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Verwirrspiel um ärztliche Suizidhilfe

6. Jan 2011

Assistierter ärztlicher Suizid statt – wie es heißen müsste – ärztlich assistierter Suizid lautet die Überschrift im Ärzteblatt vom 4.1.2011. Es geht dabei tatsächlich um ein Verwirrspiel, welches uns zum Jahreswechsel  2010 / 11 beschäftigt hat und sicher im Neuen Jahr begleiten wird.


Angekündigt ist, dass die deutsche Ärzteschaft voraussichtlich noch in der ersten Hälfte 2011 ihr standesrechtliches Verbot der ärztlichen Beihilfe bei der freiverantwortlichen Selbsttötung von Schwerstkranken lockern will. Wie der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, im Gespräch mit Welt Online sagte, sind neue standesrechtliche Formulierungen zur ärztlichen Suizid-Assistenz zwar noch nicht von den entscheidungsbefugten Gremien der Bundesärztekammer abschließend diskutiert worden und seien noch auf unserem Ärztetag Ende Mai zu debattieren.


Doch die Tendenz steht laut Hoppe fest: Die bisher diskutierten Optionen gehen in die Richtung, dass bisherige Verbotsformulierungen, nach denen die ärztliche Begleitung und Assistenz bei einem Suizid unethisch und nicht mit der ärztlichen Berufsausübung zu vereinbaren seien, abgelöst werden durch eher beschreibende Formulierungen, nach denen die ärztliche Suizid-Beihilfe nicht zum Repertoire ärztlichen Handelns gehört.


Welt online stellt bereits die Frage: Wie verhält sich ein Arzt richtig, wenn ein schwer kranker Patient um Hilfe bittet, sich selbst zu töten?


Quelle:


http://www.welt.de/politik/deutschland/article11865392/Aerzte-wollen-Regeln-zur-Sterbehilfe-lockern.html


 


Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) empört über Bundesärztekammer -Konsens der eben verabschiedeten CHARTA zur Sterbebegleitung gefährdet


 Eine Hilfe bei der Selbsttötung durch Ärztinnen und Ärzte darf es auch zukünftig nicht geben, sagte Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des DHPV. Mit großer Sorge hat der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zur Kenntnis genommen, dass ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung zukünftig standesrechtlich nicht mehr verfolgt werden soll.


Eine solche Änderung des Berufsrechts würde “zentrale Anliegen der gerade erst gemeinsam verabschiedeten Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen berühren.


Wir berichteten über die Problematik der Charta, siehe http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2010-9-30/charta-zur-betreuung-sterbender-warum-so-ausgrenzend


 


Chronologie:


26.12.2010, 2. Weihnachtsfeiertag


Im Interview mit der Frankfurter Rundschau geht Ärztekammerpräsident Prof. Hoppe, 70 (er tritt 2011 ab) davon aus, dass es beim nächsten Ärztetag ein anderes Ergebnis über ein PID-Verbot geben wird als das von 2002. Ein Umdenken, ja einen Paradigmenwechsel, der vielen Medizinen nicht leicht falle, habe es auch am anderen Ende des Lebensspektrums gegeben. Es habe sich gezeigt, dass sich die Ärzte in der Frage des Behandlungsabbruchs dem Willen des Patienten unterordnen müssen. Der Arzt sei nicht mehr der eigentliche Ratgeber und nicht mehr der, der den Patienten führt.


Einer Allensbach-Umfrage unter niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzten hatte ergeben: Gut ein Drittel der Befragten befürworten die Möglichkeit, einem unheilbar Kranken tödliche Medikamente zum freiverantwortlichen Suizid zur Verfügung zu stellen.


Dies ist in Deutschland strafrechtlich ohne weiteres möglich, aber, so Hoppe derzeit durch unser Berufsrecht als unethisch verboten. Diesen Widerspruch müssen wir auflösen, das zeigt auch das Ergebnis der Umfrage. In dem Entwurf für die neuen Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung wird zwar klargestellt, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört. Sie soll aber möglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Damit gehen wir nicht mehr über das Strafrecht hinaus. Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.


Quellen:


http://www.fr-online.de/politik/-ein-pid-verbot-waere-unlogisch-/-/1472596/5043306/-/view/asFirstTeaser/-/index.html


http://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe128.html


 


 


28. 12.2010 4.1.2011


 


Zur Ankündigung der Bundesärztekammer, ihr Berufsrecht hinsichtlich des assistierten Suizids bei schwerstkranken Patienten zu liberalisieren:


 


Zustimmende Kommentare:


Michael Kauch, MdB (FDP)


Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands)


Dr. Michael de Ridder (Arzt, Buchautor)


 


Oregon als Vorbild 


Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, MICHAEL KAUCH, zeigt sich erfreut:


Das war überfällig, denn es geht um die Würde des Menschen bis zuletzt. Zwar ist vor allem die Leid mindernde Palliativmedizin die Antwort auf Schmerzen, Luftnot und andere Begleiterscheinungen des Sterbens. Doch Professoren der Palliativmedizin haben auch vorgetragen, dass in etwa fünf Prozent der Fälle das Leid nicht auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann. Für diese Menschen haben Ärzte und Staat bisher keine Antwort.


Vorbildlich beim assistierten Suizid ist vor allem der US-Bundesstaat Oregon. Hier kann unter eng begrenzten Voraussetzungen ein tödliches Medikament verschrieben werden. Zu den Voraussetzungen zählen u.a. eine Lebenserwartung von maximal sechs Monaten und das Angebot von Palliativmedizin. Um ein solches Modell in Deutschland zu realisieren, genügt die Änderung des ärztlichen Berufsrechts nicht. Vielmehr brauchen wir auch eine Änderung des Betäubungsmittelrechts und ggf. eine Überprüfung der Garantenpflicht von Ärzten und nahen Angehörigen im Strafrecht.


 


Praktische Orientierung notwendig


Begrüßt wird die Ankündigung auch von GITA NEUMANN vom Humanistischen Verband, die ihr allerdings nicht so recht zu glauben vermag:


Die Erfahrung mit Prof. Hoppe im Rahmen des Patientenverfügungsgesetzes hat uns leider gezeigt, dass er äußerst unglaubwürdig agiert. Er gibt auf äußeren  Druck zwar schnell nach, aber nur um an anderer Stelle umso stärker dagegenzuhalten oder die Sache zu unterwandern mit dem Hinweis, man brauche so etwas doch gar nicht. Bis heute verbreitet die Landesärztekammer Nordrhein – unter ihrem Vorsitzenden Hoppe – die restriktivste aller Patientenverfügungen: Mit dieser kann unter keinen Umständen auf künstliche Ernährung verzichtet werden  selbst im Sterben nicht.


Neumann gibt zudem zu bedenken: Sollte mit der ärztlichen Suizidhilfe auch in Deutschland Ernst gemacht werden, scheint mir unabdingbar, die Zulassung des dazu einzig sicheren Mittels Natriumpentobarbital zu fordern. Dies ist ja z. Z. tatsächlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Seitdem wir das sogenannte WOZZ-Buch Wege zu einem selbstbestimmten, humanen Sterben an Ärzte abgeben, zeigt sich immer deutlicher: Diese haben keine Ahnung geschweige denn Erfahrung mit suizidtauglichen Medikamenten und sind an (meist vertraulich geführtem) kollegialen Austausch und an praktischer Orientierung sehr interessiert. Ein solcher müsste meines Erachtens nach verantwortlich moderiert und vernetzt werden.


 


Gesetzesregelung verzichtbar 


Eine klärende Debatte fordert auch der Berliner Arzt Dr. MICHAEL de RIDDER, der jüngst in seinem Buch Wie wollen wir sterben? für eine eng begrenzte Zulassung der Suizid-Assistenz plädierte. Die Ärzteschaft muss diese Frage in einem offenen Diskussionsprozess ausfechten, sagte de Ridder Welt online und forderte Ärzte-Präsident Hoppe zur Präzisierung seiner Andeutungen über eine Lockerung des standesrechtlichen Verbotes auf: Ich will wissen, ob der Präsident der Berliner Ärztekammer Zwangsgelder oder den Entzug der Approbation androhen kann, wenn ein Arzt die Suizid-Assistenz in einem wohlüberlegten Fall leistet.


Hierüber müssten die deutschen Ärzte endlich offen debattieren, forderte de Ridder, der kritisiert, dass die Debatte bislang vor allem als Formulierungsstreit in Gremien der Bundesärztekammer geführt wird und die Dinge unter der Decke gehalten werden, ohne dass erkennbar ist, was unter der Decke passiert. Von staatlichen Regelungen hält de Ridder wenig: Die Hilfe beim Suizid in Einzelfällen gehört in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Dies setzt einen Arzt voraus, der die Krankengeschichte außerordentlich ernst nimmt, im klassischen hausärztlichen Sinne der Freund des Patienten ist und diesem in der schwierigsten aller denkbaren Situationen zur Seite steht.


Quelle u.a.:


www.welt.de/politik/deutschland/article11904480/Darf-ein-Arzt-einem-Kranken-beim-Suizid-helfen.html


www.aerzteblatt.de/blogs/44135/Assistierter_aerztlicher_Suizid_Bundesaerztekammer-Praesident_will_Widersprueche_aufheben.htm


www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/leitartikel/Leitartikel-sterbehilfe;art222429,3569285


 


 


Ablehnenden Kommentare:


Rudolf Henke, Marburger Bund und MdB (CDU)


Prof. Christoph Student, Palliativmediziner und Prof. Thomas Klie, Jurist


Helga Zepp-LaRouche, Journalistin


 


Intensive Förderung von Palliativmedizin als Alternative 


Einer diesbezüglichen Änderung des Standesrechts widerspricht entschieden der Vorsitzende der Ärzte-Verbandes Marburger Bund, RUDOLF HENKE, der dem Vorstand der Bundesärztekammer angehört. Ich bin bei dem Thema entschieden gegen einen Kurswechsel und auch dagegen, dass wir den Eindruck eines Kurswechsels erwecken, sagte Henke im Gespräch mit Welt online.


Henke fordert, die bisherigen Formulierungen im Berufsrecht zur Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids beizubehalten. Allenfalls diskutieren könne man, ob wir Präzisierungen benötigen, die verunsicherten Kollegen verdeutlichen, dass es nicht gegen das Berufsrecht verstößt, lebensverlängernde Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Patientenwillen zu beenden. Dies ist ja geboten, mancher aber glaubt, das sei schon aktive Sterbehilfe oder Suizid-Beihilfe, was es nicht ist. Ärzte leisten Hilfe im und beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben. Wenn man dies noch deutlicher machen kann, würde ich zustimmen, sagte Henke. Abgesehen davon ist er gegen Änderungen: Ich lehne Formulierungen ab, mit denen das Verbot der ärztlichen Suizid-Beihilfe gelockert würde. Wir brauchen hier klare Grenzziehungen.


Würde das Verbot der Suizid-Assistenz gelockert, entstände laut Henke der Eindruck, die Patienten könnten darauf einen Anspruch haben. Daraus erwüchse dann ein Druck, dass Patienten um ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung bitten, weil sie sich als Belastung für ihre Angehörigen und die Gesellschaft empfinden.


Es sei unmöglich zu definieren, wann der Gesundheitszustand eines Patienten so schlecht ist, dass die Suizid-Beihilfe zu rechtfertigen sei. Statt über eine Änderung zu diskutieren, müssen wir uns noch intensiver mit der palliativmedizinischen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen beschäftigen und uns dafür einsetzen, dass diese Möglichkeiten allen Patienten eröffnet werden, die sie benötigen, sagte Henke, der CDU-Bundestagsabgeordneter ist.


Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article11904480/Darf-ein-Arzt-einem-Kranken-beim-Suizid-helfen.html


 


Warnung vor Lockerung der Suizid-Beihilfe und Schweizer Verhältnissen


Scharfen Protest gegen mögliche Lockerungen bei der ärztlichen Suizid-Beihilfe haben neben der Caritas auch der Palliativmediziner CHRISTOPH STUDENT und der Jurist THOMAS KLIE erhoben. Die beiden Professoren warnten am Dienstag in Freiburg, dass es, sobald die entsprechenden Grundsätze der Bundesärztekammer verabschiedet sind, jedem Arzt frei stehen werde, Menschen auf ihr Verlangen hin eine tödliche Giftdosis zu verschaffen und ihm bei der Einnahme fachkundig zu helfen.


Quelle:


http://www.domradio.de/aktuell/70538/schweizer-verhaeltnisse.html


 


Radikaler Aufruf “Nie wieder Euthanasie”


Die Journalistin und “linke” Politaktivistin HELGA ZEPP-LaROUCHE beginnt das neue Jahr mit einer Initiative Nie wieder Euthanasie:


http://www.solidaritaet.com/neuesol/2011/1/hzl-aufruf.htm