Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesministerium der Gesundheit hatte im März 2001 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gefragt wurde, wie das Spannungsfeld zu lösen sei zwischen dem Recht des Patienten auf Selbstbestimmung inkl. dem auf zulässige Selbsttötung einerseits und dem Gebot zum Lebensschutz verbotene Tötung auf Verlangen andererseits. Es sollte geprüft werden, ob es dazu eine standardisierte Patientenverfügung geben […]