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Humanistisches Bündnis Ulmer Sterbehilfeurteil – Ärztetag

3. Jun 2014

I N H A L T :

  1. Lobbyarbeit des Humanistischen Bündnisses – Spendenmöglichkeit
  2. Nachlese zum Urteil im Ulmer Sterbehilfeprozess
  3. DGHS-Aktivisten auf Ärztetag Montgomery droht ärztlichen Suizidhelfern

 

1. Was macht das humanistische Bündnis www.mein-ende-gehoert-mir.de ?

Seit dem Zusammengehen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) und der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) mit weiteren Organisationen hat es etliche Aktivitäten des Bündnisses gegeben. Am öffentlichkeitswirksamsten dürfte die Medieneinladung durch das ZDF über die o.g. Internetseite an die Koordinatorin des Bündnisses, Ingrid Matthäus-Maier gewesen sein. In der Sendung am 28.5. ging es 60 Minuten lang um die Frage: Soll es wie die Union, der Katholikentag und der Dt. Hospiz- und Palliativverband (DHPV) fordern härtere Regeln, d.h. ein strafrechtliches Verbot für Suizidhilfe geben?

In dem log in Format des ZDF wurde am Ende das Zuschauervotum bekannt gegeben: 82 Prozent stimmten Matthäus-Maier zu, nur 18 Prozent ihrem Kontrahenten Jens Spahn (CDU). Weitere Argumente pro und contra wurden von den Gästen Wolfgang Putz und Dr. Thomas Sitte vorgetragen:

Die Positionen in der Sendung:

Jens Spahn, der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag meint: “Der Tod darf nicht zum Geschäft werden, Leben und Tod sind keine Ware. Damit würde auch Druck auf Behinderte ausgeübt. Deshalb sollten wir die organisierte Sterbehilfe verbieten.”

Ingrid Matthäus-Maier, die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin koordiniert das neu gegründete Bündnis “Mein Ende gehört mir” und findet es skandalös, dass Sterbehilfe kriminalisiert werden soll: “Niemand darf zum Sterben gezwungen werden, aber auch niemand zum Leben.”

Thomas Sitte, Arzt und Vorsitzender der Deutschen Palliativ Stiftung ist überzeugt: “Wir Ärzte dürfen keine ‘aktive Sterbehilfe’ leisten sie wird durch gute Palliativversorgung überflüssig, die auch bei qualvollen Erstickungs­symptomen nicht todesbeschleunigend ist.”

Wolfgang Putz, Fachanwalt für Medizinrecht, kämpft seit Jahrzehnten für das Recht auf würdiges Sterben und sagt: “Ärzte dürfen straffrei Suizidhilfe leisten, es ist eine Frage des Gewissens. Ansonsten: Richtschnur des Arztes ist nicht das Leben, sondern der Wille des Patienten.”

Siehe Kompakt- und Komplettversion hier: http://blog.zdf.de/zdflogin/2014/05/29/log-in-zum-thema-tod-auf-rezept-haertere-regeln-fuer-sterbehilfe-verpasst/#more-13174

Lobbyarbeit der Suizidhilfegegner

Es gibt bereits einen ersten vollständig ausgearbeitetes Gesetzentwurf für ein strafrechtliches Verbot der Suizidhilfe. Formuliert wurde er von dem Gießener Staatsrechtler Steffen Augsberg sowie von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz (vormals: Dt. Hospiz-Stiftung). Der Entwurf wurde von den Autoren als abstimmungsreife Vorlage im Sinne der Union, der Kirchen und der Hospizbewegung an alle Bundestagsabgeordneten verschickt.

Er sieht als neuen Straftatbestand vor: “Wer absichtlich und geschäftsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Nur wer bei einer solchen Selbsttötung lediglich teilnehmender Angehöriger oder Nahestehender sei, soll nach dem Willen von Augsberg und Brysch straffrei bleiben als ihm nahestehende Personen seien allerdings “in aller Regel nicht” behandelnde Ärzte oder Pflegekräfte zu rechnen. Geht es nach dem Dt. Hospiz- und Palliativverband (DHPV), dann soll auch gleich die selbstlose, unentgeltliche Suizidhilfe strafbar werden – diese könne ja auf bloßer Vorspiegelung einer altruistischen Motivation beruhen, heißt es in der DHPV Stellungnahme.

Politische Lobbyarbeit von Humanisten

Dagegen wird politische Lobbyarbeit in umgekehrter Richtung vom humanistischen Bündnis betrieben. Im Herbst 2014 sollen verschiedene fraktionsübergreifende Gruppenanträge zu den unterschiedlichen Positionen verfasst werden. Eine Vertreterin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) wurde von Karin Göhring-Eckardt und Anton Hofreiter eingeladen (zusammen mit der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates sowie zwei Juristen). Die vier Expert(inn)en sind gebeten, die Fraktionsmitglieder von Bündnis 90 / Grüne Anfang Juli dabei zu unterstützen, jeweils eine eigene Position in Bezug auf den Gesetzgebungsprozess zur Suizidhilfe zu entwickeln.

In eigener Sache: Auch das ZDF hatte sich an das Presseportal von www.mein-ende-gehoert-mir.de gewandt, um deren Koordinatorin Ingrid Matthäus-Maier für die o.g. Sendung zu kontaktieren.

 

2. Nachlese zu Ulmer Sterbehilfeprozess gegen Prof. A., der zu viel Morphin gab

Was ist eigentlich aus dem Ulmer Sterbehilfe-Prozess geworden? Verhandelt wurde die Frage: Zulässige terminale Sedierung oder strafbare Tötung auf Verlangen, sogenannte aktive Sterbehilfe? Es ging um den Kliniktod des schwerkranken Patienten Kurt A. und eine angebliche Überdosis Morphin, um den qualvollen Erstickungstod des Sterbenskranken für diesen nicht erlebbar zu machen. Vertreter der Palliativmedizin, die sich für diese als eigenständige Fachdisziplin einsetzen, behaupten, eine todesbeschleunigende Wirkung müsse und vor allem dürfe es dabei nicht geben (siehe oben Statement von Dr. Thomas Sitte in ZDF-Sendung). Doch nicht jeder Hausarzt oder Intensivmediziner vermag diese Gradwanderung so exakt zu beherrschen und orientiert sich vielleicht ausschließlich daran, dass qualvolle Leiden eines Sterbenden zu stoppen. So Prof. A., dem in Ulm der Prozess gemacht wurde. Verlauf und Urteil vom Mai 2014 siehe: urteil-im-ulmer-sterbehilfeprozess-toedliche-morphiumdosis-bei-erstickungstod

 

3. DGHS-Aktivisten auf Ärztetag BÄK-Präsident Montgomery droht ärztlichen Suizidhelfern

Eine Aktion durch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die ebenfalls zum humanistischen Bündnis gehört, fand vor einer Woche zur Eröffnung des Ärztetages in Düsseldorf statt. In der aktuellen Schlüsselfrage von Leben und Tod zeigten sich Gastredner Gesundheitsminister Gröhe und Bundesärztekammerpräsidenten Montgomery aus engste verbunden: Ärztliche Beihilfe zum Suizid lehnen sie rigoros ab und wollen ein striktes, auch strafrechtliches Verbot durchsetzen.

Das Thema spaltet bekanntlich – die Bevölkerung ist zu weit mehr als 2/3 für die straffreie Möglichkeit, die Ärzteschaft vielleicht zu 1/3 dagegen. Focus.de berichtet Die Gäste des Ärztetags in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt werden von einigen Demonstranten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) empfangen. Hinzu gesellte sich auf der Kundgebung eine weitere Initiative mit der Schildaufschrift: “Kein Arzt, keine Ärztin soll das tun müssen. Aber wer dazu bereit ist, soll es tun dürfen.” Bildergalerie hier: www.dghs.de/presse

Montgomery gab in Düsseldorf seine unversöhnliche Schärfe und sein Demokratieverständnis zu erkennen: “Das Recht auf eine eigene, abweichende Meinungen heißt nicht, dass man auch fortgesetzt abweichend handeln kann.” Quelle: http://www.focus.de/krankenversicherung/aerzte

Weitere aktuelle Stellungnahmen und Medienauftritte von Vertretern des Bündnisses siehe hier:

www.patienenverfuegung.de/aktuell

www.mein-ende-gehoert-mir.de/aktuell