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Schnell tot in schlimmsten Situationen Juristische PV-Formulare nicht anwendbar

9. Nov 2010

1. CHRISMON: Patientenverfügung-Konzept soll Einzelangaben zu je nach Situation enthalten neuer Diakonie-Patientenverfügung-Ratgeber empfielt hingegen weiterhin Vorlagen der Justizministerien


2. Die WELT: Suizidbehilfe in Deutschland ist und bleibt grundsätzlich straffrei. Man macht es für sich und fragt nicht nach dem Staat


3. Gegendarstellung der DGHS

 


1. CHRISMON Titelgeschichte im November /

Übliche Formulare der Justizministerien zunehmend fragwürdig / Wer schult die Patientenverfügung-Berater?

Das evangelische Magazin CHRISMON geht in der Titelgeschichte seiner Novemberausgabe (11/10) dem Thema nach:

Vielleicht wäre es gut, eine Patientenverfügung zu haben. Bloß, wie schreibt man so was?

Die Chrismon-Autorin hat dankenswerterweise am eigenen Leib einmal einige namhafte Beratungs-Angebote in Deutschland ausprobiert, Arztpraxen angerufen, Internet-Vorlagen getestet. Fazit: Von den üblichen Formularen ist abzuraten, da sie die krisenhafte Gesundheitssituation nicht im einzelnen durchgehen, im Ernstfall also nicht weiterhelfen.Und: Qualifizierte Beratung ist Mangelware, die Ärzte blocken ab.

Von CHRISMON-Autorin Christine Holche:

So wird das den ganzen Sommer und den ganzen Herbst gehen. Was wäre, wenn du im Koma lägest, wenn du dement wärst – was möchtest du dann? Jetzt lade ich mir doch mal eins der üblichen Formulare aus dem Internet runter, nehmen wir das vom bayerischen Justizministerium. Na bitte, da stehen sie, all die scheußlichen Situationen, in die ich geraten könnte: unheilbare Krankheit, Hirnschädigung, Hirnabbau… Darunter eine lange Liste von lebenserhaltenden Behandlungen. Ich kreuze überall “Nein” an. Fertig! Ganz nach dem Motto: “Entweder gesund oder schnell tot.”

Obwohl – meine ich das wirklich so? die Krebskranken, die ganz anders als vorgehabt dann mehrere Chemos machen. Es gibt viele solcher Geschichten von Willenswandel. Hm, soll ich mich wirklich heute schon festlegen? Aber halt, all diese Geschichten handeln von Menschen, die zwar schwer krank sind, aber bei Bewusstsein. Wenn ich dagegen im Koma oder einem anderen Dämmerzustand bin, dann “weiß” ich nichts von einem Ziel. Ich fürchte, ich bin der “Je nach Situation”-Typ. Ein “Je nach Situation”-Feld sieht mein Formular aber nicht vor. Kann mich vielleicht mal jemand beraten!

In den Hausarztpraxen, die ich anrufe, legen die Sprechstundenhelferinnen für Minuten den Hörer nieder, um meine Frage irgendwo im Hintergrund zu klären. Dann sagen sie: Nur “bei Medizinischem” berate man, und das müsse privat bezahlt werden.

Notare empfehlen sich gern, aber was wissen die wiederum von Medizinischem? Ich glaub, ich bräuchte ein ganzes Beratungsnetzwerk.

(etwa) am Uniklinikum Aachen die interdisziplinären Beratungsnachmittage. Auf nach Aachen, zu einem der größten Klinikkomplexe Europas.Am Eingang des Betonklotzes wartet Medizinethiker Arnd T. May, er hat über Patientenverfügungen promoviert und im vergangenen Jahr den Bundestag beraten. Ich reiche ihm meine Patientenverfügung. Aha, sagt er, Formularverfügung, kennt er. Sein Urteil ist vernichtend: “Ein steriles Dokument. ” Und es gehe aus dem Formular auch nicht hervor, ob ich wirklich Bescheid weiß über die Behandlungen Okay, bei einem Unfall wäre ich wohl doch bereit, eine gewisse Zeit lang Belastungen auf mich zu nehmen, sogar eine maschinelle Beatmung. “Sehen Sie”, sagt der Medizinethiker, “wir müssen alle Situationen einzeln durchgehen.” Man könne nicht wie in vielen Formularen erst alle schlimmen Situationen auflisten und dann für alle zusammen die lebenserhaltenden Behandlungen verbieten.

Ist das kompliziert! “Ja”, sagt May, “das ist eben der Preis für die Chance, die uns der Bundestag eröffnet hat: mit einem Gesetz, das die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht begrenzt auf die Sterbephase.” Seit September 2009 gilt es.

am Tisch von Kristjan Diehl, dem Münchner Berater der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, sitzen manchmal Mehrfachakademiker, die sich über Jahre an ihrer Patientenverfügung festgebissen haben. Oder Paare, die ihre identischen Verfügungen nur noch kurz gegen checken lassen wollen; am Ende verlässt das Paar das Büro mit höchst unterschiedlichen Verfügungen. Manchmal kommt auch nur die Ehefrau, der Mann wartet vor dem Haus im Auto. Und er wartet lang, im Schnitt anderthalb Stunden. Bei mir wird es sogar drei Stunden dauern. Alles am Telefon, die Organisation berät bundesweit, für Mitglieder kostenlos. Schlimm ist das nicht, so ein Gespräch, nur anstrengend. “Multiorganversagen”, sagt Berater Diehl gerade, “zum Beispiel durch einen Unfall oder multiresistente Keime

Es ist Herbst geworden. Ich habe eine Vollmacht und eine individuelle Patientenverfügung, jetzt bastel ich an einer Liste von Vorlieben und Abneigungen

Neben den genannten Beratungsstellen wird ganz am Ende ein Fragebogen-Konzept empfohlen, welches von Je nach Situation-Optionen nur so durchsetzt ist:

Empfehlenswert zum Nachdenken über die eigenen Wünsche ist der Fragebogen des Humanistischen Verbands Deutschlands, da er viele und äußerst konkrete Optionen gut erklärt bereithält: http://patientenverfuegung.de/files/pdfs/Patientenverfügung-fragebogen-aktuell.pdf .(CHISMON, 11/2010, S. 19)

 

Hier aktuelles CHRISMON-Heft mit der Titelgeschichte

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Wer schult die Patientenverfügung-Berater – und mit welchen Vorlagen?

Der im CHRISMON-Beitrag erwähnte Medizinethiker Dr. Arnd May ebenso wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) führen auch Seminare zur Qualifizierung von Patientenverfügung-Berater/innen für andere Organisationen und Einrichtungen durch, siehe: http://www.wernerschell.de/forum

(Anmerkung: Laut Anfrage ist die HVD-Schulung am 27.11. in Dortmund ausgebucht ist, eine Anmeldung zu diesem Termin ist nicht mehr möglich).

Die Frage nach der Transparenz, welche Vorlagen einer Patientenverfügung-zugrunde gelegt werden, wird immer dringender gestellt. Auch Zeitungen (hier: Der Westen) weisen vermehrt ihre Leser/innen auf das Problem hin:

In der Praxis nämlich gebe es noch immer kaum Patientenverfügungen, die direkt anwendbar seien, sagt der Bonner Palliativmediziner Lukas Radbruch

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Eine neue Patientenverfügung-Ratgeber-Broschüre hat auch die Diakonie zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) herausgegeben.

Darin werden im Anhang allerdings die Formulare (des Bayerischen Justizministeriums) als gut durchdacht empfohlen, von denen gerade der CHRISMON-Beitrag ausdrücklich abrät. Neben den Textbausteine des BMJ wird auch auf die, wie es im Diakonie-Ratgeber heißt allerdings überholte Christliche Patientenverfügung hingewiesen.

Abgesehen davon ist die Broschüre ein gelungener, reichlich bebilderter Beitrag zum Nachdenken über die eigene Endlichkeit und das schwierige Verhältnis von Selbstbestimmung und Fürsorge sozusagen als Gegenmodell zur Forderung nach Selbstbestimmung bis zur letzten Lebensminute.Bisher einzigartig und innovativ für eine allgemeine Patientenverfügung-Broschüre ist der Hinweis auch auf Vorsorgemöglichkeiten für Psychiatrie-Erfahrene.

Aus dem Vorstellungstext:

Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden (Psalm 90,12). Wir alle müssen eines Tages sterben und können nicht vorhersehen, was uns erwartet. Klug werden wie es der Psalmenbeter ausdrückt das kann auch heißen, den Gedanken an den eigenen Tod und unsere Endlichkeit zuzulassen und Klarheit zu gewinnen, über die eigenen Wünsche und Vorstellungen. Es sind vor allem die Themen Selbstbestimmung und Fürsorge, die eine entscheidende Rolle bei Patientenverfügungen spielen. Dabei sind beide Aspekte wichtig und nicht voneinander zu trennen. Auf dieser Grundlage will der vorliegende Ratgeber aus christlich-diakonischer Sicht in erster Linie über Patientenverfügungen und darüber hinaus über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren. Erstellt wurde er in Zusammenarbeit mit der EKD. Mit Blick auf die vom Rat der EKD und der Katholischen Bischofskonferenz in Angriff genommene Aktualisierung der Christlichen Patientenverfügung wurde bewusst davon Abstand genommen, ein weiteres Formular für eine Patientenverfügung zu erarbeiten. Das Literaturverzeichnis weist neben anderen gut durchdachten Formularen auch auf die durch die gesetzliche Neuregelung inzwischen allerdings überholte Christliche Patientenverfügung hin.

Quelle (mit Download-Möglichkeit des neuen  Diakonie-Ratgebers)

 

 

2.) Die WELT: Suizidbehilfe in Deutschland ist und bleibt grundsätzlich straffrei

Im Bundesrat ist abermals der Versuch gescheitert, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. Somit bleibt es dabei, dass die Beihilfe zum Suizid auch die organisierte keine Straftat ist, da der Suizid selbst keine ist. Es ist nicht verboten, einem Sterbewilligen bei der Beschaffung und Einnahme tödlich wirkender Medikamente zu helfen.

 

Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) ist Suizid-Beihilfe nicht mit dem Beruf des Arztes vereinbar. Indes werden diese Grundsätze in der BÄK derzeit heftig diskutiert. zeigte sich BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe im Sommer bereit, die Regeln überarbeiten zu lassen. Dies auch deshalb, weil in Umfragen unter deutschen Ärzten bei etwa einem Drittel der Befragten die Bereitschaft zur Suizid-Beihilfe ermittelt wurde.

die offiziell erlaubte Schweizer Praxis bei der in aller Regel nur aussichtslos Schwerstkranke Suizid-Beihilfe erhalten (ähnelt insofern) der inoffiziellen in Deutschland: Man macht es für sich und fragt nicht nach dem Staat

Quelle: www.welt.de/deutschland/Unterstuetzung-beim-Suizid-bleibt-straffrei

(Anmerkung: Zur häuslichen Suizidhilfe sind – auch juristisch – Sorgfaltskriterien zu beachten, siehe humanes-sterben)

 

Allerdings werden Forderungen laut, Vereinen wie dem von Kusch die Gemeinnützigkeit zu entziehen:

Siehe: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/Kardinal_Sterzinsky_Organisierte_Suizidhilfe_verbieten

 

 

3. Gegendarstellung der DGHS

Aufgrund des letzten Patientenverfügung-newsletters vom 30.10.2010 mit Link auf was will eigentlich die DGHS hat die Präsidentin der DGHS, Frau Elke Baezner, mitgeteilt, dass sie dort mehrfach in einer gelinde gesagt missverständlichen Weise zitiert worden sei. Die dort aufgelisteten Fragen an eine gesetzliche Regelung wären bereits seit Jahren in Positionspapieren der DGHS eindeutig erläutert.

Die folgende Gegendarstellung gibt der Patientenverfügung-newsletter hiermit wie gefordert zur Kenntnis:

Die DGHS ist Deutschlands älteste und grösste Bürgerrechtsbewegung und Menschenrechtsorganisation zur Durchsetzung des Patientenwillens. Sie engagiert sich bundesweit für mehr Bürgerrechte, weniger staatliche Bevormundung, für die Beseitigung von Missständen im Umgang mit Sterbenden und für ihr Selbstbestimmungsrecht bis zum letzten Augenblick. Die DGHS wirkt am Willensbildungsprozess in der Gesellschaft mit und kämpft für eine umfassende gesetzliche Regelung, damit Sterbebegleitung, Freitod- und Sterbehilfe allen Bundesbürgern gleichermassen zugänglich gemacht wird, wertfrei, transparent und jederzeit kontrollierbar.

Die DGHS klärt auf, macht kompetente Informationen zugänglich und hilft ihren Mitgliedern bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Patientenverfügung. Die Fragen, die der HVD-Newsletter aufwirft, werden seit Jahren in verschiedenen Positionspapieren der DGHS eindeutig erläutert.”


(Anmerkung: Die Positionen der DGHS finden sich hier auf deren Seite: www.dghs.de/positionen )