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Wer allerdings streng katholisch ist

27. Mrz 2018

Bei existenziellen Fragen wie dem Freitod spielt bei vielen Menschen die Frage nach Gott eine Rolle. Was jedoch kaum mehr zählt, ist die Meinung der christlichen Kirchen. Außer bei strengen Katholiken, wie Peter Müller: Er wurde als Bundesverfassungsrichter von der Beurteilung des Suizidhilfeverbots-Gesetzes jetzt wegen Befangenheit ausgeschlossen.

Gita Neumann
Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Mit dem gesellschaftlichen Wandel steigt der Anspruch, auch über Art und Zeitpunkt des eigenen Ablebens selbst zu bestimmen. Das lässt sich besonders eindrucksvoll an den enorm steigenden Mitgliederzahlen der Schweizer Suizidhilfeorganisation exit zeigen. Dieser Ver­einigung, die nur für Schweizer Bürger_innen zur Verfügung steht, sind – bei einer Einwohnerzahl von knapp 8,5 Millionen – allein im Jahr 2017 über 10.000 Menschen als neue Mitglieder beigetreten. Aktuell sind bei exit etwa 85.000 Patientenverfügungen hinterlegt.

Exit wurde 1982 gegründet und hat sich in der Schweiz allgemein hohes Ansehen erworben. Im April 2016 war als besondere Neuigkeit mitgeteilt worden: Die Beitritte des 99 999., 100 000. und 100 001. exit-Mitglieds waren ein 65-jähriger Rentner und ehemaliger Banker, eine 46-jährige Hausfrau und zweifache Mutter sowie ein 72-jähriger passionierter Bergsteiger. Jürg Wiler, Kommunikationsverantwortlicher bei exit (Deutsche Schweiz) erklärte dazu: „Mittlerweile kommt eine Generation ins Alter, die gewohnt ist, selbstbestimmt über ihr Leben zu entscheiden. Diese Menschen haben beispielsweise über ihren beruflichen Weg und sich für oder wider eine Familie entschieden. Dieses Recht wollen sie sich auch für das Sterben erhalten.“

 

Exit: Gesinnungswandel auch bei Religiösen

Durch die immer höher werdende Mitgliederzahl steigt auch die Nachfrage nach Freitodbegleitungen. Die Organisation dokumentiert fast alles bis ins Detail und macht dies auf der eigenen Internetseite transparent. Was allerdings fehlt sind Angaben zur Konfessionszugehörigkeit. Man hält es mit dem schönen Dichterwort von Hermann Hesse auf der Startseite:

„Was den freiwilligen Tod betrifft: Ich sehe in ihm weder eine Sünde noch eine Feigheit. Aber ich halte den Gedanken, dass dieser Ausweg uns offen steht, für eine gute Hilfe im Bestehen des Lebens und all seiner Bedrängnisse.“

Es gibt Erfahrungswerte, dass sich ein Gesinnungswandel auch bei gläubigen Menschen abzeichnet. Dazu erklärt Jürg Wiler, dass diese sich mit den religiösen Aspekten und mit von kirchlichen Repräsentanten verbreiteten Grundsätzen auseinanderzusetzen haben, wonach der Mensch „nur Verwalter, nicht aber Eigentümer des Lebens sei, das Gott ihm anvertraut hat.“ Die Mitarbeiter_innen von exit hätten erfahren: „Viele leidende Sterbewillige kommen dabei jedoch zum Schluss, dass, wenn das ganze Leben in die Verantwortung eines Menschen gestellt ist, diese Verantwortung auch für die letzte Phase seines Lebens gelten soll.“ Menschen, die zu exit kommen, hätten diesen Prozess bereits hinter sich, so Wiler. „Wer jedoch zum Beispiel streng katholisch ist, kann eine Freitodbegleitung wohl nur schwerlich mit sich persönlich vereinbaren.“

Verfassungsrichter Müller bei Suizidhilfe-Verfahren als befangen abgelehnt

Der frühere saarländische Ministerpräsident Dr. Peter Müller (CDU), jetzt Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes, ist streng katholisch – übrigens ebenso wie die neue CDU-Generalsekretärin und bisherige Ministerpräsidentin des Saarlands Annegret Kramp-Karrenbauer, die in Fragen der Glaubenslehre als christliche Hardlinerin gilt. Beides ist auch nicht verwunderlich, hat doch das Saarland bundesweit mit Abstand den höchsten katholischen Bevölkerungsanteil, traditionsgemäß verwurzelt in der saarländischen Arbeiterschaft. Die katholische Soziallehre dominiert dort ebenso wie – seitens der Regierungsführung – die Ablehnung von Homo-Ehe und ärztlicher Suizidhilfe.

Prinzipiell kann es natürlich zu einem Problem werden, wenn ein Ex-Regierungschef, der in seiner Amtszeit eine Entscheidung mitgetragen hat, später über dieses Thema als oberster Verfassungsrichter entscheiden soll. Prinzipiell spielt natürlich auch die Konfessionszugehörigkeit keine Rolle. Hier liegen jedoch schwerwiegendere Gründe für seine Befangenheit vor.

Richter Dr. Peter Müller, Bundesverfassungsgericht

Welche Gründe liegen vor?

Das Bundesverfassungsgericht wird ohne Richter Peter Müller über die Verfassungsbeschwerden gegen das neue Suizidhilfegesetz (Strafrechtsparagraph 217) entscheiden. Dies teilte der Zweite Senat des Gerichts am 13. März in Karlsruhe mit. Nach Auffassung seiner Richterkolleg_innen hatte sich Müller als Regierungschef in einer Weise politisch positioniert, die Anlass zum Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit bietet.

Vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter hatte Müller als saar­ländischer Ministerpräsident 2006 einen Gesetzesentwurf zum Verbot von geschäfts­mäßigen Suizidhilfe (damals gewandt gegen den eben gegründeten Verein Dignitas Deutschland) in den Bundesrat eingebracht. In einer Kirchenrede habe er sich strikt zur „Nichtverfügbarkeit des Lebens“ bekannt. Sein mit persönlichem Verve vorgetragener Vorschlag des Saarlandes (zusammen mit Hessen und Thüringen) fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Der Gesetzesentwurf entspräche aber, so jetzt das Bundesverfassungsgericht, inhaltlich dem gültigen Sterbehilfegesetz von 2015, über dessen Verfassungsmäßigkeit in diesem Jahr entschieden werden soll. Zudem habe sich Müller öffentlich stets gegen jede Form von sogenannter aktiver Sterbehilfe gewandt.

Müller habe, so das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung, “nicht nur eine untergeordnete Rolle im Sinne einer bloßen ‘Mitwirkung’ im Gesetzgebungsverfahren” gespielt, sondern “sowohl den politischen Anstoß für das Gesetzgebungsverfahren gegeben als auch das Gesetzgebungsverfahren förmlich initiiert, sich persönlich für ein politisch sehr umstrittenes Gesetz in der Öffentlichkeit besonders engagiert und dabei auch ausdrücklich gegen Sterbehilfevereine gewandt”. Der Verein SterbehilfeDeutschland war es dann auch, welcher den Befangenheitsantrag gegen Müller (durch Prof. Dr. Bernd Hecker, Universität Tübingen) eingebracht hatte.

Als CDU-Politiker hat Müller regelmäßig sein christliches Welt- und Menschenbild betont (wie Prof. Hecker für den Befangenheitsantrag sorgfältig recherchiert hatte). So erklärte er 2010 in einem Grußwort: “Der Christ sagt, menschliches Leben ist ein Geschenk Gottes. Auch unser Grundgesetz räumt dem Lebensschutz höchste Priorität ein. Es garantiert jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.” Gerichtet waren seine Worte an die radikalen Abtreibungsgegner des sogenannten “Marsch für das Leben”.

Im Wortlaut: Entscheidung und Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur Befangenheit von Richter Peter Müller:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/rs20180213_2bvr065116.html

 

 

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