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Patientenverfügung nicht einmal für immer – Schicksale

7. Jul 2014

INHALT:

 

  1. Schicksale vor Gericht – in Köln und in Frankreich

  1. Kontinuierliche Vorausplanung statt einmaliger Patientenverfügung?

  2. Humanistisches Bündnis entsetzlicher Säureanschlag

 

 1. Schicksale vor Gericht

Den letzten Wunsch des Vaters erfüllt

Ein 74 Jahre alter Mann nimmt seinem Sohn das Versprechen ab, ihn zu töten. Er war unheilbar krank. Der Sohn kommt der Bitte seines Vaters nach. Ralf P. muss sich nun wegen Tötung auf Verlangen vor Gericht verantworten.

Die schwerste Entscheidung seines Lebens muss Ralf P. alleine treffen. Als es am Samstagabend so weit ist, geht er ans Bett seines unheilbar kranken Vaters und tötet ihn. Danach ruft er einen Freund an und bittet ihn, die Polizei zu informieren. Kurz darauf klingeln zwei Beamte und nehmen ihn mit. Der 45-Jährige legt ein umfassendes Geständnis ab. Quelle: 

http://www.ksta.de/koeln/-wegen-sterbehilfe-vor-koelner-gericht,15187530,27676952.html

 

Richter in Frankreich urteilen über Leben und Tod

In Frankreich ist die Debatte über Sterbehilfe durch zwei aktuelle Fälle wieder im Gange. In einem aufsehenerregenden Prozess wurde vorige Woche der Krankenhausarzt Nicolas Bonnemaison freigesprochen, der sieben sehr alten Patienten an ihrem Lebensende todbringende Medikamente verabreicht hatte. Dem 53-jährigen Notfallmediziner hatte eine lebenslange Haftstrafe gedroht. Er bestritt die Verbreichung nicht, verteidigte sich aber mit den Worten, es gehöre seine Ansicht nach zur Pflicht des Arztes, seinen Patienten am Lebensende Leid zu ersparen.

Zudem ging der erbitterte Rechtsstreit um den Querschnittsgelähmten Vincent Lambert, dessen künstliche Ernährung eingestellt werden könnte, beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weiter. 2008 war Vincent Lambert mit dem Motorrad verunglückt und ins Koma gefallen. Danach konnte der heute 39-Jährige nur geringfügige Bewusstseinsanteile wiedererlangen. Der Fall wird inzwischen vor den Gerichten ausgetragen: Denn Lamberts Frau möchte seine künstliche Ernährung einstellen lassen, seine streng katholischen Eltern kämpfen jedoch für deren Fortsetzung. Sie setzten beim Europäischen Gerichtshof durch, dass ihr Sohn vorerst weiter ernährt wird, bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts. Bis dahin können Monate oder sogar Jahre vergehen. Quelle: http://www.taz.de/!141201/

 

 2. Kontinuierliche Vorausplanung statt einmaliger Patientenverfügung?

Schicksale wie die von Vincent Lambert oder vielleicht auch einmal von Michael Schumacher – sind es, die (auch junge) Bürger/innen dazu bewegen, eine Patientenverfügung (Patientenverfügung) abzufassen.

Sie wollen für den Fall der Fälle in die eine oder andere Richtung vorsorgen. Ihr vorab schriftlich festgelegter Wille ist nach dem Gesetz von 2009 in jeder Krankheitsphase rechtlich bindend. Das Gesetz habe mehr Klarheit am Krankenbett geschaffen, sagte der Bonner Palliativmediziner Lukas Radbruch gegenüber der Nachrichtenagentur KNA. Zwar gibt es immer noch Ärzte, die solche Verfügungen für Gedöns halten und aushebeln wollen. Aber diese Hardliner werden weniger.

 

 Patientenverfügung meist in der Praxis untauglich fragwürdige Formulare

 Die meisten Patientenverfügungen seien untauglich für die Praxis, kritisiert dagegen die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Alexander Ebert, Sprecher der Stiftung, fordert, dass es eine Beratungspflicht geben müsse, damit die Verfügung im persönlichen Gespräch an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden kann. Dass Ärzte Verfügungen immer wieder für Gedöns halten, hat die Stiftung ebenfalls beobachtet. Sie können Patientenverfügung oft auch gar nicht befolgen daran seien die Patienten aber nicht unschuldig, wenn sie etwa vorgefertigte Formulare aus dem Internet downloaden würden. Jede Woche müsse sich die Schiedsstelle der Stiftung in Konflikte um Patientenverfügungen einschalten.

Michaela Schwabe von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland verteidigt hingegen bereits vorformulierte Patientenverfügungen, die auf typische medizinische Grenzsituationen. Schwabe empfiehlt etwa die Standard-Textbausteine des Bundesjustizministeriums, des bayerischen Staatsministeriums der Justiz oder der Stiftung Warentest. Allerdings liegen dabei keine Erfahrungen vor, wie diese dann in konkreten Behandlungsentscheidungen wirksam werden konnten. Der Palliativmediziner Radbruch räumt ein, dass eine typische Standard-Patientenverfügung kaum auf den jeweiligen Krankheitsfall passt. Dennoch seien auch diese wertvoll, weil sie die Richtung zeigen, in die der Patient denkt.

Nur dass eine Richtung vorgegeben wird, reicht Prof. Jochen Vollmann nicht. Der Medizinethiker von der Uni Bochum betont, dass das liberal ausgefallene Gesetz einen Fortschritt darstellt, weil es sich am Willen des Patienten orientiere. Aber es ist unrealistisch anzunehmen, dass eine rechtliche Regelung sogleich die Praxis verändert. Vollmann geht es wie seinem Kollegen Prof. Georg Marckmann von der Münchner Universität darum, die in der Praxis aus ihrer Sicht weitgehend gescheiterte Patientenverfügung weiterzuentwickeln. Gesundheitliche Vorausplanung heißt das Konzept, das sie als lebenslangen Gesprächsprozess verstanden wissen wollen.


Aktualisierung selbstverständlich – spätestens im Heim

Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands blickt auf fast 25jährige Erfahrung von der Abfassung bis zum Wirksamwerden von Patientenverfügung zurück und sieht die Kunst der Patientenverfügung-Beratung darin, genau das anzubieten, was für den Einzelnen in einer bestimmten Lebenssituation sinnvoll ist. Das kann eine ggf. erweiterte Standard-Patientenverfügung sein oder eine ganz individuelle, optimale Patientenverfügung oder auch nur der eindeutige Hinweis in einer Gesundheitsvollmacht, dass künstliche Ernährung und eine Intensivstation abgelehnt werden. Am Lebensende im Altenpflegeheim könnten ganz einfache, absolute Aussagen hinreichend sein ggf. auf der Grundlage einer früheren Patientenverfügung. Laufende Aktualisierungen gehören selbstverständlich zu unserem Service, erläutert Neumann. Immerhin haben uns viele tausende Menschen ihre Patientenverfügung zur Hinterlegung in unserer Zentralstelle anvertraut, die dann von uns begleitet werden bis zu Demenz, Heim und Tod. Wir finanzieren unsere Arbeit ausschließlich durch Gebühren, Spenden und Förderbeiträge.

 Wesentlich ist für die Prof. Vollmann und Marckmann, dass Personen, für die eine Patientenverfügung infrage kommt, aktiv von Beratern aufgesucht werden, etwa in Altenheimen. In einer kürzlich veröffentlichten Studie, an der drei Seniorenheime beteiligt waren, habe sich gezeigt, dass viele Bewohner aufgrund der Beratung ihre Verfügungen geändert hätten, berichtet Marckmann. Wie ein lebenslanger Prozess einschließlich Aktualisierungen organisiert und finanziert werden soll, kann die Studie kaum beantworten. Ansonsten scheint Einigkeit zu bestehen. Einen Widerspruch formuliert allerdings Alexander Ebert von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Er hält etwa die Formulierung ich möchte nicht künstlich ernährt werden für einen der häufigsten Fehler. Denn diese Aussage an sich ist sie aber doch eindeutig?! – sei zu vage, ebenso wie viele andere schwammige Formulierungen, bemängel er.  Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/patientenverfuegung-aerzte-fordern-beratungspflicht/10112238.html

 

3. Humanistisches Bündnis entsetzlicher Säureanschlag

In eigener Sache möchte wir uns für die eingegangenen Spenden bedanken, welche bis auf Weiteres die Kosten für die Internetseite www.mein-ende-gehoert-mir.de zu decken vermochten. Leider musste dort zuletzt eine Entsetzen auslösende Meldung veröffentlicht werden:

Über den Säureanschlag auf zwei Vertreter/innen des Bündnisses anlässlich einer Informationsveranstaltung am 18. Juni in Frankfurt a. M.

http://www.mein-ende-gehoert-mir.de/2014/06/19/buttersaeure-anschlag-gegen-suizidhilfebefuerworter/