungen deutliche Erweiterungen vorgenommen. Die Erweiterung erschien vor allem im Sinne der Gesetzgebung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (von 2009) dringend geboten. Denn es geht bei den Situationsbeschreibungen, für die jemand keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünscht, seit 2009 gesetzlich nicht mehr nur um völlig aussichtslose Situationen. Vorsorglich geregelt werden kann vielmehr auch die Situation von Gehirnschädigungen oder von Einwilligungsunfähigkeit bei einer noch nicht bis zum Endstadium fortgeschrittenen Alzheimer-Demenz.

Daraufhin hat das Bundesjustizministerin, Abt. Betreuungsrecht, die Herausgeber des Patientenverfügung-newsletters freundlicherweise darauf hingewiesen, dass in der Neuauflage der BMJ-Broschüre Patientenverfügung vom März 2013 erstmalig geringfügige Änderungen auch in in den Textbausteinen im Mittelteil zu verzeichnen wären. Im Gespräch darüber wurde allerdings schnell klar, dass sich diese gar nicht auf die Situationsbeschreibungen (etwa zu Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder Demenz) beziehen, wie dies in der o. g. Broschüre Standard-Patientenverfügung mit Vollmachten und mehr der Fall ist.

Der Patientenverfügung-newsletter gibt hier gern für die BMJ-Broschüre bekannt: Die geringfügig vorgenommenen Änderungen dort wurden von einer Gruppe von Palliativmedizinern vorgenommen und beziehen sich ausschließlich auf die Festlegungen zu (palliativ-)medizinischen Maßnahmen. Ein sorgfältiger Vergleich zeigt, dass diese alle den Verbesserungen entsprechen, die in den Broschüren zur Standard-Patientenverfügung” des HVD bereits seit mehr als 5 Jahren vorgenommen worden waren:

Die veränderte Textbausteine in der Neuauflage der BMJ-Broschüre im Einzelnen:

  • Die Punkte zur künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr wurden nunmehr zusammengefasst
  • Bei den Punkten Antibiotika und Blut/Blutbestandteile können diese nunmehr auch völlig abgelehnt werden (laut bisheriger BMJ-Broschüre noch von 2012 konnte lediglich gewählt werden, ob deren Gabe entweder zur Lebensverlängerung erfolgen sollte oder nur zur Linderung meiner Beschwerden).
  • Beim allgemeinen Punkt Lebenserhaltende Maßnahmen ist eine Klarstellung erfolgt: Die erste Option hieß bisher in der BMJ-Version noch von 2012: … wünsche ich, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten und meine Beschwerden zu lindern. Der Zusatz und meine Beschwerden zu lindern ist an dieser Stelle nunmehr weggefallen. Er war insofern missverständlich, da weitestgehende Lebenserhaltung und (nur noch) Beschwerdelinderung nun gerade nicht ein und dasselbe sind. Zusätzlich ist in der BMJ-Version von 2013 die ergänzende Option … wünsche ich, auch fremde Gewebe und Organe zu erhalten, wenn damit mein Leben verlängert werden könnte ersatzlos gestrichen worden.


Interesse an aktueller Broschüre zur Standard-Patientenverfügung

Der Humanistische Verband Deutschlands gibt bekannt, dass in knapp einem Monat bereits 1.000 Exemplare seiner neuen Broschüre Standard-Patientenverfügung mit Vollmachten und mehr auf Anfragen (gegen eine Unkostenpauschale von 3 5 Euro) verschickt worden sind. Es wird schon Anfang August eine um die Hälfte (auf 16 Seiten) gekürzte Kompaktversion als Neuauflage geben. Der Verband hat folgende Bitte kundgetan:

Interessenten an dieser Kompaktversion, die in diesem Jahr davon mehr als 250 Exemplare bestellen möchten, mögen sich spätestens bis 22. Juli unter mail@patientenverfuegung.de , Tel. 030 613904-11, -12, -32- oder 19, melden. Bisher sind bereits 4.000 Vorbestellungen eingetroffen. Dies kann dann in der Druckauflage entsprechend berücksichtigt werden und der Versand direkt von der Druckerei aus erfolgen.

Interessenten wird dazu vorab die Druckvorlage der noch nicht erschienenen Kompaktversion als pdf zugänglich gemacht. Es ist dann auch ein anteiliger Beitrag an den Druckkosten möglich. Hintergrund ist, dass sich der gemeinnützige Humanistische Verband Deutschlands bei der hohen Nachfrage mit Versand- und Lagerproblemen konfrontiert sieht.