So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Abwendung der Menschen von Hospizen befürchtet warum?

25. Jul 2010

Was ist Auftrag des Hospizes? Konflikt in Geldern um 18monatige künstliche Ernährung

 

Deeskalation statt drohender Verschärfung in Geldern: Die Leitung des Hospiz-Hauses Brücke Friedel hat eingelenkt im Konflikt mit der Familie eines 68 Jährigen, an Chorea-Huntington erkrankten Patienten. Er wurde bereits mit PEG-Magensonde versehen dort vor 18 Monaten untergebracht und wird seitdem künstlich ernährt. Als die Ehefrau vorvorige Woche eigenmächtig den Sondenschlauch durchschnitt (dies wurde sofort rückgängig gemacht) erstattete das Hospiz Anzeige wegen Tötungsversuchs (wir berichteten;  Quelle derwesten.de).

Die Begründung der Hospizleiterin Karla Paternus dazu lautete: Wenn die Zuführung unterblieben wäre, wäre der Patient qualvoll und unter Schmerzen gestorben. Unser Auftrag ist es, den Menschen hier kompetente Pflege und Schmerztherapie zu geben und nicht, sie verhungern und verdursten zu lassen.

Zwischen den zerstrittenen Parteien ist es nun zu folgender gerichtlichen Vereinbarung gekommen: Das Hospiz räumt der Familie wieder ein Besuchsrecht an allerdings zunächst stark eingeschränkt. Der Sohn verzichtet dafür auf seine tägliche Protestdemonstration mit der Forderung, die Zwangsernährung des Vaters zu beenden und ihn im Hospiz sterben zu lassen. Das Hospiz sagt zu, sich der Einstellung der künstlichen Ernährung nicht länger zu widersetzen aber erst dann, wenn dazu ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt. Dann haben wir auch keine andere Handhabe, erläutert Robert Pesch, Rechtsanwalt der Hospizleiterin Karla Paternus.

Hospizleiterin “Wir haben Schaden genommen”

Diese ist nach der juristischen Einigung nun keineswegs erleichtert, sondern laut Zeitungsbericht im Interview vor Verzweiflung den Tränen nah. Die Schlagzeilen der vergangenen Tage hätten zu einem Vertrauensverlust gegenüber dem Hospiz geführt, klagt Paternus. Unsicherheit mache sich unter den Gästen und deren Angehörigen breit. Zwei Absagen gäbe es bereits. Wir haben Schaden genommen, sagt die Hospizleiterin. Und dass der Fall auch für andere Häuser negative Folgen haben könne, wenn betroffene Menschen sich von Hospizen abwenden .  Wie bei jedem Hospiz muss Paternus rund zehn Prozent der Kosten des Hauses durch Spenden aufbringen. Wir sind auf die finanzielle Unterstützung angewiesen, sagt sie. Wenn die ausbleibt, könne es zu einem Aus für ihr Haus führen.

Quelle vom 22.7.: Ehefrau darf ihren Mann nun im Hospiz besuchen

 

Kommentar: Was wirklich zum Verzweifeln ist

Wer soll nun noch den Willen des nicht mehr ansprechbaren Hospiz-Patienten erkunden? Vielleicht lässt er ja Lebenswillen oder zumindest Hungergefühl erkennen, kann sich nur nicht mehr äußern? Welche Dauermedikation ist bei seinem Krankheitsbild Chorea Huntington ist unbehandelbar und führt zu Depression, Persönlichkeitsverlust, Denk- und extremen Bewegungsstörungen angezeigt? Dazu erfahren wir aus dem Hospiz – nichts.

Lebensbejahende Sonderethik 

Nach wie vor wird eine eherne Hospiz-Sonderethik für hinreichend erachtet, die sich gelegentlich als heilig und erhaben wähnt, da sie dem päpstlichen Grundsatz folgt, jede Form der aktiven Sterbehilfe energisch abzulehnen. Doch welche Formen (außer der strafbaren Tötung auf Verlangen) sollen hier gemeint sein auch der Abbruch einer künstlichen Ernährung?

Der Bundesverband der Hospizbewegung (DHPV= Deutscher Hospiz- und Palliativverband) hält sich seine konsequent lebensbejahende Grundhaltung zu gute, die bis zu dem Zeitpunkt reichen soll, wo das Sterben unausweichlich bevorsteht. Er zeigte sich demzufolge beim Gesetz zur Patientenverfügung (welches bekanntlich keine Reichweitenbeschränkung auf den Sterbeprozess vorsieht) höchst indifferent und ambivalent.

Hilflosigkeit der Hospizleiterin

Sicher war es richtig, dass das Hospiz-Haus Brücke Friedel einer rechtswidrigen Tat wie dem mutwilligen Durchschneiden eines Ernährungsschlauches Einhalt gebot. Allerdings ist die Begründung als unsinnig bzw. zumindest voreilig anzusehen, der Patient hätte ja sonst qualvoll verhungern und verdursten müssen. Medizinische Fachkenntnisse, zivilrechtliche und grundgesetzliche Regelungen dürfen vor den Hospiz-Türen nicht länger Halt machen. Die Hospizbewegung hat den Zenit ihres großen zivilgesellschaftlichen Erfolges überschritten, der sich nicht zuletzt mit einem einzigartigen Spendenaufkommen verbunden war. Ihr drohen Finanzierungs- und Identitätsprobleme.

Die Hospizleiterin Karla Paternus von Brücke Friedel ist in ihrer Hilflosigkeit verzweifelt. Sie befürchtet, dass Menschen Hospize in Zukunft meiden, weil sie sich dort nun nicht mehr sicher und geborgen fühlen könnten. Wie das? Auch daran scheiden sich die Geister. Dem Sohn wurde in einer einstweiligen Verfügung untersagt zu behaupten, es ginge bei dem ungewöhnlich langen Aufenthalt seines Vaters auch um wirtschaftliche Interessen des Hospizes. Dass es finanzielle Engpässe gibt, leugnet Karla Paternus nicht. Sie leitet das Haus seit seiner Gründung vor genau 10 Jahren mit großem Engagement und viel Herzblut. Auf der Homepage des Hauses ist zu lesen, dass bereits vor einiger Zeit Kredite aufgenommen werden mussten.

Neue zivile Bürger/innen-Bewegung

Eine an Selbstbestimmung und Fürsorge orientierte humanistische Bürger/innenbewegung bezieht explizit auch Höchstbetagte und final Erkrankte eint (die dem Ende nahe, aber noch keine Sterbenden sind). Sie beginnt sich unübersehbar – gemeinsam mit engagierten Ärzten – zu formieren. Angestoßen wurde diese neue Bewegung zur Frage wie, wann und wo wollen wir sterben? von dem Mediziner Dr. Michael de Ridder, der kein Zufall bereits 2009 mit der höchsten Auszeichnung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), dem Ossip-Flechtheim-Preis ausgezeichnet wurde. Der HVD kommuniziert besonders glaubwürdig, dass zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe kein Gegensatz besteht (siehe Seite www.humanessterben.de ), da er selbst etliche Dienste und Einrichtungen im Bereich der Hospizversorgung sowie individueller Patientenverfügungen mit Palliativ-Care-Beratung und Betreuung unterhält. Ziel ist u. a., das am Grundgesetz orientierte Patienverfügungsgesetz mit praktischem Leben zu erfüllen.

Patientenverfügung nicht für final Erkrankte?

Ein Auslegungsproblem im Gelderner Fall stellt offensichtlich eine vorhandene Patientenverfügung dar, in der nur Intensivmedizin bei aussichtslosem Leiden abgelehnt wird, nicht aber die künstliche Ernährung. Zudem sei der Zustand, für den die Patientenverfügung gelten soll, nicht hinreichend präzisiert, heißt es. Der dauerhaft unansprechbare Patient wäre, so das Amtsgericht, kein Sterbender. Das heißt: Der mutmaßliche Wille muss also ermittelt werden. Doch so wie die Dinge eskaliert sind, bleibt am Ende kaum jemand, um sich diesem Anliegen anzunehmen.

Oberflächliche Versöhnkeit

Im Fall eines rechtskräftigen Beschlusses zum Behandlungsabbruch würde sich das Hospiz diesem nicht länger widersetzen. Diese Aussage erscheint oberflächlich gesehen versöhnlich, sie ist jedoch insofern bedenklich, als es sich um eine nicht eigens zu erwähnende Selbstverständlichkeit handelt. Dass es jetzt überhaupt zu einem solchen Beschluss kommt, ist zudem mehr als fraglich: Der Ehefrau, die bisher die Gesundheitsfürsorge für ihren Mann innehatte, ist diese aus eigenem Verschulden aberkannt worden. Sie hätte beste Chancen gehabt, eine dem Patienten angemessene Entscheidung zu bewirken, wäre sie nur den rechtlich vorgezeigte Weg gegangen.

Der statt der Ehefrau nun vom Gericht eingesetzte fremde Berufsbetreuer hat am Besuchsverbot und Strafantrag wegen versuchten Totschlags gegen sie mitgewirkt. Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass er jetzt ein Verfahren nach § 1904 BGB beim Betreuungsgericht zur Überprüfung des Patientenwillens auf den Weg bringen wird. Dieser bleibt somit unberücksichtigt allerdings ein Grund zur Verzweiflung.

 


 

Zur Meldung des letzten Patientenverfügung-newsletters:

Mehr als jede/r dritte Ärztin/ Arzt kann sich vorstellen, einem Patienten beim Suizid zu helfen (wobei eine Zusammenarbeit mit Laien-Sterbehilfevereinen abgelehnt wird). Für jeden vierten käme sogar aktive Sterbehilfe infrage!

Siehe Hintergründe und Kommentare