Strafrechtsprofessoren kritisieren: Zulässige Sterbehilfe ist nicht geregelt
01.12.2005 (idw) Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Beim Thema Sterbehilfe fühlen sich viele Mediziner vom Gesetzgeber im Stich gelassen: Zu unklar die gesetzlichen Bestimmungen, zu widersprüchlich ihre Interpretation. Aus Angst vor Strafverfolgung handeln Ärzte daher oft restriktiver, als es die Vorschriften verlangen. Unter maßgeblicher Beteiligung eines Bonner Rechtswissenschaftlers haben Strafrechtler aus Deutschland, der Schweiz und Österreich nun […]