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Bitte an Arzt oder Ärztin – Neue christliche PV – Übersichtstabelle

5. Feb 2011

1) Bitte um Mitwirkung: Ärztliche Zivilcourage gefragt

2) Christliche Patientenverfügung jetzt auf aktueller Gesetzesgrundlage

3) Übersichtstabelle zu Patientenverfügung mit verschiedenen Reichweiten 

 

1) Bitte um Mitwirkung: Ärztliche Zivilcourage gefragt

Eine für seriöse Berichterstattung bekannte Deutsche Zeitung hat den Patientenverfügung-newsletter um Mithilfe gebeten.

Gesucht wird ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die anonym bereit ist, über eine erfolgte ärztlich assistierte Suizidhilfe und einen dabei ggf. aufgetretenen ethischen Gewissenskonflikt zu erzählen.

Absoluter Persönlichkeitsschutz ist dabei gewahrt. Eine vertrauliche und anonyme Kontaktaufnahme  kann über die eMail mail@patientenverfuegung.de oder die Tel.-Nr. 030 613904-19 erfolgen. Bitte melden Sie sich auch, wenn Sie noch überlegen sollten es hat keine Eile, der Beitrag wird voraussichtlich erst im Umfeld des Ärztetages (dieser beginnt am 31.5.) erscheinen.

Es soll darin ausdrücklich um einen Fall gehen, der im Intimbereich des Arzt-Patientenverhältnis angesiedelt da organisierte Sterbehilfe von der entsprechenden Redakteurin und Zeitung (es handelt sich übrigens nicht um die WELT) abgelehnt bzw. nicht unterstützt wird.

Vielmehr geht es um einen Vertreter / eine Vertreterin aus der Mitte der Ärzteschaft, die sich in anonymer Befragung bekanntlich zu einem Drittel für die prinzipielle Möglichkeit der ärzltichen Suizidassistenz bei einem Patienten, dessen Leiden anders nicht mehr zu lindern ist, ausgesprochen haben.

Hintergrund für den geplanten Zeitungsbeitrag: Ärztekammer macht Rückzieher bei Lockerung der Suizid-Assisstenz Ende Mai in Kiel beginnender Ärztetag wird darüber diskutieren: http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article12344884/Aerztekammer-macht-Rueckzieher-bei-Suizid-Assistenz.html

 

2) Christliche Patientenverfügung jetzt auf aktueller Gesetzesgrundlage – aber stark eingeschränkt

Fast eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Patientenverfügungs-Gesetz haben am 26. 1.2011 auch beide christlichen Kirchen ein der Gesetzeslage angepasstes Formular zu Patientenverfügung in einer neuen Broschüre präsentiert.

Es wird zusammen mit einer Gesundheitsvollmacht nunmehr Christliche Patientenvorsorge genannt und ersetzt die Christliche Patientenverfügung, die seit 1999 insgesamt 2,9 Millionen Mal verteilt wurde.

Lange wurde zwischen Katholischer Bischofskonferenz und Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) um den Grad der Reichweitenbeschränkung gerungen, der darin vorgegeben sein sollte (wobei es natürlich Nutzer/innen bei jedem Muster überlassen bleibt, zusätzliche Situationsbeschreibungen selbst hinzuzufügen). Wegen der Reichweitenbeschränkung auf irreversibles Sterben und tödlichen Verlauf wurde der neue kirchliche Ansatz beschrieben mit dem Kommentar: Kirchen raten zu Verzicht auf Patientenrechte

 

Unterschiedliche Bewertungen

Das sieht der unabhängige Jurist und Blogger Lutz Barth in einem Forumsbeitrag allerdings so:

Die neue `Christliche Patientenverfügung´ verdient in einem säkularen Verfassungsstaat in erster Linie Respekt und eine Bewertung des Dokuments wird sich in erster Linie daran zu orientieren haben, dass Art. 4 des Grundgesetzes zu den zentralen Grundfreiheiten in unserer Gesellschaft zählt. Insofern ist die christliche Patientenverfügung Ausdruck tiefster christlicher Überzeugungen und genau dies macht den beachtlichen Unterschied im Vergleich zu anderen Einstellungen und damit Patientenverfügungs-Vorlagen aus.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Hospiz Stiftung, Prof. Dr. Wolfram Höfling, sieht demgegenüber keinen Nutzen in einem Vordruck, der keine wirkliche Hilfe darstellt:

” Auf diese Beschränkung der Reichweite, die sich weder aus dem Patientenverfügungsgesetz noch aus dem BGH-Sterbehilfe-Urteil des Jahres 2010 ergibt, geht das Standardformular der Kirchen nicht ein. Jedoch werden in diesem Behandlungen als Optionen angeboten, die weder im Sterbeprozess noch im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit indiziert sind und daher schon heute den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen können. Ohne Not setzen sich die christlichen Kirchen dem Vorwurf aus, eine Broschüre anzubieten, die den Menschen keine wirkliche Hilfe beim Erstellen ihrer Vorsorgedokumente ist .

Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=15397

Enttäuscht zeigen sich insbesondere wohl christlich orientierte Kreise, die sich mehr erwartet hatten. In der WELT AM SONNTAG hieß es:

Allerdings ist in dem neuen Dokument auch deutlich die Wertvorstellung vor allem der katholischen Kirche enthalten. Schon vor zwei Jahren unterstrich die Deutsche Bischofskonferenz, dass sich aus ihrer Sicht Patienten im Wachkoma oder mit schwerster Demenz nicht in der Sterbephase befinden. In der nun vorgestellten Version rät deshalb die katholische Kirche dringend davon ab, das Sterben im Wachkoma zuzulassen.

Auch aus Sicht der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospizstiftung sind die Handlungsempfehlungen der Kirchen `unzureichend, um schwierige Fälle zu lösen. Gerade für schwer Demenzkranke, die künstlich ernährt würden, fehlen klare Anweisungen in der Broschüre, so die Organisation.´”

… Bei der Überprüfung von Patientenverfügungen auf Wunsch von Bewohnerinnen einer Berliner Seniorenresidenz zeigte sich die Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes, Gita Neumann, “bestürzt”. Denn bei den Gesprächen mit den Seniorinnen und ihren vorgezeigten Patientenverfügungs-Inhalten klafften Wunsch und Wirklichkeit deutlich auseinander. `Alle Bewohner haben mir gesagt, dass sie das Heim nicht verlassen wollen und auf künstliche Ernährung verzichten´, berichtet Neumann. `Aber viele haben eine Patientenverfügung, die das genaue Gegenteil besagt.`Teilweise willigten die Senioren sogar unwissend in medizinische Versuche ein….

Quelle: Printausgabe der WELT AM SONNTAG, Selbstbestimmt bis zum Schluss, vom 29.1.2011

 

3.) Übersichtstabelle zu verschiedenen Reichweiten-Modellen von Patientenverfügung

Die Schwäche der ihr vorgelegten Patientenverfügungen bestand, wie Neumann auf Nachfrage von Patientenverfügung-newsletter betont, keinesfalls darin, dass es sich um die Christliche Patientenverfügung gehandelt hätte. Vielmehr seien es in der Regel notarielle Vorsorgedokumente gewesen. Die Patientenverfügung-Expertin hält das Christliche Formular nicht für nutzlos die Notwendigkeit der dokumentierten Zustimmung selbst zur Schmerztherapie mit indirekter Sterbehilfe wäre eben erst durch den Fall Dr. Bach ins Bewusstsein gerückt.

Der Abkehr von der alten Christlichen Patientenverfügung durch das neue Standard-Formular der Kirchen gewinnt Neumann durchaus Positives ab: Dadurch, dass es sich den ursprünglich von staatlicher Seite vorgeschlagenen Standard-Gliederung annähere, ist erstmalig eine viel bessere Vergleichbarkeit für die Nutzer/innen möglich. Die Unterschiede der Modelle von ca. einem Dutzend staatlicher und gemeinnütziger Hauptanbieter von Patientenverfügung ließen sich jetzt sehr schön an den jeweils unterschiedlichen Reichweiten, d.h. Geltungsbereichen festmachen.

So konnte auch das neue christliche Muster in die Übersichtstabelle der Zentralstelle Patientenverfügung eingefügt werden, in der darüber hinaus Leistungen, Gebühren und weitere Kriterien verbraucherschutzgerecht verglichen werden: http://www.patientenverfuegung.de/vergleichstabelle

 

Meldung am Schluss

Evangelisch.de: Patienten von Dr. Mechthild Bach sagen Dank an ihrem Sarg

http://www.evangelisch.de/themen/religion/patienten-sagen-danke-am-sarg-von-mechthild-bach33245