Notfallpass und Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung

Sie können ein Original Ihrer Patientenverfügung  (auch zusammen mit einer Gesundheitsvollmacht o. ä.) in der Bundeszentralstelle des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) hinterlegen. Sie erhalten dann automatisch alle 2 Jahre ein Anschreiben mit Aktualisierungsmarken und können jederzeit problemlos Änderungen vornehmen lassen.

Die reguläre Hinterlegungs-Gebühr beträgt 1,50 Euro im Monat bzw. 36 Euro für zunächst zwei Jahre (diese ist für registrierte Förderer im Beitrag enthalten, also kostenfrei). 

Hinterlegung in der "Bundeszentralstelle Patientenverfügung" des HVD

Die Bundeszentralstelle Patientenverfügung (im Parterre des HVD-Gebäude in Berlin-Mitte, siehe Foto) unterhält täglich einen Bereitschaftsdienst und wird auch an Sonn- und Feiertagen innerhalb von 24 Stunden tätig.

Geschäftsstelle des HVD Berlin

Mitarbeiter/innen unseres Teams sprechen im eingetretenen Notfall mit Ärzten, Angehörigen und – wenn noch möglich – mit dem Patienten selbst.

Doch wie ist gewährleistet, dass wir – z. B. von der Klinik – überhaupt informiert werden? Dazu dient ein sehr bewährtes Hinweissystem: Der Notfallpass. 

 

Wenn Sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung in Berlin hinterlegen,  erhalten Sie auf Wunsch einen individuell angefertigten Notfallpass für 16 Euro (in Ausweisform aus dünnem, dabei sehr strapazierfähigem Spezialmaterial).

Der Notfallpass enthält auf der Vorderseite Ihre Bevollmächtigten. Auf der Rückseite alle wichtigen Angaben in Kurzform, vor allem die, welche Ihrem Willen gemäß im medizinischen Notfall gelten sollen (zu Reanimation, Schmerz­medi­kation, Intensivmedizin, künstliche Ernährung, Organ­ent­nahme). Es handelt sich dabei um Ihre Patientenverfügung in Kurzform.

Der Notfallpass geht damit weit über eine einfaches Hinweiskärtchen hinaus (welches wir Ihnen stattdessen kostenlos zur Verfügung stellen, siehe ganz unten).

Sie können einen Notfallpass mit diesem Antragsformular beantragen.

Eine Verpflichtung seitens der Bundeszentralstelle zur Annahme besteht allerdings nicht (vielmehr wird Ihre PV in der Regel dann wieder zurückgeschickt, wenn sie Mindestanforderungen nicht entspricht).

Die Möglichkeit der Hinterlegung ist bei allen Materialien des HVD immer mit angegeben:

  • Siehe Antragsformular im Anhang des OPV-Fragebogens für eine optimale Patientenverfügung. 
  • Ein Antragsformular ist auch immer beigefügt, wenn Sie eine Standard-PV per Post erhalten (warten Sie dann bitte die Zusendung ab).

 Patricia Tröschel

Unsere Kolleginnen im Sekretariat sind u. a. für die Datenbank zuständig. Frau Tröschel sorgt für die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung Ihrer Aktualisierungsmarken.

Medienempfehlungen zur Bundeszentralstelle, die im Notfall dann auch vermittelnd tätig wird, finden Sie hier z. B. von Kassenärztlicher Vereinigung  Sachsen,  focus.de/gesundheit oder bild.de/ratgeber/gesundheit

focus.de/finanzen/recht rät:

"... mehr Sicherheit schaffen Patienten, wenn sie ihre (regelmäßig aktualisierte) Verfügung gegen einen Unkostenbeitrag von 12 bis 60 Euro pro Jahr bei einer unabhängigen Stelle hinterlegen. Möglich ist dies zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz oder beim Humanistischen Verband Deutschlands."

Wir weisen darauf hin, dass eine Hinterlegung prinzipiell aber keinesfalls erforderlich ist. Sie können Ihre Patientenverfügung auch zu Hause verwahren. Wichtig ist, dass sie im Fall des Falles rechtzeitig gefunden und zur Geltung gebracht wird.

Die Sicherung des Patientenwillens im Notfall

Der einmal von Ihnen unterschriebene Notfallpass muss nicht aktualisiert werden – es sei denn, es wären Änderungen vorzunehmen. Anders als bei der Patientenverfügung, die in Abständen von 2 Jahren aktualisiert werden sollte, bleibt der Notfallpass aktuell gültig, solange Sie ihn bei sich tragen. Dieses bedeutet, dass der Betreffende daran festzuhalten gedenkt.

Dies hat bereits ein Gutachten (2001) im Auftrag des Bundes­gesund­heits­minis­teriums be­stä­tigt. Der Notfallpass ist insofern einem Organspendeausweis vergleichbar und enthält auch Angaben zur erlaubten oder untersagten Organspende. Sie benötigen keinen gesonderten Organspendeausweis mehr!

Lange Zeit wurden immer wieder Bedenken geäußert, dass die Sicherung des Patientenwillens im Bereich der Notfallmedizin so gut wie unmöglich sei. Das wird heute so nicht mehr vertreten. Gut 15 Jahre, nachdem der Humanistische Verband seinen Notfallpass entwickelt hat, gibt es jetzt ähnliche Bemühungen aus dem Bereich der Palliativmedizin. Dabei wird der Vorteil knapper Anweisungen betont. Menschen mit unheilbaren Erkrankungen sollten demnach eine optisch auffällige Ausweiskarte bei sich führen, die im Notfall Ärzte darüber informiert, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünschen.

Sie erhalten von uns kostenlos ein solches

Hinweiskärtchen


Vorderseite (Im Scheckkartenformat, wenn zusammengeklappt)