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Notfallpass: Papiermodell besser als digitale Lösung

8. Jun 2018

Der bereits seit über 25 Jahren bewährte Notfallpass des Humanistischen Verbandes erfährt als Papierversion eine Renaissance. Alternative Aufkleber mit einem sogenannten Notfall-QR, die auf eine elektronisch hinterlegte Patientenverfügung verweisen, scheinen wieder aus der Mode.

Gita Neumann, Dipl.-Psych.
Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Es wird heute zwar nicht mehr vertreten und ist Jahrzehnte her, aber früher wurde behauptet, dass die Sicherung des Patientenwillens im Bereich der Notfallmedizin so gut wie unmöglich sei. Doch bereits Anfang der 1990er Jahre hatte der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg sein Modell eines Notfallpasses entwickelt.

Dabei handelt es sich um ein bewährtes Hinweissystem der Zentralstelle Patientenverfügung. Wenn ein Exemplar einer Patientenverfügung nach erfolgter ausführlicher Beratung dort hinterlegt ist, erhalten die Klienten auf Wunsch einen individuell angefertigten Notfallpass in Ausweisform. Dieser besteht aus hochwertigem, sehr strapazierfähigem Spezialmaterial. Der Notfallpass enthält auf der Vorderseite die Gesundheitsbevollmächtigten, auf der Rückseite alle wichtigen Angaben der Patientenverfügung in Kurzform – vor allem die, welche im medizinischen Notfall gelten sollen. Er ersetzt zudem den Organspendeausweis. Sind an der hinterlegten Patientenverfügung Änderungen vorzunehmen, wird auch der Notfallpass aktualisiert.

Bei einem kranken oder alten Menschen kann dann in einem solchen Notfallpass der Zentralstelle Patientenverfügung zum Beispiel stehen:

https://www.patientenverfuegung.de/wp-content/uploads/2018/06/Notfallpass_Internet.pdf

„Keinen Notarzt rufen! Keine Reanimation! Für mich kommen allenfalls allgemeinmedizinische Maßnahmen (z. B. bei Knochenbruch) in Frage … Ich fordere verbindlich das Unterlassen bzw. sofortige Einstellen von künstlicher Beatmung, Ernährung sowie …

In jedem Fall erwarte ich stattdessen palliativmedizinische Linderung  … Eine mit Schmerztherapie und ggf. Sedierung eventuell verbundene todesbeschleunigende Nebenwirkung findet meine Zustimmung. Organ- und Gewebeentnahme kommen nicht in Frage.“

Elektronische Alternative mit Aufkleber suboptimal

Von internetgestützten Patientenverfügungsanbietern – in der Regel ohne persönliche Beratung oder laufende Aktualisierung – werden inzwischen sogenannte Notfall-QR angeboten. Meist handelt es sich um einen Aufkleber für die Gesundheitskarte oder den Personalausweis. Das QR-Prinzip besteht darin, dass die Patientenverfügung oder medizinischen Notfalldaten online abzurufen sind.

Es bleiben Datenschutzprobleme beim Zugriff auf die elektronische Speicherung per QR-Code. Vor allem aber wird damit ein Reanimations- oder sonstiges Behandlungsverbot gar nicht am schnellsten von allen Möglichkeiten zur Kenntnis gebracht. Denn die elektronisch einsehbare Patientenverfügung muss ja erst einmal durchgelesen werden, um etwa auf die Option zur Notfallmedizin oder zur künstlichen Beatmung zu stoßen. Dazu stellt Prof. Stefan Kluge, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin fest: „Patientenverfügungen sind oft mehrere Seiten lang, die können sich Ärzte im Notfall nicht durchlesen. Sie müssen schließlich innerhalb von Sekunden entscheiden“.

Renaissance des „Papiermodells“

Das Problem, dass es zumindest auf jede Minute ankommt, wäre viel besser zu lösen durch den ersten Blick auf eine in der Regel rot umrandete Notfallkarte oder eben einen unterschriebenen Notfallpass. Das Beisichtragen bedeutet zudem, dass der Betreffende diese Information freiwillig anderen überlässt. Für chronisch kranke Patienten ist eine Vorabinformation des Umfelds, etwa im Pflegeheim, das Mittel der Wahl. Auch darüber klärt Prof. Kluge auf: „Ältere Patienten, die in Pflegeheimen leben, können beispielsweise verfügen, dass das Pflegepersonal gar nicht erst den Notarzt alarmiert, wenn es zu einem Kreislaufversagen kommen sollte.“ Bei der Wahl einer Patientenverfügung sowie auch eines Notfallausweises sollte also darauf geachtet werden, ob eine solche Option vorhanden ist.

Das alles gibt es schon lange. Doch nun erst wollen einige Ärzte eine vielversprechende Lösung gefunden haben für die keinesfalls überraschende Erkenntnis: „Wer schon einmal die 112 gewählt hat, weiß: in einer Notfallsituation muss es schnell gehen. … `Da zählt jede Sekunde´“, erklärt Dr. Markus Reed, zuständiger leitender Notarzt für die Stadt Düsseldorf.

Doch nun, seit Mai dieses Jahres (!), gäbe es ihn endlich: den Notfallausweis der Stadt Düsseldorf, der in jedes Portemonnaie passt. Der Notfallausweis sei – wie auch die Patientenverfügung – bindend. „Er dient als Kurzzusammenfassung des Patientenwillens und gibt den Rettungskräften Rechtssicherheit”, ergänzt Dr. Martin Neukirchen, leitender Arzt am Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik Düsseldorf. Der Notfallausweis sei „quasi eine Patientenverfügung light“ – er solle die Patientenverfügung nicht ersetzten, sondern übersichtlich zusammenfassen. Das entspricht exakt dem Konzept des Notfallpasses der Zentralstelle Patientenverfügung, deren Notfallpass die Kurzform der Willenserklärung des Patienten beinhaltet.

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